Gebärdensprachdolmetscher*innen sind – vergleichbar mit Dolmetscher*innen für Lautsprachen – Vermittler*innen zwischen zwei Sprachen und Kulturen. Einsatzbereiche für Gebärdensprachdolmetscher*innen sind überall dort zu finden, wo gehörlose und hörende Menschen zusammentreffen, so z. B. übersetzen sie auf Ämtern, vor Gericht, in Schulen, in Krankenhäusern, bei Veranstaltungen oder auf Kongressen und in den Medien (Fernsehen).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen einer freiberufliche Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher*in möglich. Die Berufsausübung ist an die Berufseignungsprüfung für Gebärdensprach-Dolmetscher*innen gebunden, die vom Österreichischen Gebärdensprach-Dolmetscher*innen-Verband (ÖGSDV) organisiert werden.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Fingeralphabet | Begriff aus der Gebärdensprache: Jeder Buchstabe wird dabei durch eine Handform repräsentiert. Dieses System kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn Eigennamen, Fremdwörter und ähnliches übersetzt werden, für die es keine Gebärden gibt oder wenn diese nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können. |
Gebärdensprache | ... verwendet neben Mimik und Körperhaltung insbesondere Handzeichen, die Gebärden. Gebärden sind nach Handform, Handstellung, Ausführungsstelle und Bewegung klar strukturiert. Zudem zeichnet sich die Gebärdensprache durch einen umfassenden Wortschatz sowie eine ausdifferenzierte eigenständige Grammatik aus. |
Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) | LBG orientiert sich - im Gegensatz zur DGS (Deutsche Gebärdensprache) - an der Deutschen Grammatik. Jedes gesprochene Wort wird simultan mit Gebärdenzeichen begleitet. Diese Sprachform ist im pädagogischen Kontext entwickelt worden und somit eine künstliche Sprachform. |