Medizinische*r Masseur*in

Medizinische Masseur*innen führen nach ärztlicher Anordnung und unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines/einer Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes verschiedene Massagen und andere physikalische Behandlungen (wie z. B. Packungsanwendungen, Reflexzonenmassagen, Wärme- und Kältebehandlungen) durch. Der Beruf zählt zu den Heilberufen, d. h. der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge der Kund*innen und Patient*innen.

Medizinische Masseur*innen arbeiten in Krankenhäusern, Kuranstalten, sportmedizinischen Einrichtungen sowie in ärztlichen und physiotherapeutischen Praxen.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • ausgeprägter Tastsinn
  • Beweglichkeit
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Kraft

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • medizinisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Bewegungsfreude
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit

Die Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur*in umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und dauert insgesamt 1690 Stunden.
Personen, die bereits über den Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe der Massage verfügen, (z. B. °Masseur*in (Lehrberuf)#) können eine verkürzte Ausbildung von 580 Stunden absolvieren.

Die Ausbildung kann in Ausbildungszentren von Krankenanstalten, Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, bei niedergelassenen Heilmasseur*innen, die über eine Ausbildungsberechtigung verfügen und bei diversen privaten Einrichtungen absolviert werden. Voraussetzung für die Berechtigung zur Ausbildung ist eine sanitätsbehördliche Bewilligung.

Voraussetzungen für die Aufnahme zur Ausbildung sind

  • ein Mindestalter von 17 Jahren,
  • die körperliche und geistige Eignung,
  • Vertrauenswürdigkeit und
  • die positive Absolvierung der 9. Schulstufe.

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2-4 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • positives Bewerbungsgespräch
  • Abschluss 9. Schuljahr
  • ärztliches Attest

Abschluss:

Zeugnis Und/oder Diplom

Berechtigungen:

Mit der Absolvierung des theoretischen Teils sind die Voraussetzungen gegeben, um die außerordentliche Lehrabschlussprüfung bzw. die Befähigungsprüfung abzulegen. Nach dem anschließenden Praktikum (875 Stunden) sind die Voraussetzungen für die Ablegung der kommissionellen Prüfung zum Medizinischen Masseur gegeben.

Info:

Kosten: EUR 5.400,00 – EUR 6.990,00

Das WIFI-Wien bietet die Ausbildung inkl. Spezialqualifikation Elektrotherapie an.

Inhalte:

  • Anatomie
  • Histologie
  • Pathologie
  • Dermatologie
  • Hygiene
  • Desinfektionslehre
  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Thermo- und Ultraschalltherapie, Packungsanwendung
  • Einführung Massagetherapie
  • Grundlagen der Kommunikation
  • Massagetechniken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie
  • Massagemittelkunde
  • Ernährungslehre
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • praktische Übungen
  • Betriebspraktikum

Adressen:

WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
email: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
email: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
email: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
email: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Dauer: 1.245 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen: Positiver Abschluss der Lehrabschlussprüfung zum/zur Masseur*in

Abschluss: Kommissionelle Abschlussprüfung zum/zur Medizinische*n Masseur*in

Berechtigungen: Ausbildung nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002) und der Medizinischen Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV, BGBl. II VO 250/2003). Nach positiv abgeschlossener Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur*in und Absolvent*innen sind berechtigt die Berufsbezeichnung ‚Medizinischer Masseur‘ zu führen und darfst im Dienstverhältnis arbeiten.

Info:

Dauer und Organisation: Die Ausbildung umfasst eine theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen ohne Patientenkontakt von insgesamt 815 Stunden (6 Monate) sowie eine praktische Ausbildung mit Patientenkontakt im Ausmaß von 430 Stunden (in einer Institution wie Krankenhäuser, Physikalische Medizin, Reha-Zentren oder Kuranstalt oder bei einem/einer Heilmasseur*in.

Kosten: Abhängig vom Anbieter

Inhalte – Theorie:

  • Anatomie und Physiologie
  • Pathologie
  • Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Dokumentation
  • Hygiene
  • Erste Hilfe und Verbandstechnik
  • Umweltschutz
  • Grundlagen der Kommunikation

Lehrinhalte praktische Übungen ohne Patientenkontakt:

  • Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Packungsanwendung
  • Massagetechniken zu Heilzwecken (Es wird angerechnet die Klassischem Massage)
  • Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender, spezieller Anatomie und Pathologie

Adressen:

Kneipp Akademie / MAZ Kärnten
St. Veiter Straße 188
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)664 930 53 07
email: office@kneippakademie.at
Internet: https://www.kneippakademie.at/

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • aktuelles Gesundheitszeugnis
  • polizeiliches Führungszeugnis

Abschluss: Berufsbezeichnung Physiotherapeut

Berechtigungen: Ausbildung gleichgestellt dem Physiotherapie-FH-Studium

Info:

Für den Abschluss der Physiotherapieausbildung absolvieren die Teilnehmer*innen zuerst die Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur*in und zum/zur Heilmasseur*in nach Medizinischem Masseur und Heilmasseur Gesetz (MMHmG). Die Abschlüsse erfolgen durch staatlich anerkannte kommissionelle Prüfungen. Die so erworbenen Ausbildungen berechtigen zur Tätigkeit als Medizinische*r Masseur*in im Anstellungsverhältnis und als Heilmasseur*in im Anstellungsverhältnis oder in der freiberuflichen Tätigkeit.
Daraufhin erfolgt die behördliche Zulassung in Deutschland, der in Österreich erworbenen Heilmasseurausbildung. Dieses Anerkennungsverfahren wickeln die jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland ab.
Erst nach erfolgter Berufsanerkennung zum Masseur und med. Bademeister gemäß MPhG kann eine verkürzte Ausbildung zum/zur Physiotherapeut*in an der Sebastian-Kneipp-Schule in Bad Wörishofen in Bayern beginnen.

Zielgruppe: Personen, die eine Physiotherapieausbildung ohne Matura oder Aufnahmeprüfung machen wollen.

Kosten:
Für die Masseur*inausbildung nach MMHm-Gesetz betragen die Kosten insgesamt: EUR 12.500,00 (Medizinische*r Masseur*in EUR 6.250,00 & Heilmasseur*in EUR 6.250,00).
Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungen beliebig zu unterbrechen und als Med. Masseur*in im Anstellungsverhältnis zu arbeiten oder als Heilmasseur*in selbständig und freiberuflich.
Die monatlich anfallenden Ausbildungsgebühren der verkürzten Physiotherapie-Ausbildung in unserer Partnerschule werden derzeit durch den „Gesundheitsbonus“ des Freistaates Bayern teilweise getragen. Damit entsteht für den Schüler für die Ausbildung die sogenannte „Schulgeldfreiheit“. Die monatliche Verwaltungsgebühr beträgt EUR 70,00.

Aufbau und Inhalte:

1. Semester
Theorieausbildung Massage Basistechniken
Die Grundausbildung erfolgt an der Dr. Vodder Akademie lt. den Inhalten des MMHm-Gesetzes und -ausbildungsverordnung.

2. Semester
Praktikum Massage Basistechniken
Im 2. Semester absolvieren die Teilnehmer*innen ein Pflichtpraktikum. Dieses können sie entweder im an die Schule angeschlossenen Therapiezentrum oder in einer anderen geeigneten Einrichtung absolvieren. Die Schule ist bei der Suche nach einem Praktikumsplatz behilflich.

3. Semester:
Theorieausbildung zusätzliche Massagetechniken
Die Ausbildung erfolgt lt. dem MMHm-Gesetz und der -ausbildungsverordnung für die Ausbildungszentren.

Anerkennungsverfahren der österreichischen Massageausbildung in Deutschland
Vorbereitungskurs zur Anerkennungsprüfung med. Masseur & Bademeister
Im Vorbereitungslehrgang erlernen die Teilnehmer*innen, wie physikalisch-therapeutische Befundtechniken erstellt werden. Im praktischen Teil werden Übungsbehandlungen durchgeführt.

4., 5. & 6. Semester: Fachpraktische Ausbildung
Neben dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Schule erfolgt im 4., 5. & 6. Semester die fachpraktische Ausbildung am Patienten / an der Patientin in Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen in den vorgeschriebenen Fachgebieten.

Weitere Infos: https://www.vodderakademie.com/massage-physiotherapie/physiotherapie-ausbildung.html

Adressen:

Dr. Vodder Akademie
Alleestraße 30
6344 Walchsee

Tel.: +43 (0)5374 52 45 -0
email: office@vodderakademie.com
Internet: https://www.vodderakademie.com/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: Mindestens 1.690 UE (1 bis 2 Jahre)

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 17. Lebensjahr
  • Unbescholtenheit (Polizeiliches Führungszeugnis)
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Schulbildung: mind. 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen

Abschluss: Medizinische*r Masseur*in

Berechtigungen: Medizinische Masseur*innen können im Angestelltenverhältnis unter Anleitung von Ärzt*innen an kranken Menschen tätig werden , Möglichkeit der Weiterbildung zum*zur Heilmasseur*in und Physiotherapeut*in

Info:

Kurzbeschreibung: Medizinische Massagen sind eine effektive Behandlung für viele Beschwerden. Mit speziellen Grifftechniken lockern medizinische Masseur*innen Muskeln, helfen so dem Bewegungsapparat, regen den Stoffwechsel an und unterstützen bei psychischen Beschwerden. Das Betätigungsfeld von medizinische Masseur*innen ist sehr vielseitig. Sie arbeiten in Spitälern, Ambulatorien, Kurhäusern und Rehaeinrichtungen. Die Ausbildung ist in einen theoretischen (mindestens 815 UE) und einen praktischen Ausbildungsteil (mindentens 875 Stunden) unterteilt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung erhalten die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, die theoretischen Inhalte im Arbeitskontext anzuwenden, zu vertiefen und zu festigen. Nach positiv abgeschlossener Ausbildung sind die Absolvent*innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Medizinische/r Masseur*in“ zu führen und dürfen nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin oder von Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes im Dienstverhältnis arbeiten. Die Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur*in dient auch als Grundlage für die Weiterbildung und Aufschulung zum/zur Heilmasseur*in.

Zielgruppe: Personen, die an der Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur*in und/oder späterer Tätigkeit als Heilmasseur*in interessiert sind

Dauer:Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Teile von gesamt mindestens 1.690 Unterrichtseinheiten (bei einzelnen Anbietern auch bis zu 1.950 Stunden) und dauert je nach Organisation mindestens 12, kann aber auch bis zu 24 Monate dauern.

Kosten: Je nach Anbieter unterschiedlich

Inhalt:

  • Anatomie und Physiologie
  • Pathologie
  • Thermo- und Ultraschalltherapie, Packungsanwendungen
  • Massagetechniken zu Heilzwecken inklusive praktische Übungen
  • Elektrotherapie inklusive praktische Übungen
  • Grundzüge Hygiene inklusive Desinfektions- und Infektionslehre
  • Erste Hilfe und Verbandstechnik
  • Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Dokumentation
  • Umweltschutz
  • Grundlagen der Kommunikation

Manche Anbieter vermitteln in Zusatzmodulen weitere Massage- und Behandlungstechniken

Adressen:

Kneipp Akademie / MAZ Kärnten
St. Veiter Straße 188
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)664 930 53 07
email: office@kneippakademie.at
Internet: https://www.kneippakademie.at/

WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
email: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/

Ars Manuum -Zentrum für Körper und Gesundheit
Neunkirchnerstraße 70
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 89 976
email: office@ars-manuum.at
Internet: https://www.ars-manuum.at/

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -20000
email: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

Vitalakademie – akademie mea vita gmbh – Linz
Langgasse 1-7/Zentrale
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 60 70 86
Fax: +43 (0)732 / 60 70 86 -15
email: office@vitalakademie.at
Internet: https://www.vitalakademie.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
email: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Ausbildungszentrum Dr. Bergler
Grottenhofstraße 94a
8052 Graz

Tel.: +43 (0)316 381071
email: info@bergler.at
Internet: https://www.bergler.at/

Drumbl Akademie für Aus- und Weiterbildung GmbH
Emil-Ertl-Gasse 69
8041 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 38 31 94 -0
Fax: +43 (0)316 / 38 31 94 -24
email: office@drumbl.at
Internet: https://drumbl.at

Schloss-Schule Reinisch GmbH
St. Georgen 66
8413 St. Georgen a.d. Stiefing

Tel.: +43 (0)3183 / 84 68
Fax: +43 (0)1 /253 3033 4797
email: info@schloss-schule.at
Internet: https://www.schloss-schule.at/

Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH – Innsbruck
Innrain 98
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 5322 – 0
Fax: +43 (0)512 5322 – 75200
email: info@azw.ac.at
Internet: https://www.azw.ac.at

Dr. Vodder Akademie
Alleestraße 30
6344 Walchsee

Tel.: +43 (0)5374 52 45 -0
email: office@vodderakademie.com
Internet: https://www.vodderakademie.com/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
email: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

MANUS Massageschule Wien
Bergenstammgasse 7
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 368 3000
email: info@die-massageschulen.at
Internet: https://www.die-massageschulen.at/manus/

Schulungszentrum Dr. Kienbacher – Akademie für Gesundheitsberufe
Meiselstraße 60
1140 Wien

Tel.: +43 (0)1 982 28 00
Fax: +43 (0)1 982 28 00 -25
email: office@schulungszentrum.or.at
Internet: https://schulungszentrum.or.at/

Vitalakademie – akademie mea vita gmbh – Wien
Ungargasse 64-66, Stiege 1/Top 308-309
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 36 19 40 40
email: wien@vitalakademie.at
Internet: https://www.vitalakademie.at

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Dauer: 3 bis 3,5 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 17. Lebensjahr,
  • positive Absolvierung der 9. Schulstufe,
  • körperliche und geistige Eignung,
  • einwandfreier Leumund

Abschluss:

Enthaltene Ausbildungsabschlüsse:

  • Medizinische*r Masseur*in
  • Heilmasseur*in
  • Masseur*in und med. Bademeister*in (nach Deutschem Recht)
  • Physiotherapeut*in mit Anerkunnung in DE und AT

Berechtigungen: berechtigt zur Ausübung des Berufe Physiotherapeut*in und zur Absolvierung von facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Dauer:

  • 18 Monate (Mediz. Masseur*in, Heilmasseur*in etc.) in Graz im Ausbildungszentrum Dr. Bergler oder Wien in der Manus Massageschule
  • 18 Monate zur Weiterqualifizierung in Physiotherapie in Deutschland an einer deutschen Berufsfachschule (die Massageschulen haben mehrere deutsche Partnerschulen, an denen Plätze reserviert werdenkönnen)

Kosten: EUR 11.590,00

Die Ausbildung inkludiert die Ausbildung zum/zur Medizinischen Masseur*in, Aufschulung zum/zur Heilmasseur*in sowie eine Spezialqualifikation „Elektrotherapie“ und „Hydro- und Balneotherapie“

Weitere Infos: https://www.die-massageschulen.at/physiotherapieausbildung/

Adressen:

Ausbildungszentrum Dr. Bergler
Grottenhofstraße 94a
8052 Graz

Tel.: +43 (0)316 381071
email: info@bergler.at
Internet: https://www.bergler.at/

MANUS Massageschule Wien
Bergenstammgasse 7
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 368 3000
email: info@die-massageschulen.at
Internet: https://www.die-massageschulen.at/manus/

Art: Lehrgang

Dauer: 1690 Einheiten

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Mindestalter vollendetes 17. Lebensjahr
  • Unbescholtenheit
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Abgeschlossene Schul- oder Berufsbildung

Abschluss: kommissionelle Endprüfung zum/zur Medizinischen MasseurIn akademieintern und/oder die Lehrabschluss- und Befähigungsprüfung an der zuständigen Wirtschaftskammer

Berechtigungen: Berufsausübung als gewerbliche/r MasseurIn und/oder medizinische/r MasseurIn

Weitere Infos: https://www.vitalakademie.at/ausbildung/gewerblicher-medizinischer-masseur

Adressen:

Vitalakademie – akademie mea vita gmbh – Linz
Langgasse 1-7/Zentrale
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 60 70 86
Fax: +43 (0)732 / 60 70 86 -15
email: office@vitalakademie.at
Internet: https://www.vitalakademie.at

Vitalakademie – akademie mea vita gmbh – Innsbruck
Eduard-Bodem-Gasse 8
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)699 13 22 68 69
email: innsbruck@vitalakademie.at
Internet: https://www.vitalakademie.at/

Vitalakademie – akademie mea vita gmbh – Wien
Ungargasse 64-66, Stiege 1/Top 308-309
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 36 19 40 40
email: wien@vitalakademie.at
Internet: https://www.vitalakademie.at

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Massage (BGBl. II Nr. 68/2003; Novelle mit BGBl. II Nr. 135/2009; Ausübungsregeln gemäß BGBl. II Nr. 308/2013)

Für das reglementierte Gewerbe Massage ist die Befähigungsprüfung über alle sechs klassischen Massagetechniken abzulegen.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Gewerbe:

  • Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

c) freie Berufe:

  • Heilmasseur*in

Für den freien Beruf Heilmasseur*in ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zu erbringen und eine Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Balneologie

Heilbäderkunde, die Lehre und Wissenschaft von den natürlichen Heilkräften von Bädern mit Moor, Salz, Mineralien, Thermalwasser und dergleichen.

Balneotherapie

Balneotherapie ist eine Heilbehandlung mit Bädern, die z. B. mit Moor, Heilkräutern, Ölen, Salz und anderen Mineralien versetzt sind.

Bindegewebsmassage

Die Bindegewebsmassage gehört zu den Reizmassagen. Ziel dieser Technik ist der Spannungsausgleich im subkutanen (unter der Haut liegenden) Bindegewebe und eine bessere Durchblutung der Organe. Jedes Organ bzw. Organsystem hat ein zugehöriges Segment im Bindegewebe. Diese Massagetechnik wird mit den Fingerkuppen des 3. und 4. Fingers unter Zugreiz ausgeführt. Dabei entsteht in diesen Bindegewebszonen ein Schneide- und Reizempfinden, als ob mit dem Fingernagel massiert würde.

Collagen

Collagen ist ein körpereigenes Protein, das eine Glättung der Haut bewirkt.

Hydrotherapie

Ein Wasserheilverfahren. Die heilsame Wirkung beruht auf einem Temperaturunterschied zwischen Körper und Wasser. Man unterscheidet zwischen der kalten und der warmen Wasserbehandlung. Zur Wasserbehandlung gehören Bäder, Wassertreten, Dämpfe, Güsse, Packungen und Waschungen.

Lymphdrainage

Eine spezielle Massagetechnik, mit dem Ziel der Entödemisierung des Gewebes (Abtransport von Gewebeflüssigkeit). Diese Massagetechnik hat große Bedeutung für Krebspatienten erlangt, bei denen die operative Entfernung von Lymphknoten und Chemotherapien häufig schmerzhafte Lymphödeme verursachen. Neben der Abschwellung werden durch die Massage möglicherweise auch Immunzellen in der Lymphflüssigkeit aktiviert, sodass die Wirkung der Krebsmedikamente biologisch unterstützt werden kann.

Packungsanwendungen

Packungsanwendungen können z. B. umfassen
- Breiauflagen; hierbei werden Heilkräuter mit Wasser oder Milch aufgekocht und auf die zu behandelnde Stelle aufgelegt
- Wärmepackungen
- Kältepackungen

Physikalische Therapie / Physiotherapie

= Behandlung mit physikalischen Heilmethoden, das sind z. B. Massage-Behandlungen, Kälte-, Wärmebehandlungen mit Wasser, mechanische Bewegungsübungen oder Stromtherapien.

Reflexzonenmassage

= Massage von Reflexzonen zur gezielten Beeinflussung der diesen Zonen zugehörigen inneren Organe (z. B. werden bei der Fußreflexzonenmassage durch gezielte Punkte die dazugehörigen inneren Organe wie z. B. Leber, Niere etc.beeinflusst).

Thermotherapie

Unter Thermotherapie versteht man die Behandlung, die durch Wärme erzielt wird (sowohl wärmezuführend als auch wärmeentziehend). Wärmezuführende Maßnahmen sind z. B. Wärmflasche, Wickel, Dampfkompressen, Moorpackungen oder Infrarotstrahler.