Erwachsenenbildner*in

Erwachsenenbildner*in ist ein Sammelbegriff für zahlreiche Funktionen im Bereich der Erwachsenen- und beruflichen Weiterbildung. Die Aufgaben von Erwachsenenbildner*innen reichen von der Bildungs- und Berufsberatung, über die Organisation und das Management von Seminaren, Lehrgängen usw. bis hin zu Trainings- und Lehrtätigkeiten. So vielfältig die Aufgaben, so vielfältig ist auch ihr Ausbildungshintergrund: Universitätsabsolvent*innen aller Studienrichtungen finden sich ebenso wie Fachkräfte aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen mit langjähriger Berufspraxis.

Erwachsenenbildner*innen arbeiten für Weiterbildungseinrichtungen, Kurs- und Seminaranbieter*innen, öffentliche Institutionen, in Personalabteilungen großer Unternehmen usw. Sie üben ihre Tätigkeit häufig selbstständig und nebenberuflich aus. Erwachsenenbildner*innen arbeiten im Team mit Kolleg*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen und haben Kontakt mit Kursteilnehmer*innen, Beratungssuchenden, aber auch mit Behörden und Institutionen der Arbeitsmarktverwaltung (z. B. AMS).

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer KI und von KI-Assistenzsystemen
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Lehrer*in)
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • Präsentationsfähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • interdisziplinäres Denken
  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Lebens- und Sozialberatung, BGBl. II Nr. 140/2003, Novelle durch BGBl. II Nr. 112/2006 sowie BGBl. II 116/2022
  • Unternehmensberatung einschl. Unternehmensorganisation, BGBl. II Nr. 112/2018

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


b) freies Gewerbe:

  • Beratung über und Vermittlung von Studienplätzen an Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen
  • Durchführung von standardisierten Testverfahren, wie etwa Eignungs-, Charakter- und Persönlichkeitsuntersuchungen unter Ausschluss jeder der der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation und den Arbeitsvermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten
  • Arbeitsvermittlung

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


c) Freiberufliche Tätigkeit als Trainer*in, Vortragende*r

Die Tätigkeit als Trainer*in unterliegt keiner staatlichen Regelung, d. h. es gibt keine Voraussetzungen, um als Trainer*in tätig zu sein: Dies gilt sowohl für eine unselbstständige als auch für eine selbstständige Tätigkeit. Einrichtungen, die unselbstständige Trainer*innen beschäftigen, legen selbst die Kriterien (Bildungsabschlüsse, Berufspraxis, Fachexpertise etc.) fest, die für eine Anstellung erforderlich sind. Wenn Trainer*innen ihre Leistungen selbstständig anbieten möchten, benötigen sie dafür keine Gewerbeberechtigung, da diese Tätigkeit nicht der Gewerbeordnung.

Generell sind freie Berufe selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die NICHT der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Wirtschaftstreuhänder Berufsordnung, Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, Trainer*innen bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Blended Learning

Blended Learning ist eine moderne Lern- und Lehrtechnik und als solche eine Kombination von E-Learning und Lernsoftware mit Präsenzseminaren, Online-Tutoring, Handbüchern und Texten.

Didaktik

Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.).

Diversity Management

Diversity Management ist ein Konzept der Unternehmens- und Organisationsführung, das die kulturelle Heterogenität und Vielfalt der Beschäftigten beachtet und als Vorteil sieht. Kerndimensionen von Diversity Management sind Ethnie, Alter, Gender (Geschlecht), Religion und sexuelle Orientierung. Aber auch die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt ist eine wichtiger Aspekt von Diversity Management.

Mediation

Mediation ist eine Methode der Konfliktschlichtung, bei der die Konfliktparteien mit Hilfe einer unparteiischen dritten Person (Mediator*in) über die Konfliktsituation verhandeln und eine Vereinbarung schließen, mit der alle Konfliktparteien zufrieden sind. Häufige Anwendungsfälle sind z. B.: Scheidungen, Obsorgefragen, Eigentumsrecht, Umweltverfahren.

Webinar

Ein Webinar (Kombination aus den Wörtern "World Wide Web" und "Seminar") ist ein neues Format der Wissensvermittlung bei dem Vorträge, Kurse oder Vorlesungen live mittels Videotelefonie gehalten und "besucht" werden. In den meisten Fällen ist die Kommunikation interaktiv und so können die Teilnehmer*innen, so wie in einem herkömmlichen Seminar, Fragen stellen oder kommentieren. Webinare machen es möglich, dass Teilnehmer*innen aus aller Welt ein Seminar oder einen Vortrag "besuchen" können.