Bürsten- und Pinselmacher*in

Bürsten- und Pinselmacher*innen stellen alle Arten von Bürsten, Pinseln und Besen her, die im Haushalt oder in Betrieben benötigt werden. Dafür verwenden sie verschiedene tierische, pflanzliche und synthetische Haare, Borsten und Fasern. Sie färben und bleichen Faserstoffe und Borsten und richten die Bürstenhölzer her. Für das Beschneiden und Formen der Pinsel verwenden sie heute oftmals Maschinen. Bürsten- und Pinselmacher*innen arbeiten gemeinsam im Team mit ihren Berufskolleg*innen in den Werkstätten der Handwerksbetriebe bzw. in den Produktionshallen von Industriebetrieben.

Sonstiger Beruf
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Borsten und Haare nach Farbe und Dicke sortieren
  • Borsten und Haare waschen, bleichen und färben, in gleichmäßige Bündel teilen
  • dünne Drähte in die vorgefertigten Löcher des Bürsten- oder Besenkörpers einfädeln, Materialbündel in die Drahtschlingen einlegen und Bündel durchziehen
  • überstehende Spitzen der Borsten- oder Haarbündel mit Bankschere oder Beschneidemaschine abschneiden
  • Bürsten- oder Besendeckel zur Abdeckung der Verdrahtung anbringen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Fingerfertigkeit

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise

Der Beruf Bürsten- und Pinselmacher*in war bis 2007 ein Lehrberuf. Seit dem Auslaufen der Lehrausbildung in diesem Beruf können die erforderlichen Kompetenzen nur durch Anlernen im Betrieb oder vereinzelt in Kursen erworben werden.

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Freies Gewerbe:

  • Erzeugung von Bürsten und Pinseln

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Bürsten- und Pinselmacher*innen fertigen alle Arten von Bürsten, Pinsel und Besen an, die im Haushalt oder gewerblichen Betrieben benötigt werden wie Waschbürsten, Schuhputzbürsten, Straßenbesen, Maler- und Lackierpinsel, Kosmetikpinsel, wertvolle Aquarell- und Retuschierpinsel etc.

Bürsten, Besen und Pinsel werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, zur Gebäudereinigung, zum Malen, in Haushalten und Küchen usw. Auch Staubsauger und Teppichkehrmaschinen werden mit Schleif- und Walzbürsten ausgestattet, die wiederkehrender und starker maschineller Beanspruchung standhalten müssen. Besen, Bürsten und Pinsel müssen gut in der Hand liegen und bei maschinellem Dauerlauf gut funktionieren.

Heutzutage werden Bürsten, Pinsel und Besen überwiegend importiert, so besteht der hauptsächliche Arbeitsbereich von Kleinbetrieben dieses Gewerbes in der Erzeugung von Spezialbürsten, -pinseln und -besen (technische Bürsten für Produktionsmaschinen usw.) oder dem Verkauf importierter Produkte.

Arbeitsmittel

Bürsten- und Pinselmacher*innen verwenden zur Herstellung ihrer Produkte verschiedene Naturborsten und Haare (von Schweinen, Pferden, Mardern), Pflanzenfasern oder synthetische Fasern, die sie mit Bündelabteil- und Beschneidemaschinen zu hochwertigen Bürsten und Pinseln verarbeiten.

Arbeitsumfeld

Bürsten- und Pinselmacher*innen arbeiten eigenständig an Einzelarbeitsplätzen und im Team mit Berufskolleg*innen und weiteren Fach- und Hilfskräften. Kontakte haben sie vor allem zu den Käufer*innen ihrer Produkte und zu Lieferant*innen

  • Kleinbetriebe des Bürsten- und Pinselmachergewerbes
  • Sehbehinderte und blinde Menschen können in geschützten Werkstätten von Blindenverbänden in Wien, Graz, Linz und Innsbruck Beschäftigung finden.

Für Bürsten- und Pinselmacher*innen können Kurse interessant sein, die von Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und Berufsförderungsinstitut (bfi) angeboten werden, z. B. Holzoberflächenbehandlungstechnik, Holzschutz, Holzbearbeitungs- und -verarbeitungsmaschinen (Bedienung und Wartung), Kunststoffbearbeitung und -verarbeitung.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: