Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*in im Case and Care Management (kurz auch Case Manager*in) arbeiten im Medizin-, Gesundheits- und Rehabilitationsbereich. Sie betreuen Patient*innen und Klient*innen während ihrer Behandlungsaufenthalte in Kliniken, Spitälern, Rehab-Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen und gehen dabei ganz auf deren individuelle Bedürfnisse ein. Sie stellen einen Versorgungs- und Betreuungszusammenhang über institutionelle Grenzen hinweg her, indem sie während des Behandlungs-, Genesungs- und Rehabilitationsverlaufs verschiedene medizinische, soziale und psychologische Fachkräfte und Spezialist*innen zusammenbringen und koordinieren. Case Manager*innen arbeiten in interdisziplinären Teams mit Ärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen, Physiotherapeut*innen usw. zusammen und halten engen Kontakt mit ihren Patient*innen/Klient*innen.
HINWEIS:Die Berufsbezeichnung Case Manager*in ist in Österreich keine gesetzlich anerkannte Berufsbezeichnung. Die einzige gesetzlich korrekte Bezeichnung gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist „Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (Case and Care-Management)“.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für die Tätigkeit als Case and Care Manager*innen in der Gesundheits- und Krankenpflege ist eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*in mit entsprechender Weiterbildung erforderlich.
Für Case Manager*innen im Sozialbereich sollte in der Regel ein Schulabschluss einer einschlägigen berufsbildenden Schule (Schulen für Sozialberufe usw.) plus mehrjährige Berufspraxis mit Weiterbildung oder ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium im Bereich Pädagogik, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften oder Pflegewissenschaften mitgebracht werden.
Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die Registrierung im Gesundheitsberuferegister.
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Info:
Die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege werden derzeit mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2023 durch das Fachhochschulstudium abgelöst werden. Der Start einer schulischen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege war letztmalig im Herbst 2023 möglich.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Für folgende Personengruppen besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung:
Art: Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss: Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Lehrinnhalte:
Berufsfelder:
Weitere Infos: https://www.fh-kaernten.at/studium/gesundheit-soziales/bachelor/gesundheits-und-pflegemanagement
FH Kärnten – Campus Feldkirchen
Hauptplatz 12
9560 Feldkirchen
Tel.: +43 (0)5 90 500 -4101
email: feldkirchen@fh-kaernten.at
Internet: https://www.fh-kaernten.at/
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 3 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Info:
Hinweis: Die Ausbildung qualifiziert umfassend zur Leitung von kleinen Einheiten des Gesundheits- und Sozialwesens sowie zur aktiven Arbeit im Entlassungsmanagement von Patient*innen und bietet zusätzlich eine Spezialisierungsmöglichkeit in der Angehörigenarbeit, der interdisziplinären Vernetzung verschiedener Angebote für Betroffene, der Gestaltung individueller Pflegearrangements und der Sicherung der Betreuungskontinuität. Der Universitätskurs wird in Kooperation mit dem Land Steiermark: Abteilung 8 Gesundheit und Pflege sowie dem Haus der Gesundheit veranstaltet.
Zielgruppe: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
Kosten: EUR 5.300,00
Inhalt:
Weitere Infos: https://www.uniforlife.at/de/case-und-care-mit-pflegemanagement/
Universität Graz – UNI for LIFE Weiterbildungs GmbH
Beethovenstraße 9
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 380 -1013
Fax: +43 (0)316 / 380 -9007
email: office@uniforlife.at
Internet: https://www.uniforlife.at/
Dauer: modular bis zu 242 UE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen: Der Diplomlehrgang ist entsprechend den Zertifizierungsrichtlinien der ÖGCC konzipiert. Zusätzlich zur Absolvierung sind daher von der ÖGCC festgelegte formale Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen und Zusatzkompetenzen nachzuweisen.
Abschluss:
Diplom
Berechtigungen:
Der erfolgreiche Abschluss dieses Diplomlehrgangs stellt die Zugangsvoraussetzungen für eine Zertifizierung nach den Richtlinien der Österreichischen Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC) dar.
Info:
Hinweise: Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung „zertifizierte/r Case ManagerIn (ÖGCC)“ ist die Absolvierung vom Basis-, Reflexions- und Vertiefungsmodul und einer mehrteiligen Prüfung. Die Ausbildung am BFI Tirol ist zweigeteilt und wird in Kooperation mit PROGES durchgeführt. In dieser Kombination wird die Ausbildung neben der ÖGCC auch von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) anerkannt.
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich und aus dem arbeitsmarktpolitischen Kontext mit Berufspraxis
Kosten: abhängig vom Anbieter
Inhalte:
BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
email: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/
BFI Steiermark – Bildungszentrum Graz West
Eggenberger Allee 15
8020 Graz
Tel.: +43 (0)5 7270 -2200
Fax: + 43 (0)5 7270 -2299
email: grazwest@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-graz-west.html
BFI Tirol – Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
email: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
email: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freies Gewerbe: Personenbetreuung
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen im Case and Care Management arbeiten in Krankenhäusern, in ambulanten Versorgungseinrichtungen, in Rehab-Kliniken und anderen medizinischen Institutionen. Ihre Aufgabe ist es, bei komplexen und komplizierten Krankheitsfällen und Unfallverletzungen in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen und Beteiligten die optimale Qualität und Effizienz der Betreuung, Behandlung und Pflege zu gewährleisten.
Sie arbeiten mit kranken und verletzten/verunfallten Patient*innen und führen mit ihnen vorbeugende, unterstützende und begleitende Maßnahmen durch. In der Regel geht es darum, Auswirkungen einer Krankheit oder eines Unfalls weitgehend zu vermeiden und drohenden Behinderungen entgegen zu wirken. Sie begleiten daher den gesamten Behandlungs-, Genesungs- und Rehabilitationsprozess mit dem Ziel die Patient*innen zu befähigen, mit ihren Beeinträchtigungen umzugehen und ein möglichst selbstständiges Leben zu führen, wenn sie aus der Behandlung/Betreuung entlassen werden.
Je nach Art und Grad der Krankheit oder Unfallverletzung arbeiten sie individuelle, auf die Patient*innen zugeschnittene Behandlungspläne und Rehabilitationsmaßnahmen aus und koordinieren das medizinische Betreuungspersonal. Sie erstellen Stundenpläne für Kreativtherapien, Physiotherapien, zum Training motorischer Fertigkeiten oder Einschulungen für technische Hilfen wie Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen usw. Sie besprechen den Behandlungs- und Rehabilitationsverlauf mit den behandelnden Ärzt*innen und medizinischen Fachkräften sowie mit den Patient*innen und deren Angehörigen und bereiten die Patient*innen auf ihre Entlassung und Wiederintegration in die Arbeitswelt vor.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen im Case and Care Management arbeiten in erster Linie mit Patient*innen und in weiterer Folge auch mit deren Angehörigen. Sie arbeiten mit Computer, Laptop, spezifischen Software- und Datenbankprogrammen, Telefonen, Mobiltelefonen und Kopiergeräten usw. Sie verwenden medizinische Unterlagen und Arbeitsmaterialien, wie z. B. Betreuungs- und Behandlungspläne, Diagnosekarten, Genesungsprotokolle und dergleichen sowie Broschüren und Infomaterialien, Fachliteratur, Handbücher und Lexika.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen im Case and Care Management arbeiten in Kliniken und Krankenhäusern, in Rehabilitationszentren, Kuranstalten, und verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens, weiters in Rehab-Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Krebshilfeorganisationen. Sie arbeiten in Krankenzimmern, Behandlungsräumen, Seminarräumen sowie in Beratungs-, Büro- und Praxisräumen. Case Manager*innen arbeiten vor allem eng mit ihren Patient*innen und Klient*innen zusammen. Sie sind im Team mit medizinischen Fachkräften und Spezialist*innen tätig; siehe z. B.: Arzt / Ärztin, Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheitstrainer*in, Physiotherapeut*in.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen im Case and Care Management sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen im Case and Care Management: Pflegewissenschaften, Projektmanagement, Diversity Management, Konfliktmanagement und Mediation, Rhetorik und Kommunkationstechniken.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Ambient Assisted Living | Ambient Assisted Living (AAL) bedeutet frei übersetzt intelligente Assistenz im Alltag. Damit sind technische, oft elektronische Systeme, aber auch Konzepte und Methoden gemeint, die Menschen (insb. älteren oder behinderten Menschen) dabei unterstützen ihren Alltag möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Dazu zählen elektronische Steuerung für automatische Ein- und Ausschaltungen von Licht, elektrischen Geräten, Heizungen, Unterhaltungselektronik ebenso wie Notruf- und Sturzdetektoren, TeleMonitoring-Systeme oder automatische Alarmsysteme, wenn z. B. eine Herd zu lange unbeaufsichtigt eingeschaltet bleibt. |
Anamnese | Vorgeschichte einer Krankheit nach Angaben der Patient*innen. |
Diversity Management | Diversity Management ist ein Konzept der Unternehmens- und Organisationsführung, das die kulturelle Heterogenität und Vielfalt der Beschäftigten beachtet und als Vorteil sieht. Kerndimensionen von Diversity Management sind Ethnie, Alter, Gender (Geschlecht), Religion und sexuelle Orientierung. Aber auch die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt ist eine wichtiger Aspekt von Diversity Management. |
E-Card | E-Cards sind Daten-Speicherkarten im Gesundheitswesen, ersetzen den Krankenschein; wie Bankkarte |
Patientenanwaltschaft | Die Patientenanwaltschaft sind unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen, die durch das Gesetz beauftragt sind, die Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten bzw. Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen zu vertreten, wenn es zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommt. Die konkrete Zuständigkeit der Patientenanwaltschaft ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Ihre Dienstleistungen sind kostenlos. |
Physikalische Therapie / Physiotherapie | = Behandlung mit physikalischen Heilmethoden, das sind z. B. Massage-Behandlungen, Kälte-, Wärmebehandlungen mit Wasser, mechanische Bewegungsübungen oder Stromtherapien. |