Diplomrechtspfleger*innen nehmen eine wichtige Rolle im österreichischen Rechtssystem ein. Sie arbeiten bei Landes- und Bezirksgerichten und betreuen Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzverfahren, Außerstreitverfahren sowie Grund- und Firmenbücher. Sie sind ihrer Arbeit nur and die Anweisungen der jeweiligen Richter*innen gebunden und entscheiden innerhalb des Rahmens dieser selbstständig. Mehr als drei Viertel aller Entscheidung in österreichischen Bezirksgerichten werden von Diplomrechtspfleger*innen getroffen.
Diplomrechtspfleger*innen arbeiten in den Büroräumen, Verhandlungssälen und Archiven ihres Gerichts und stehen dabei in engem Kontakt mit verschiedenen Fachkräften, z. B. Gerichtsvollzieher*innen, Exekutivbeamt*innen, Staatsanwält*innen, Richter*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zum/zur Diplomrechtspfleger*in erfolgt Großteils im Rahmen der Tätigkeit bei Gericht. Sie setzt sich aus theoretischen Lehrgängen und der praktischen Berufsausbildung zusammen und dauert drei Jahre.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Diplomrechtspfleger*in sind
Außerdem müssen Bewerber*innen vor der Zulassung zur Diplomrechtspfleger*innen-Ausbildung ein bis eineinhalb Jahre lang in der Gerichtskanzlei arbeiten und die für die Mitarbeiter*innen in den Gerichtskanzleien vorgesehenen Prüfungen ablegen. Dann können Gerichtsbedienstete einen Antrag auf Zulassung zur Diplomrechtspfleger*innen-Ausbildung in einem bestimmten Arbeitsgebiet stellen. Über die Zulassung entscheiden die Präsident*innen der Oberlandesgerichte dann nach Bedarf. Dabei stehen folgende Arbeitsgebiete zur Auswahl:
Die Ausbildung für Diplomrechtspfleger*innen besteht dann aus drei Teilen:
Offene Ausbildungsstellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
Weitere Informationen:
Eine selbstständige (freiberufliche) Berufsausübung als Diplomrechtspfleger*in ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Außerstreitverfahren | Unter Außerstreitverfahren versteht man im österreichischen Recht ein juristisches Verfahren, bei dem es nicht um Streitsachen (daher auch "außer Streitsachen") im engeren Sinn geht, d. h. es gibt in solchen Fällen in der Regel keine KlägerInnen und Beklagten. In Außerstreitverfahren geht es beispielsweise um Fürsorgefragen (Obsorge über Kinder, Unterhalt, Adoption, Bestellung von Sachwalter*innen usw.), um gerichtliche Regelungen ohne Streitcharakter (z. B. Grundbuch- und Firmenbuchverfahren, Verlassenschaften (Erbschaften), Todeserklärungen) oder um sogenannte "streitige Außerstreitsachen (z. B. Vermögensaufteilung in Scheidungsverfahren, miet- und wohnrechtliche Verfahren). |
Exekution | 1) Vollziehung einer Strafe, 2) Pfändung. |
Kuratel | Kuratel ist ein rechtssprachlicher Begriff für Sachwalterschaft, Vormundschaft, Pflegschaft. "Unter Kuratel stehen" bedeutet so viel wie unter juristischer Aufsicht stehen. |
Mandat | Ein Mandat bezeichnet einen Auftrag mit bestimmtem Inhalt und Umfang, Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen juristisch zu vertreten. |
Oberster Gerichtshof (OGH) | Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ist die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er ist – neben dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof – das "Höchstgericht". Das bedeutet, dass gegen seine Entscheidungen kein weiterer Rechtszug, keine "Berufung" mehr möglich ist. Durch seine Rechtsprechung trägt der Oberste Gerichtshof maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit eines Bundesstaates bei. |
Österreichisches Justizsystem | Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe. Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Das Österreichische Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt ist. |
Staatsanwaltschaft | Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen, insbesondere die Anklageerhebung und Anklagevertretung in Strafprozessen. |