Der Beruf Turkologe/Turkologin leitet sich von der Studienrichtung der Turkologie ab. Turkolog*innen beschäftigen sich wissenschaftlich mit der türkischen Sprache, der türkischen Sprachwissenschaft, Literatur- und Quellenkunde, der türkischen und osmanischen Geschichte sowie mit der Kultur-, Länder- und Islamkunde. Eine der Hauptaufgaben von Turkolog*innen ist die Vermittlung ihres Wissens durch Lehre, Unterricht oder durch publizistische Tätigkeiten. Im Bereich der Lehre und Forschung finden sie an Universitäten Beschäftigung. Teilweise sind sie auch im Medienbereich z. B. als Journalist*in tätig oder in Bereichen des Fremdenverkehrs sowie in sozialen und kulturellen Einrichtungen (z. B. Kulturvereinen), in Archiven, Bibliotheken und Verlagen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für den Beruf Turkologe/Turkologin ist in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium in Turkologie / Türkisch erforderlich.
Art: Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master of Arts (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Berufsfelder: Forschung & Lehre, Unterricht an Institutionen der Erwachsenenbildung, Tourismus, Mitarbeit in Unternehmen die den türkischen und persischen Raum bearbeiten, Medienarbeit, diplomatischer Dienst, nationale und internationale Organisationen, Integrationsarbeit, Planung und Organisation von wissenschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/
Berufliche Selbstständigkeit ist für Turkolog*innen vor allem als freiberufliche*r Wissenschafter*in, im journalistischen Bereich (z. B. Kulturjournalismus, Übersetzen, Dolmetschen) oder auch in der Erwachsenenbildung möglich.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Turkolog*innen im wissenschaftlichen Bereich sind auf die türkische Sprache und die türkische Literaturgeschichte, die osmanische Geschichte, spezielle Autor*innen, Geistes- und Kulturgeschichte sowie auf die Islamkunde spezialisiert. Sie erforschen und dokumentieren die türkische und osmanische Sprach- und Literaturwissenschaft sowie die Geistes- und Kulturgeschichte in ihren historischen und gegenwärtigen Erscheinungsformen. Die Ergebnisse ihrer Forschungen werden in Form von Aufsätzen in einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht und/oder vor wissenschaftlichen Gremien sowie im Rahmen von Lehrtätigkeiten im universitären Bereich präsentiert.
Turkolog*innen, die im Rahmen ihres Studiums eine Lehramtsprüfung abgelegt haben, sind auch als Lehrer*innen in Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Schulen tätig und geben Sprachunterricht im Fach Türkisch. Auch außerschulisch können sie als Sprachlehrer*in für Türkisch tätig sein.
Im journalistischen Arbeitsbereich recherchieren und verfassen sie Artikel und arbeiten redaktionell an Informationssendungen in Rundfunk und Fernsehen speziell aus dem kulturellen Bereich mit. Turkolog*innen führen auch Lektoratsarbeiten für Verlage durch. Außerdem sind sie mitunter im diplomatischen Dienst für nationale und internationale Organisationen tätig oder arbeiten im humanitären Bereich, z. B. in der Integrationsarbeit als Übersetzer*inne und Dolmetscher*innen.
Turkolog*innen sind häufig im unterrichtenden und lehrenden Bereich tätig. Sicheres Auftreten und gute sprachliche Ausdrucksweise sind daher besonders wichtig. Sie hantieren dabei mit Unterrichtsmaterialien und Medien und führen Aufzeichnungen über die Studierenden, Schüler*innen bzw. Kursteilnehmer*innen. In vielen Tätigkeitsbereichen ist der Umgang mit IT- und Kommunikationsgeräten erforderlich (Computer, Laptops und Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner und Kopiergeräte). Als Arbeitsgrundlage dienen ihnen sprach- und kulturwissenschaftliche Fachbücher, Datenbanken, Studien, Artikel, Lexika und Wörterbücher. Sie verwenden aber auch Büromaterial und führen Datenbanken und Archive.
Turkolog*innen arbeiten hauptsächlich in der Forschung und Lehre an Universitäten, aber auch im Erwachsenenbildungsbereich (z. B. Sprachunterricht). Sie sind als Journalist*innen tätig (siehe hierzu auch Journalist*in, arbeiten in Archiven oder Bibliotheken (siehe Archivar*in, Bibliothekar*in) oder in Verlagen (siehe auch Verlagslektor*in). Ein wichtiger Berufszweig für Turkolog*innen ist das Kulturmanagement (siehe z. B. Kulturmanager*in) sowie entwicklungspolitische und humanitäre Projekte.
Im Bereich der Lehre und Forschung arbeiten Turkolog*innen überwiegend in Lehrsälen und Büros. Im sozialen und kulturellen Bereich sind sie in verschiedenen Sozialeinrichtungen und in Kulturzentren tätig.
Je nach Tätigkeitsbereich arbeiten Turkolog*innen gemeinsam mit Fachkräften aus den unterschiedlichsten Bereichen und haben häufig speziell in der Lehre Kontakt zu Schüler*innen und Studierenden.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Turkolog*innen bestehen insbesondere bei:
Der Beruf Turkologe/Turkologin ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Turkolog*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Allgemeine Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge zu verschiedenen Themen, die auch für Turkolog*innen relevant sein können, z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Datenbanken, Informations- und Wissensmanagement an.
Viele Institutionen und Organisationen führen für ihre Mitarbeiter*innen interne Kurse, Seminare und Schulungen durch.
Neben Fachliteratur, Onlinemedien, Kongressen oder anderen Fachveranstaltungen bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten für Turkolog*innen beispielsweise über facheinschlägige Universitätslehrgänge und Weiterbildungsstudien. Außerdem besteht die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in Form eines Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Archiv | Archive sind Einrichtungen, die der systematischen Erfassung, Ordnung, Verwahrung und Erhaltung, Betreuung und Erschließung rechtlicher und politischer Dokumente (Schrift-, Bild- und Tongut) staatlicher Dienststellen, anderer Institutionen (Verbände, Unternehmen) oder Einzelpersonen dienen. |
recherchieren | Informationen herausfinden, überprüfen, nachforschen, untersuchen, erkunden. |