Patentanwält*innen sorgen dafür, dass neu entwickelte Produkte oder Verfahren rechtlich geschützt werden und dadurch nicht willkürlich von Mitbewerber*innen kopiert oder genutzt werden können. Sie beraten ihre Auftraggeber*innen über den gewerblichen Rechtsschutz (Patent-, Muster-, Marken-, Gebrauchsmusterschutz usw.), verfassen Patentanmeldungen, Gutachten und Lizenzverträge und vertreten die Patentinhaber*innen vor Gericht. Sie recherchieren, ob mit Neuentwicklungen bestehende Rechte anderer verletzt werden, und überwachen die Einhaltung der eigenen Schutzrechte.
Patentanwält*innen sind akademisch ausgebildete Techniker*innen oder Chemiker*innen, die durch ihre juristische Zusatzausbildung nicht nur das technische Verständnis für Neuentwicklungen mitbringen, sondern auch Spezialist*innen für alle Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes sind. Sie arbeiten im Team mit Kolleg*innen, Jurist*innen anderer Fachbereiche und mit den Forscher*innen und Entwickler*innen in den Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Dieser Beruf gehört zu den freien Berufen und wird häufig selbstständig ausgeübt. Patentanwältin*innen beginnen ihre berufliche Laufbahn als Patentanwaltskandidat*in und machen sich dann selbstständig.
Voraussetzung für die freie (selbstständige) Berufsausübung ist die erfolgreiche Ablegung der Patentanwaltsprüfung vor einer gemischten Prüfungskommission aus Mitgliedern des Patentamtes und der Patentanwaltschaft sowie die Eintragung in die bei der Patentanwaltskammer geführte Liste erfolgen. Für EWR-Bürger*innen mit entsprechender Ausbildung besteht ein entsprechendes Sonderverzeichnis. Weitere Informationen findest du unter „Ausbildung“ bzw. auf den Seiten der Österreichischen Patentanwaltskammer.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*ìn, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Innovationsmanagement | Innovationsmanagement ist die systematische Planung und Umsetzung von neuen Ideen in Unternehmen und Organisationen. Das Management von Innovationen ist ein Teil der Unternehmensstrategie und kann sich auf neue Produkte, Dienstleistungen, Fertigungsprozesse oder Organisationsstrukturen beziehen. Während Produktinnovationen meist auf den Markt und die KundInnen abzielen, sind betriebliche Prozessinnovationen in erster Linie auf die Verbesserung von Effektivität, Effizienz und Kostensenkung ausgerichtet. |
Lizenz | Eine Lizenz ist ein genau definiertes Recht, etwas zu tun (etwas zu nutzen), das ohne diese Erlaubnis verboten wäre. Eine besondere Bedeutung haben Lizenzen in Industrie und Handel. Mit Lizenzverträgen werden Dritten Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten (z. B. Patente, eingetragene Marken) unter genau festgelegten Bedingungen eingeräumt. |
Marke | Gemäß der Definition des Österreichischen Markenschutzgesetzes sind Marken jene besonderen Zeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen anderer Unternehmen zu unterscheiden. In Österreich gilt das "Eintragungsprinzip", d.h. das Markenrecht entsteht durch Eintragung in das Markenregister. |
Open Innovation | Im Rahmen von Open Innovation öffnen Unternehmen und Institutionen ihre Innovationsprozesse. Ziel ist Innovationen schneller effizienter und kostengünstiger voranzutreiben. Dies ist vor allem für Bereiche interessant, die sehr entwicklungsintensiv aber auch kostspielig und schnelllebig sind z. B. IT-Technik-,. Software-, Pharmaprodukte. Der Open Innovation Ansatz kann von Situation zu Situation anders aussehen. Z. B. kann bei der Entwicklung einer neuen Logistik-Software das Wissen der Lieferant*innen und Kund*innen eingebunden werden (Outside-In-Prozess) oder ein entwickelter Werkstoff (z. B. Teflon) erst außerhalb des Unternehmens produziert und vertrieben werden (Inside-Out-Prozess). |
Patent | Patente sind gewerbliche Schutzrechte, durch die technische Erfindungen geschützt werden. Patente unterliegen den rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. In Österreich sind diese Bestimmungen im österreichischen Patentgesetz (PatG) festgelegt. |
Schutzzertifikat (SPC) | ein gewerbliches Schutzrecht, durch das Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel und andere Patente geschützt werden |