Blechblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen stellen Metallblasinstrumente, wie z. B. Trompeten, Posaunen, Tuba, Horn und dergleichen her. Mitunter sind sie auch mit der Herstellung oder Restauration von historischen Blasinstrumenten (z. B. auch Alphorn) befasst. Im Rahmen von Servicearbeiten führen sie die Wartung, Reinigung und Reparatur dieser Instrumente durch. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen (Mitarbeiter*innen und Vorgesetzte) in Gewerbebetrieben der Blechblasinstrumentenerzeugung und haben Kontakt zu ihren Kund*innen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Blechblasinstrumente verschiedenster Art herstellen, reparieren und warten
  • technische Pläne, Werksskizzen und Zeichnungen anfertigen/anwenden
  • Einzelteile wie Schallstücke, Rohre, Ventile, Tastaturen usw. anfertigen
  • Umrisse der Instrumente auf Metallblech auftragen, mit Blechscheren zuschneiden
  • Metallteile bearbeiten, hämmern und zurechtbiegen
  • Formen herstellen und mit heißem Blei ausgießen
  • Unebenheiten und Falten ausklopfen und abfeilen
  • einzelne Instrumententeile zusammenfügen und verlöten, Mundstücke und Ventilteile einbauen
  • Oberfläche der fertigen Instrumente reinigen, polieren und schleifen (händisch oder mit Schleif- und Poliermaschinen)
  • Instrumente einstimmen
  • Qualitätskontrollen durchführen; Funktionen, Stimmung und Klangqualität der Instrumente überprüfen
  • Instrumente warten und reparieren, Generalüberholungen durchführen
  • historische Blechblasinstrumente restaurieren
  • technische Dokumentationen, Betriebsbücher, Arbeitsprotokolle etc. führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Hörvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Musikalität

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum*zur Blechblasinstrumentenerzeuger*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Blechblasinstrumentenerzeugung
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Blechblasinstrumentenerzeugering“ bzw.“Blechblasinstrumentenerzeuger“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfung, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
  • Info:

    Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
    Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und Kundinnen und Kunden.

    Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
    In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

    Adressen:

    Berufsschule für Holz, Klang, Farbe, Lack
    Hütteldorfer Straße 7-17
    1150 Wien

    Tel.: +43 (0)1 4000 -95262
    Fax: +43 (0)1 4000 -99 95262
    email: office.915045@schule.wien.gv.at
    Internet: https://www.hkfl.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Musikinstrumentenerzeuger – Blechblasinstrumentenerzeuger, BGBl. Nr. 72/2003 (Novelle Art. 34 BGBl. Nr. 399/2008).

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschleißlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen stellen alle Arten von Blechblasinstrumenten her. Hierzu gehören z. B. Hörner, Trompeten, Tuben, Posaunen und dergleichen mehr. Zuerst werden nach technischen Plänen und Zeichnungen die jeweiligen Bauteile für das Instrument hergestellt und mit verschiedenen manuellen und maschinellen Werkzeugen und Geräten bearbeitet (z. B. mit Dreh-, Bohr-, Schleif- und Fräsmaschinen). Anschließend werden die einzelnen Teile zusammengelötet oder zusammengeschweißt und in die richtige Form gebracht.

Viele dieser Arbeitsschritte werden von den Blechblasinstrumentenerzeuger*innen mit größter Genauigkeit händisch ausgeführt, wie z. B. das Zusammensetzen der Mechaniken von Saxophonen oder das Polieren der Innenteile der Instrumente. Abschließend werden die Instrumente geprüft und genau eingestimmt.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Wartung und Reparatur der Blechblasinstrumente. Dazu tauschen sie einzelne Komponenten und Teile aus, Reinigen und Polieren die Instrumente und führen verschiedene, von den Kund*innen gewünschte Änderungen (z. B. Umstimmung auf eine andere Tonart) durch.

Arbeitsmittel

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten mit Metallen und Edelmetallen aller Art (veredelte Bleche, Aluminium, Messing, Silber etc.). Zur Metallbearbeitung verwenden sie Handwerkzeuge, wie Bohrer, Zangen, Feilen, Blechscheren, Sägen, Maßbänder sowie Maschinen und Werkzeuge, wie z. B. Löt- und Schweißgeräte, Gewindeschneider, Schleifgeräte, Drehbänke und dergleichen mehr. Sie lesen technische Pläne, Werkskizzen und Zeichnungen und führen Betriebsbücher, technische Dokumentationen, Arbeitsprotokolle, Kund*innenkarteien, Listen und Journale.

Arbeitsumfeld

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten in Werkstätten von Betrieben des Blechblasinstrumentenbaugewerbes, aber auch in Verkaufslokalen, wo sie ihre Kund*innen (z. B. Instrumentalmusiker*innen) beraten und z. B. Sonder- und Einzelanfertigungen besprechen. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu Lieferant*innen von Instrumentenzubehör sowie zu Mitarbeiter*innen des Musikalienhandels.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Blechblasinstrumentenerzeuger*innen bieten insbesondere:

  • Klein- und Mittelbetriebe des Blechblasinstrumentenerzeuger-Gewerbes
  • Betriebe der industriellen Serienfertigung (in Österreich nur ein Betrieb)

Blechblasinstrumentenerzeuger*in ist in Österreich ein Nischenberuf und wird primär in gewerblichen Kleinbetrieben ausgeübt. Die Entwicklungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten sind daher eher begrenzt und ergeben sich oft in angrenzenden kunsthandwerklichen oder metallverarbeitenden Berufsbereichen.
Mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung sind beispielsweise folgende Spezialisierungen möglich:

  • bestimmte Blechblasinstrumente (z. B. Saxophon, Trompete, Posaune)
  • historische Instrumente, Restauration
  • Instrumente stimmen, einstellen
  • Geschäftsführung, Werkstättenleitung

Blechblasinstrumentenerzeuger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in relevanten Bereichen (z. B. Metallbearbeitung, Schweiß- und Löttechniken) Kurse, Lehrgänge und Werkmeisterschulen in der Metallbearbeitung an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (Metallgestaltung, Metalltechnik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Alphorn

Das Alphorn ist ein volkstümliches Blasinstrument auf dem Prinzip der Polsterpfeife und traditionell aus Holz gefertigt. Es gilt als Nationalsymbol der Schweiz, wird aber auch in Österreich, vorallem in Tirol, gern gespielt.

Alt

von Ital. "alto" für hoch:
1) hohe Stimmlage (z. B. hohe Männerstimme)
2) Stimmlage von Instrumenten (z. B. Altsaxophon, Altposaune etc.)

Bariton

In der Musik die Bezeichnung für eine mittlere Männersingstimme (tiefer als Tenor, höher als Bass).

CAD

Abkürzung für "Computer Aided Design" (computerunterstütztes Design): Computerprogramme für Planung, Entwurf und Konstruktion. Zeichnungen und räumliche Darstellungen von geometrischen Formen und Modellen können von allen Seiten und aus allen Perspektiven gezeigt werden (3-D-Darstellungen). CAD beinhaltet Berechnungsanwendungen, Informationsbereitstellung, automatisiertes Zeichnen und rechnerunterstützten Entwurf.

Tenor

Fachbegriff der Musik: eine hohe Männersingstimme