„Greenkeeping“ bezeichnet die Pflege eines Golfplatzes. Garten- und Grünflächengestalter*innen im Bereich Greenkeeping planen, gestalten und pflegen Grünanlagen auf Golfplätzen und vergleichbaren Sportplätzen und Freizeitanlagen. Sie pflanzen Rasen- und Wiesenflächen, Sträucher, Bäume oder Blumen an. Sie lockern, düngen und bewässern den Boden, entfernen das Unkraut und mähen die Grünflächen. Sie bearbeiten den Untergrund mit Hacken, Krampen, Schaufeln und Rechen, säen Rasen aus und setzen Jungpflanzen oder Pflanzensamen ein. Garten- und Grünflächengestalter*innen mit Schwerpunkt Greenkeeping sind bei Gartenbaubetrieben oder direkt bei Golfplatzbetreiber*innen beschäftigt. Sie arbeiten in der Gruppe (Arbeitspartie) mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für Maturantinnen und Maturanten besteht in Wien die Möglichkeit den Beruf im Rahmen der Duale Akademie zu erlernen.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Garten- und Grünflächengestaltung
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Garten- und Grünflächengestalterin“ bzw.“‚Garten- und Grünflächengestalter“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten und im Freien usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und in Kontakt mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Langenlois
Walterstraße 35
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0)2734 / 25 02
Fax: +43 (0)2734 / 25 02 -30
email: direktion@lbslangenlois.ac.at
Internet: https://lbslangenlois.ac.at/
Berufsschule Linz 10 – Expositur Ritzlhof
Kremstalstraße 124
4053 Haid/Ansfelden
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36670
email: bs-linz10.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-linz10.ac.at/
Tiroler Fachberufsschule für Garten, Raum und Mode
Kaiser-Max-Straße 3a
6060 Hall in Tirol
Tel.: +43 (0)5223 / 425 13
email: direktion@tfbs-garamo.tsn.at
Internet: https://tfbs-garamo.tsn.at/
Berufsschule für Gartenbau und Floristik
Donizettiweg 31
1220 Wien
Tel.: +43 (0)1 4000 95860
email: office.922025@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.zukunftgestalten.wien/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahre
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
je nach Stufe Facharbeiter*innenprüfung oder Landwirtschaftsmeister*innenprüfung
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Bildungszentrum Ehrental
Ehrentaler Straße 117-119
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)463/ 432 16
Fax: +43 (0)463/ 432 16 -10
email: office@bz-ehrental.ksn.at
Internet: https://www.lfs-ehrental.ksn.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige:
Berufsschule Gartenbau
Gartenbauschule Ritzlhof
Kremstalstraße 125
4053 Haid-Ansfelden
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34000
email: lwbfs-ritzlhof.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-ritzlhof.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Gartenbau:
Landwirtschaftliche Fachschule für Berufstätige – Fachrichtung Gartenbau
Intensivlehrgang Gartengestaltung/Floristik für Quereinsteiger*innen
Lehre Gartenbau
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Garten- und Grünflächengestalter*innen mit Schwerpunkt Greenkeeping sind mit der gärtnerischen Gestaltung und Pflege von Golfplätzen und anderen Sportanlagen befasst. Mit der Gestaltung und Pflege von Parks, Ziergärten und anderen Grünflächen beschäftigen sich Garten- und Grünflächengestalter*innen im Schwerpunkt Landschaftsgärtnerei (siehe dazu Garten- und Grünflächengestaltung – Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf)).
Die Beschaffenheit des Rasens einer Golfanlage bestimmt die Spielqualität. Garten- und Grünflächengestalter*innen mit Schwerpunkt Greenkeeping prüfen laufend die Qualität des Rasens.
Zur ihren Tätigkeiten gehört das Begrünen und die laufende Pflege von Golfplätzen und Sportanlagen ebenso wie die Planung der gärtnerischen Golfplatzgestaltung. Ein anderer wichtiger Aufgabenbereich ist das Durchführen von Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen an kranken, umwelt- oder nutzungsgeschädigten Bäumen, Sträuchern oder Rasenflächen („Baumchirurgie“).
Sie führen Gestaltungs-, Umbau- und Ausbauarbeiten am Golfparcours durch, z. B. legen sie künstliche Seen, Hügel oder Gräben als Hindernisse an. Dabei berücksichtigen sie die landschaftlichen Gegebenheiten der Golfanlage (z. B. Plateaus, Hanglagen, Pflanzenwuchs etc.).
Beim Gestalten und Anlegen von Golfplätzen vermessen die Garten- und Grünflächengestalter*innen zunächst das zu bearbeitende Gelände und führen verschiedene Bodenbearbeitungsmaßnahmen durch (z. B. Auflockern, Jäten und Entwässern des Bodens, Aufschütten oder Abtragen von Erde). Vor Beginn der Bepflanzungsarbeit besprechen sie mit ihren Berufskolleg*innen im Planungsbüro die ausgearbeiteten Bepflanzungspläne und legen die Aufgabenverteilung in der Arbeitsgruppe fest.
Bei der Bearbeitung und Gestaltung von Grünflächen kommen verschiedene Maschinen und Geräte wie Hacken, Rechen, Gartenscheren, Messer, Baumsägen, Motorsägen Schaufeln, Rasenmäher oder Gießkannen zum Einsatz. Garten- und Grünflächengestalter*innen verwenden bei ihrer Arbeit Grundmaterialien wie Kulturerden, Torf, Düngemittel, Sand, Kies oder Schotter. Sie bedienen Beregnungs- und Bewässerungsanlagen und hantieren mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln.
Bei Planungsarbeiten fertigen sie Skizzen mit Papier und Stiften an oder erstellen Skizzen am Computer mit entsprechender Planungssoftware. Sie verwenden Telefone und Mobiltelefone und andere Büro- und Kommunikationsgeräte.
Greenkeeping-Arbeiten werden überwiegend saisonabhängig ab Frühjahr bis Herbst durchgeführt, aber auch im Winter fallen z. B. diverse Arbeiten in der Pflege und Überwinterung von Pflanzen und Anlagen und verschiedene Planungsarbeiten an. Sind die Garten- und Grünflächengestalter*innen im Bereich Greenkeeping nicht bei einem einzelnen Golfplatzbetreiber beschäftigt, kommen sie je nach Auftrag oder Projekt an verschiedenen Orten zum Einsatz und arbeiten in der Gruppe (Arbeitspartie) unter Leitung von Partieführer*innen, Gärtnermeister*innen oder Golfplatzmanager*innen. Sie arbeiten überwiegend im Freien bei unterschiedlicher Witterung.
Der Beruf Garten- und Grünflächengestaltung – Greenkeeping ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Garten- und Grünflächengestalter*innen für Greenkeeping sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Landschaftsgestaltung, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.
Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.
Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Landschaftsarchitektur oder Kulturtechnik).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Botanik | auch Pflanzenkunde genannt, ist die Lehre vom Lebenszyklus, Stoffwechsel, Wachstum und Aufbau von Pflanzen (Teilgebiet der Biologie). |
Fairway | Das Fairway ist die eigentliche Spielbahn zwischen Abschlag und Grün. Es ist besonders kurz gemäht und wird von dem höher geschnittenen Rough (= das Gelände rund um das Fairway) umeben. |
Grün / Green | Das Grün oder 'Green' ist die am kürzesten geschnittene Grasfläche am Ende eines jeden Loches. Auf dem Grün befindet sich die Fahne und das Loch, in welches der Ball geschlagen werden muss. |
Handicap | Das Handicap zeigt die Spielstärke von Spieler*innen an. Je niedriger es ist, desto besser ist der/die Spieler*in. Das Handicap entspricht der Schlagzahl, die man zusätzlich benötigt, als auf einem Platz vorgegeben ist. Hat jemand z. B. Handicap 9, so benötigt er/sie auf einem Platz mit Vorgabe 72 durchschnittlich 81 Schläge. |
Nap | Als "Nap" wird die Art des Graswuchses auf dem Grün eines Golfplatzes bezeichnet. |
Rough | Rough bezeichnet man im Golf das Gelände rund um das Fairway (= Fairway ist die eigentliche Spielbahn zwischen Abschlag und Grün). Häufig ist dort hohes und dichtes Gras zu finden, das die Schläge erschwert. |
Scorecard | a) Der Score ist die erzielte Punktezahl in verschiedenen Sportarten. Im Golf bezeichnet der Score die Schlaganzahl eines Golfspielers / einer Golfspielerin, die pro Loch und pro Runde (üblicherweise 18 Löcher) benötigt wird. Die Ergebnisse der einzelnen Löcher werden in die sogenannte Scorecard (Zählkarte) eingetragen. Auch in anderen Sportarten werden Scorecards zum Zählen von z. B. Punkteständen und Resultaten verwendet, z. B. im Snooker. |
Wintergrün | Im Winter darf der Rasen (Grün) eines Sport- oder Golfplatzes nicht bespielt oder betreten werden, da er sich erholen soll. Damit im Winter dennoch gespielt werden kann, werden sogenannte Wintergrüns angelegt: das sind kurzgemähte Flächen, die kurz vor den eigentlichen Grüns auf angelegt werden. |