Florist*in (Lehrberuf)

Florist*innen arbeiten in Gärtnereien oder in Betrieben des Blumenhandels. Sie stellen aus Schnittblumen, Trocken- und Kunstblumen sowie Dekormaterial verschiedene Blumengestecke und Kränze für bestimmte Anlässe (Advent, Weihnachten, Muttertag, Ostern oder für Hochzeiten und Trauerfeiern) her. Nach Auftrag dekorieren sie Ball- und Festsäle oder Empfangshallen mit Blumenschmuck. Im Bereich des Blumenhandels stellen sie für die Kundinnen und Kunden Blumensträuße zusammen, beraten sie und verkaufen auch Topf- und andere Pflanzen. Sie arbeiten gemeinsam mit Berufskolleginnen und -kollegen und Anlernkräften und stehen in Kontakt mit Lieferanten und Kundinnen und Kunden.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Gestecke herstellen: Steckmasse zuschneiden, Steckmasse befeuchten, Blumen und Pflanzenteile (Blätter, Zweige, Fruchtkapseln usw.) aufstecken, Steckmasse mit Blättern oder Moos und anderem Dekor bedecken
  • Kränze herstellen: Tannenzweige, Laubwerk, Zapfen, Schnittblumen, Schleifen u. a. an einer Kranzunterlage aus Draht, Stroh oder Styropor anbringen
  • Blumen- und Pflanzenschmuck für Feiern, Feste und Bälle planen und gestalten
  • Schnittblumen und Topfpflanzen züchten, pflegen und verkaufen
  • Schnittblumen zu Sträußen zusammenstellen, Pflanzen in Gefäßen wie Vasen, Körben, Schalen etc. arrangieren
  • Auslagen und Geschäftsflächen von Blumenhandlungen gestalten und dekorieren
  • Kundinnen und Kunden über Art, Haltbarkeit und Pflege von Schnittblumen und Topfpflanzen beraten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung – Stehen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Für Maturantinnen und Maturanten besteht in Wien die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie zu erlernen.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Florist*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Floristin“ bzw.“‚Florist“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Geschäften usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch

Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
Fax: +43 (0)5522 / 720 29 -7
email: sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet: https://lbsfe1.snv.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 500 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • für den Besuch der Schule: Praxis in einem Gartenbaubetrieb
  • für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung: Mindestalter von älter als 20 Jahren

Abschluss:

Gärtnerfacharbeiterprüfung durch die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.

Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist ein Mindestalter von älter als 20 Jahren sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Praxis (Vollzeit) in einem landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieb. Bei gewerblichen Betrieben verdoppelt sich die Zeit.

Info:

Zielgruppe: bisher ungelernte Arbeitskräfte des landwirtschaftlichen Gartenbaues

Kosten: fallen für Schulbücher und Lehrmittelbeitrag an; rund EUR 400,00 (+ 150 Euro bei Schwerpunkt Floristik) sowie Schulbücher ca. EUR 150,00 (selbst zu besorgen)

Schwerpunkte:

  • Produktionsschwerpunkte:
    • Zierpflanzenbau
    • Gemüsebau
    • Baumschule
    • Dienstleistungsschwerpunkte:
    • Garten- und Grünflächengestalter (Garten und Landschaftsbau)
    • Blumenbinderei (Floristik)

Weitere Infos: https://lfs-langenlois.ac.at/ausbildungen/ggs/

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
email: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau – Floristik

Berufsschule für Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
email: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau – Floristik

Berufsschule für Gartenbau


Gartenbauschule Ritzlhof
Kremstalstraße 125
4053 Haid-Ansfelden

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34000
email: lwbfs-ritzlhof.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-ritzlhof.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik
  • Ausbildungsschwerpunkt Gartenbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Garten- und Grünflächengestaltung

Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige – Fachrichtung Gartenbau

Intensivlehrgang Gartengestaltung/Floristik für Quereinsteiger*innen

Lehre Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233499
email: lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-hagenberg.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland (Rinder, Schafe, Ziegen)
  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau (Rinder, Schweine, Geflügel)
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft (Wald, Holz, Energie)

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziale Berufe
  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik und Gartendesign

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Blumenbinder (Floristen), BGBl. II Nr. 49/2003, Novelle durch Art. 15, BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:
– Friedhofsgärtnerei

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Florist*innen kennen alle handelsüblichen Blumen und Pflanzen, deren Pflege- und Lagerbedingungen und ihre Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Wichtige Tätigkeitsbereiche, bei denen sie ihre gestalterischen Fähigkeiten einbringen sind die Herstellung von Tisch- und Saalschmuck für Hochzeiten, Bälle und andere Feiern, Brautsträußen und Trauerfloristik (Kränze und Gestecke für Trauerfeiern).
Zur Herstellung von Gestecken schneiden sie zunächst die Steckmasse (schwammartiges Kunststoffmaterial) zu und befestigen ein Steckgitter daran. Bei Gestecken aus frischen Schnittblumen befeuchten sie den Schwamm und stecken die Blumen sowie Blätter, Zweige oder Dekormaterial ein. Anschließend bedecken sie die noch sichtbare Steckmasse mit Dekormaterial z. B. Moos, Gräser, Textil.
Bei der Herstellung von Kränzen verwenden sie als Unterlage einen Reifen aus Draht, Stroh oder Styropor, auf dem sie z. B. Zweige von Nadelbäumen (häufig Tannenzweige), Laubwerk, Zapfen, Fruchtkapseln, Schleifen und anderes Dekormaterial anbringen. An Begräbniskränzen werden je nach Bestellung frische Schnittblumen (z. B. Nelken, Rosen, Astern) und Schleifen mit Gruß- und Traueraufschriften angebracht.

Florist*innen züchten und pflegen Schnittblumen und Topfpflanzen und bereiten sie für den Verkauf in der Blumenhandlung vor. Sie pflegen die lagernden Blumen und Pflanzen, gießen und düngen sie regelmäßig und sorgen für die richtige Umgebungstemperatur. Bei Schädlingsbefall oder Erkrankungen der Pflanzen ergreifen Florist*innen geeignete Gegenmaßnahmen.
Sie gestalten die Auslagen und Verkaufsflächen, beraten die Kundinnen und Kunden über passenden Blumenschmuck zum jeweiligen Anlass und die richtige Pflege. Sie stellen nach Kundenwunsch Blumensträuße zusammen, beraten dabei über passende Kombinationen, arrangieren Pflanzen in Vasen, Schalen, Körben und Pflanzgefäßen und gestalten Tisch- und Fensterschmuck.

Der kaufmännische Teil der beruflichen Tätigkeit von Florist*innen umfasst den Wareneinkauf, die Durchführung von Telefon- und Schriftverkehr, das Ausstellen von Rechnungen und Lieferscheinen und das (computergestützte), die Kassaführung und das Führen von kaufmännischen Dokumenten und Büchern.

Arbeitsmittel

Florist*innen hantieren mit gartentechnischen Geräten wie Scheren, Hacken, Schaufeln, Gießkannen und Sprühgeräten. Sie benützen Hilfsmaterialien wie Blumentöpfe, Draht, Stroh, Styropor, Schnüre und Folien. Sie bedienen Registrierkassen, Computer mit Textverarbeitungs- und Kalkulationssoftware und verwenden dabei verschiedene Formulare (Rechnungen, Lieferscheine, Bestellformulare usw.). Mit Hilfe der Computer führen sie auch Kund*innen- und Lieferantendateien.

Immer wichtiger für Florist*innen wird der Umgang mit dem Internet und Sozialen Medien, um Kundinnen und Kunden optimal auch über diese Kanäle zu erreichen und mögliche Zusatzleistungen wie Online-Bestellungen und Lieferservices zu bieten.

Arbeitsumfeld

Florist*innen arbeiten in Werkstätten, Gewächshäusern, Lagerräumen und Verkaufs- und Büroräumen von Gärtnereien und Blumenhandlungen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und Anlernkräften und stehen in Kontakt zu Lieferanten und ihren Kundinnen und Kunden.

  • Betriebe des Blumenbindergewerbes
  • Betriebe des Blumenhandels
  • Gärtnereien

Der Beruf Florist*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Blumen- und Pflanzenzucht
  • Blumengestecke, Blumensträuße, Kränze und andere floristische Produkte
  • Blumendünger. Schädlingsbekämpfung
  • Treibhausbetrieb
  • Einkauf und Bestellwesen, Eingangskontrolle
  • Betriebsmanagement, Verwaltung
  • Geschäfts- und Verkaufsflächengestaltung und -dekoration
  • Kund*innenbetreuung und Verkauf

Florist*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Florist*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere Blumenhandlungen und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder im Rahmen von neuen Produkten oder bieten Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit vor Ort diverse Einschulungen durchzuführen.
Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner zu relevanten Themen Kurse durch.

Die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. in Biologie, Botanik oder Pflanzenwissenschaft).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: