Die Ausbildung zum/zur Terrazzohersteller*in erfolgt im Lehrberuf Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf).
Betonfertiger*innen im Bereich Terrazzoherstellung stellen fugenlose Steinbeläge (Terrazzo) wie z. B. Fußböden, Wand-, Stiegen- und Stufenverkleidungen her. Sie berechnen die benötigte Materialmenge, tragen eine Betonschicht auf dem Untergrund auf und verlegen anschließend eine Schicht aus Natursteinkörnungen (z. B. Marmor, Dolomit, Kalkstein). Dann verdichten sie den Boden mit einer Walze und schleifen, spachteln, polieren und versiegeln ihn. Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Durchführung von Reparatur- und Restaurationsarbeiten an historischen Terrazzoflächen. Sie arbeiten auf Baustellen vor Ort mit Berufskolleg*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf wurde durch den Lehrberuf Betonfertigteiltechnik ersetzt. Die Ausbildung zum/zur Terrazzohersteller*in erfolgt im Lehrberuf °Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf)#.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
c) Teilgewerbe:
Informationen zum „Teilgewerbe“: Befähigungsnachweis für Teilgewerbe besteht in einem Vergleich zu reglementierten Gewerben vereinfachten Zugang (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeiten); Aufwertung der Teilgewerbe gem. GewONov. 2002: keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl, Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung, Ausübung von Teilgewerben durch alle Gewerbetreibenden, wenn fachlicher Zusammenhang besteht).
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Drainage | Eine Drainage ist eine Entwässerung des Bodens durch Röhren- oder Grabensysteme, die das überschüssige Wasser sammeln und ableiten. Eine Balkon/Terrassen-Drainage fängt das durch Fliesenbeläge eindringende Sickerwasser auf und leitet es ab. |
Mosaik | Aus kleinen, bunten Steinen oder aus Glas zusammengesetzte Muster oder Bilder. Mosaike wurden bereits in der Antike als Wand- oder Fußbodenschmuck verwendet. |
Schalungen | Schalungen sind Formen aus Holz, Baustahl oder Kunststoff, die mit flüssigem Beton gefüllt werden. |