Luftfahrzeugtechniker*innen bearbeiten, kontrollieren, warten und reparieren nach gesetzlichen Vorschriften Luftfahrzeuge aller Art: Flugzeuge mit unterschiedlichen Antrieben (Kolbentriebwerke, Turbinenantriebe) oder Hubschrauber. Für ihre Arbeit haben sie mit modernster Technik in den Bereichen Hydraulik, Pneumatik, Elektronik und Mechanik zu tun. Die Ergebnisse ihrer Arbeit tragen sie in Wartungsprotokollen und Arbeitsjournalen ein. Sie arbeiten im Team in speziellen Wartungs- und Reparaturwerkstätten von Luftfahrtgesellschaften, die sich meist in der Nähe von Flughäfen oder direkt im Flughafengelände befinden, in Produktionshallen von Herstellerbetrieben und für das Österreichische Bundesheer.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Inhalte des Lehrberufes Luftfahrzeugtechnik wurden der EU-Verordnung Nr. 1321/2014 (Verordnung über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen) angepasst. Diese Ausbildung führt somit in enger Kooperation mit der Berufsschule (welche die lt. EU-Verordnung vorgeschriebenen Modul-Prüfungen abnimmt) zu einem europaweit anerkannten Abschluss.
Die ausgelernten Lehrlinge können mit dem Lehrabschlusszeugnis und dem Berufsschulzeugnis (+ Zeugnis über absolvierte Modulprüfungen) und nach einer Wartefrist, die Ausstellung der entsprechenden Berechtigungen bei der Austro-Control beantragen.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Luftfahrzeugtechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Luftfahrzeugtechnikerin“ bzw.“Luftfahrzeugtechnikerin“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Fertigungs- und Produktionshallen, Flugzeughangern usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Stockerau
Brodschildstraße 20
2000 Stockerau
Tel.: +43 (0)2266 / 621 58 -0
email: office@lbsstockerau.ac.at
Internet: https://lbsstockerau.ac.at/
Landesberufsschule Knittelfeld
Portniggstraße 21
8720 Knittelfeld
Tel.: +43 (0)3512 / 828 10 -0
Fax: +43 (0)3512 / 828 10 -3
email: lbskf@stmk.gv.at
Internet: https://www.berufsschulen.steiermark.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Die Bundesfachschule für Flugtechnik ist eine vierjährige berufsbildende mittlere technische Lehranstalt und befindet sich direkt am Fliegerhorst Leopold Figl – Flugplatz General Pabisch. Etwa 130 Schülerinnen und Schüler werden von ca. 30 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, die zu einem großen Teil hauptberuflich als Flugzeugtechniker*innen arbeiten. So können sie den Jugendlichen auch viel Know-How zu aktuellen Entwicklungen und praxisbezogenen Themen mitgeben.
Schwerpunkte der Ausbildung sind Wartung, Prüfung und Fertigung von Luftfahrzeugen (Flugzeugmechaniker), von Luftfahrtgeräten sowie von flugtechnischen Bodeneinrichtungen. (Quelle: BFS Flugtechnik)
Weitere Infos: https://bfs-fuer-flugtechnik.jimdosite.com/
Bundesfachschule für Flugtechnik Langenlebarn
Bahnstraße 62/Fliegerhorst Leopold Figl – Flugplatz General Pabisch
3425 Langenlebarn
Tel.: +43 (0)50 2013 229902
email: office@flugtechnik.at
Internet: https://bfs-fuer-flugtechnik.jimdosite.com/
Schwerpunkte:
Fachschule für Flugtechnik – Ausbildungszweig Luftfahrzeug-Mechanik
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.htleisenstadt.at/flugtechnik/
Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)2682 / 646 05 -0
Fax: +43 (0)2682 / 646 05 -47
email: direktion@htleisenstadt.at
Internet: https://www.htleisenstadt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Flugtechnik
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau – Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Höhere Lehranstalt für Mechatronik – Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung
Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik
Fachschule für Maschinenbau – Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe: Luftfahrzeugtechniker
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Flugzeuge und Hubschrauber werden entweder von Propellern, Düsen (Strahlantrieb) oder bei Hubschrauben von Rotoren angetrieben. In einem propellergetriebenen Flugzeug wird entweder ein Propeller-Turbinen-Triebwerk oder ein Verbrennungsmotor mit Kolbenantrieb verwendet.
Luftfahrzeugtechniker*innen wissen bestens Bescheid über den Turbinenabschnitt, das Luftsystem, die Bauteile des Anlass- und Zündsystems und über das Triebwerkanzeigesystem. Aber auch für alle anderen Funktions- und Bauteile der Flugzeuge sind sie die Spezialist*innen: angefangen von der Klimaanlage, über das Fahrwerk, die Eis- und Regenschutzanlagen, die Bauteile der Beleuchtung bis hin zu der Einrichtung und Ausstattung (z. B. Kabine, Passagiertreppe, Fracht- und Laderäume).
Luftfahrzeugtechniker*innen sind für die Wartung, Inspektion und Reparatur von Mechanik, Elektronik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrik der Flugzeug- und Hubschrauberkomponenten zuständig. Sie wissen bestens Bescheid über die Triebwerke, Drehflügleraerodynamik (bei Hubschraubern) und Flugsteuerung, führen Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Bauteilen der Flugsteueranlage, an den Bauteilen des Getriebes, der elektrischen Leistungsversorgung wie z. B. Batterien, Gleich- und Wechselstromerzeugung und Energieverteilung bis hin zu Sitzen, Sicherheitsgurten durch. Weiters kümmern sie sich um den Oberflächenschutz und die Oberflächenreinigung sowie um die Klimaanlagen und Luftversorgungsanlagen, Brandschutzeinrichtungen und vieles mehr.
In Produktionsbetrieben sind Luftfahrzeugtechniker*innen an der Herstellung und Montage von Triebwerkskomponenten und Bauteilen der Flugzeugsteuerung beteiligt.
Für ihre Arbeit verwenden sie technische Unterlagen, Baupläne, Installationspläne, Betriebsanleitungen und dergleichen. Sie achten auf die Einhaltung von internationalen Sicherheitsstandards und überprüfen und kontrollieren die Maschinen nach gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsplänen. Um Störungen und Fehlerquellen zu ermitteln, arbeiten sie mit speziellen Mess- und Prüfgeräten.
Luftfahrzeugtechniker*innen arbeiten mit Flugzeugen und Hubschraubern der verschiedensten Arten und Typen (z. B. mit großen Passagier- und Frachtmaschinen ebenso wie mit Kleinflugzeugen, mit Rettungshubschraubern, Löschhubschraubern, Verkehrshelikoptern) sowohl im zivilen wie auch im militärischen Einsatzbereich.
Luftfahrzeugtechniker*innen lesen und verwenden bei ihrer Arbeit technische Unterlagen wie Baupläne, Installationspläne, Betriebsanleitungen usw. und führen technische Dokumentationen, Wartungsjournale und Arbeitsprotokolle. Im Rahmen von Wartungs- Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten bearbeiten sie Werkstoffe wie Kunststoffe, Metalle und Leichtmetalllegierungen und hantieren mit Spezialwerkzeugen, wie z. B. mit Dreh-, Fräs-, Schweiß- und Bohrmaschinen, sowie mit Schraubendreher, Schraubenschlüssel, Zangen und dergleichen. Zur Ermittlung von Störungen und Fehlerquellen arbeiten sie mit speziellen Mess- und Prüfgeräten, wie z. B. Druck- und Temperaturmesser, sowie an Testständen für Hydraulik und Pneumatik. Weiters kennen und verwenden sie die internationalen Normen und Sicherheitsvorschriften.
Luftfahrzeugtechniker*innen arbeiten in Produktionshallen von Flugzeugherstellungsbetrieben oder in Flugzeugwartungshallen (Hangar) von Luftfahrtunternehmen sowie am Flugfeld von Flughäfen. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften der Flugzeugtechnik und Flugsicherung, siehe z. B. die Berufe Flugzeugbautechniker*in, Flugzeugspengler*in, Fluglotse / Fluglotsin und haben Kontakt zum Bodenpersonal auf Flughäfen und zum Boardpersonal von Flugzeugen.
Der Beruf Luftfahrzeugtechnik ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Luftfahrzeugtechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche relevante Kurse und Lehrgänge z. B. in den technischen Bereichen (z. B. Motoren- und Triebwerke, Elektronik, Hydraulik, Pneumatik, Metallbearbeitungstechniken) sowie in Betriebswirtschaft und Unternehmensführung an.
Luftfahrzeugtechniker*innen haben die Möglichkeit, durch das Ablegen von Prüfungen bei der Austro Control stufenweise ihre Qualifikationen zu verbessern (Luftfahrzeugwart*in). Der Erwerb eingeschränkter Wartscheine berechtigt zur Durchführung verschiedener Reparatur- und Wartungsarbeiten an bestimmten Flugzeugtypen. Eingeschränkte Wartscheine (nach zweijähriger Praxis) und Wartscheine 1. Klasse für qualifizierte Wartungen (nach fünfjähriger Praxis) gibt es für das Flugwerk (Zelle, Rumpf, Tragflächen), für das Triebwerk, für die Bordausrüstung und für die Elektronik.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich durch Radarkurse und Einschulungen auf elektronische Navigationsgeräte weiterzubilden. Diese Kurse finden aber vornehmlich im Ausland statt.
Weiters wird durch den Privatpilotenschein die sogenannte Rollberechtigung für Großflugzeuge (Rollfahrten auf dem Flugfeld) erworben.
Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.
Weitere Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. in Flugzeugtechnik, Mechatronik, Elektronik) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Aerodynamik | Aerodynamik ist die Lehre von den Kräften, die auf bewegte Körper in der Luft einwirken. Dieser Begriff gewann in den letzten Jahren auch in der Automobiltechnik an Bedeutung, als man entdeckte, dass der Luftwiderstand ein entscheidender Faktor beim Treibstoffverbrauch eines Autos ist. Heute werden alle Autos nach aerodynamischen Kriterien gebaut. Je "aerodynamischer" eine Karosserie, desto weniger Energie benötigt das Fahrzeug, um eine bestimmte Geschwindigkeit zu erzielen. |
Austro Control | Die Austro Control ist für die Flugsicherheit des österreichischen Luftraumes zuständig. Sie regelt den gesamten zivilen und militärischen Flugverkehr und stimmt diesen mit den Flughäfen des Landes ab. Jedes Flugzeug das in Österreich startet bzw. landet, wird von der Austro Control registriert und freigegeben. |
Autopilot | ist ein System zur automatischen Steuerung eines Luftfahrzeuges. Einfache Autopiloten halten nur die Höhe und die Flugrichtung. Technisch ausgefeilte Autopiloten sind mit dem Bordcomputer gekoppelt und können das Flugzeug vom Start bis zur Landung selbstständig führen. Hierbei wertet der Bordcomputer die von den Instrumenten des Luftfahrzeuges und von Flugleiteinrichtungen gelieferten Signale aus, vergleicht sie mit den Flugvorgaben und übermittelt bei Bedarf dem Autopiloten die nötigen Daten zur Korrektur. |
Aviation | = engl.: Fachbegriff für Luftfahrttechnik und Flugwesen. |
Avionik | "Avionik" ist ein Fachbegriff der Luftfahrttechnik, der sich aus den Begriffen "Aviation" (Luftfahrt) und "Elektronik" zusammensetzt. Die Avionik umfasst Geräte der Luft- und Raumfahrtelektronik, alle elektronischen Kommunikations-, Navigations- und Flugsteuerungsanlagen an Bord eines Luftfahrzeugs. |
Bordcomputer | Ein Bordcomputer ist ein nützliches System der Fahrzeug-, Schifffahrts- und Flugtechnik. Er dient zur Überwachung und Anzeige von Betriebs- und Umgebungszuständen, oder auch direkt der Navigation. Bordcomputer findet man in:
|
Hubschrauber | Hubschrauber (Helikopter) sind Luftfahrzeuge, die durch einen oder mehrere waagerechte Rotoren angetrieben werden. Die Rotoren wirken wie sich drehende Tragflächen, daher gehören die Hubschrauber auch zu den so genannten Drehflügelflugzeugen. Hubschrauber können in der Luft stehen bleiben und sogar rückwärts und seitwärts fliegen sowie senkrecht starten und landen und benötigt daher keinen Flugplatz. Für Hubschrauber gibt es viele Verwendungsmöglichkeiten, sowohl im militärischen wie auch im zivilen Bereich (z. B. Rettungs- und Ambulanzhubschrauber). Weiters werden Hubschrauber zur Bekämpfung von Waldbränden, als fliegender Kran, zur Verkehrsüberwachung und vieles mehr eingesetzt. |
Industrie 4.0 | Unter Industrie 4.0 versteht man die vermehrte Digitalisierung und Automatisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen in allen Arbeits- und Wirtschaftsbereichen, etwa durch Computer und Roboter. Wesentliches Element von Industrie 4.0 ist dabei die intelligente, digitale Vernetzung der gesamten Produktionsumgebung ("smart production"), also von den Maschinen und Anlagen über die Logistik- und Manipulationssysteme bis hin zur Gebäudetechnik untereinander, aber auch mit dem Menschen (MitarbeiterInnen). Die erste industrielle Revolution bestand in der Mechanisierung mittels Wasser- und Dampfkraft; darauf folgtedie zweite industrielle Revolution, geprägt durch Massenfertigung mit Hilfe von Fließbändern und elektrischer Energie, sowie daran anschließend die dritte industrielle Revolution oder digitale Revolution mit Einsatz von Elektronik und IT (v. a. die speicherprogrammierbare Steuerung und die CNC-Maschine) zur Automatisierung der Produktion. |