Luftfahrzeugtechniker*innen mit Schwerpunkt Hubschrauber kontrollieren, warten und reparieren nach gesetzlich Vorschriften unterschiedliche Typen von Hubschraubern. Sie wissen bestens Bescheid über die Drehflügleraerodynamik und Flugsteuerung von Hubschraubern. Für ihre Arbeit haben sie mit modernster Technik in den Bereichen Hydraulik, Pneumatik, Elektronik und Mechanik zu tun. Die Ergebnisse ihrer Arbeit tragen sie in Wartungsprotokollen und Arbeitsjournalen ein. Sie arbeiten im Team in speziellen Wartungs- und Reparaturwerkstätten von Hubschrauberunternehmen, Flugschulen oder Fluggesellschaften oder auch im militärischen Bereich (Österreichisches Bundesheer).
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe: Luftfahrzeugtechniker
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst, brauchst du eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Aerodynamik | Aerodynamik ist die Lehre von den Kräften, die auf bewegte Körper in der Luft einwirken. Dieser Begriff gewann in den letzten Jahren auch in der Automobiltechnik an Bedeutung, als man entdeckte, dass der Luftwiderstand ein entscheidender Faktor beim Treibstoffverbrauch eines Autos ist. Heute werden alle Autos nach aerodynamischen Kriterien gebaut. Je "aerodynamischer" eine Karosserie, desto weniger Energie benötigt das Fahrzeug, um eine bestimmte Geschwindigkeit zu erzielen. |
Austro Control | Die Austro Control ist für die Flugsicherheit des österreichischen Luftraumes zuständig. Sie regelt den gesamten zivilen und militärischen Flugverkehr und stimmt diesen mit den Flughäfen des Landes ab. Jedes Flugzeug das in Österreich startet bzw. landet, wird von der Austro Control registriert und freigegeben. |
Autopilot | ist ein System zur automatischen Steuerung eines Luftfahrzeuges. Einfache Autopiloten halten nur die Höhe und die Flugrichtung. Technisch ausgefeilte Autopiloten sind mit dem Bordcomputer gekoppelt und können das Flugzeug vom Start bis zur Landung selbstständig führen. Hierbei wertet der Bordcomputer die von den Instrumenten des Luftfahrzeuges und von Flugleiteinrichtungen gelieferten Signale aus, vergleicht sie mit den Flugvorgaben und übermittelt bei Bedarf dem Autopiloten die nötigen Daten zur Korrektur. |
Autorotation | Bezeichnet die durch den Luftstrom erzeugte Drehbewegung der Hauptrotorblätter oder der Triebwerke nach Triebwerksausfall. Die Autorotation stellt beim Flugzeug die Versorgung der technischen Systeme (Hydraulik, Elektrik, Druckluft) des Fluggerätes sicher, so dass Steuerung, Kommunikation und Navigaton weiterhin möglich sind. Beim Hubschrauber ermöglicht die Drehbewegung des Hauptrotors ein Notlandeverfahren. |
Aviation | = engl.: Fachbegriff für Luftfahrttechnik und Flugwesen. |
Avionik | "Avionik" ist ein Fachbegriff der Luftfahrttechnik, der sich aus den Begriffen "Aviation" (Luftfahrt) und "Elektronik" zusammensetzt. Die Avionik umfasst Geräte der Luft- und Raumfahrtelektronik, alle elektronischen Kommunikations-, Navigations- und Flugsteuerungsanlagen an Bord eines Luftfahrzeugs. |
Bordcomputer | Ein Bordcomputer ist ein nützliches System der Fahrzeug-, Schifffahrts- und Flugtechnik. Er dient zur Überwachung und Anzeige von Betriebs- und Umgebungszuständen, oder auch direkt der Navigation. Bordcomputer findet man in:
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Luftgeschwindigkeit | Die Messung des Strömungsverlaufs der Luft, z. B. um Fahrzeuge, Flugzeuge oder in Räumen. - Damit verbunden auch die Messung des Luftwiderstandes. |
Prototyp | Die erste Ausführung eines neuen Produktes oder Modells, an dem bis zur Marktreife verschiedene Tests durchgeführt werden. |