Bauökologe / Bauökologin

Bauökologinnen und Bauökologen beschäftigen sich mit ökologischen, umwelt- und ressourcenschonenden Bau- und Wohnformen. Sie beraten Architekt*innen, Bautechniker*innen und Hausbesitzer*innen bei der Planung von Gebäuden und bei der Auswahl von Baumaterialien und Baustoffen. Sie untersuchen Materialien, Gebäude und Gebäudeteile auf Schadstoffbelastungen und führen ökologische Messungen und Tests durch. Außerdem beraten sie ihre Kundinnen und Kunden zu Fragen über Renovierung, Sanierung oder Einrichtung von Gebäuden, Häusern und Wohnungen.

Bauökologinnen und Bauökologen arbeiten in Architektur-, Ziviltechnik-, Umwelttechnik- und Planungsbüros sowie in Betrieben der Immobilien- und Gebäudewirtschaft im Team mit verschiedenen Fachkräften und Spezialistinnen und Spezialisten.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Trittsicherheit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • mathematisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Eigeninitiative
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Selbstorganisation
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • interdisziplinäres Denken
  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Prozessverständnis

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:

a) Reglementiertes Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), BGBl. II Nr. 89/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 399/2008)

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Baumeister, BGBl. II Nr. 30/2003, BGBl. II Nr. 160/2004 (1. Novelle) und Novelle mit Artikel 2 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

Weitere Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie Befähigungsprüfung und Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich – Geschäftsstelle Bau: Baumeister


c) Freier Beruf:

  • Ziviltechniker*in (Ingenieurkonsulent*in); Voraussetzung dafür ist die Zulassung zur und Ablegung der Ziviltechnikerprüfung (siehe auch den Beruf Ziviltechniker)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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alternative Energie

Eine gegen Ende der 1970er Jahre geprägte Bezeichnung für Verfahren der Energieerzeugung, die die Umwelt nicht oder nur in geringem Maße belasten. Das sind etwa Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft oder geothermische Energie.

Aufriss

Fachbegriff für eine bestimmte zeichnerische Perspektive in der Bautechnik: ein Baukörper wird im Bauplan entlang seines senkrechten Schnitts (Perspektive "von oben") gezeigt, so werden wichtige Konstruktionsteile wie Stockwerke, Dach oder Treppe sichtbar.

Bauökologie

Die Bauökologie befasst sich mit Umweltfragen im Baubereich, z. B. hinsichtlich umweltverträglicher Baustoffe, umweltverträglicher Energieplanung (z. B. Solarenergie), umweltverträglicher Abfalltechnik usw.

BIM

Mit Hilfe von BIM - Building Information Modeling (Gebäudedaten-Modellierung) wird ein digitales Modell eines Bauprojektes bzw. bestehenden Gebäudes erstellt. Planung, Errichtung sowie Betrieb können digital dargestellt, administriert, koordiniert und dokumentiert werden. Alle Gewerbe, die am Bauvorhaben beteiligt sind (Architekt*innen, Baumeister*innen, Haustechniker*innen, Facility Manager*innen usw.), können gemeinsam an dem digitalen Modell arbeiten.

FEM

Die Finite Elemente Methode (FEM) ist eine physikalisch-mathematische Methode, um ein beliebiges Tragwerk in seiner Struktur in einem Gleichungssystem mit beliebig vielen Unbekannten abzubilden, dessen Lösung die Untersuchung des Tragverhaltens von Gebäuden unter beliebiger Lasteinwirkung ermöglicht.

k-Wert

Der k-Wert ist der wichtigste Wert zur wärmetechnischen Beurteilung von Bauteilen. Er wird als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet und beschreibt den Wärmestrom durch ein Bauteil in Watt pro Quadratmeter Fläche bei einem Kelvin (Grad Celsius) Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenseite. Je kleiner dieser Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz.

Niedrigenergiehäuser

Ein Niedrigenergiehaus ist dadurch definiert, dass der Energieverbrauch unter 70 kWh pro m2 liegt. Im Vergleich dazu beträgt der gesamte Wärmeverlust eines herkömmlichen Wohnhauses (Bauzeit Mitte der 80er Jahre) 135 kWh je m2. Die Niedrigenergiehäuser nach heutigem Stand der Technik, die mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet sind, können den Wärmeverlust bis auf 45 kWh pro m2 senken.

Solaranlagen

thermische Solaranlagen sind technische Einrichtungen, von denen Sonnenstrahlen absorbiert (aufgenommen) werden und an ein Trägermedium abgegeben werden. Mit Hilfe des Trägermediums wird die Energie zu weiteren technischen Anlagen (Heizung, Warmwasser etc.) transportiert und nutzbar gemacht.

Thermografie

Thermografie ist eine Untersuchungsmethode, die Bilder liefert, deren Grauwerte oder Farben nicht Helligkeiten, sondern Temperaturen entsprechen. Im Bauwesen können mit diesem Verfahren z. B. Wärmebrücken an Fassaden oder Wasserrohrbrüche effektiv und kostengünstig gefunden werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Bevor über die Zulassung von größeren Bauprojekten entschieden wird, muss ihr Einfluss auf die Umwelt überprüft werden. Das geschieht durch die Umweltverträglichkleitsprüfung (UVP). Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet.