Geotechniker*innen arbeiten bei Bergbaugesellschaften, Vermessungs- und Planungsbüros, in der öffentlichen Verwaltung sowie an Universitäten und wissenschaftlichen Instituten. Sie befassen sich mit Fragen der Rohstoffgewinnung, -erschließung und -aufbereitung (z. B. von Kohle, Erz, Erdgas, Erdöl, Grundwasser). Sie messen und erheben geotechnische Daten, werten diese aus und erstellen geotechnische Karten, Profile und Pläne. Bei ihrer Arbeit setzen sie verschiedene Vermessungstechnologien, unter anderem Fernerkundung via Satelliten, ein.
Geotechniker*innen führen Probebohrungen durch und planen die Einrichtung von Bergwerken, Stollen, Minen, Bohrlöchern usw., aber auch von Verkehrswegen und Tunnelanlagen. Sie sind in wachsendem Ausmaß auch mit umwelttechnischen Aufgaben befasst, z. B. mit der Planung und Einrichtung von Deponien. Sie arbeiten im Team mit Fachkräften aus den Bereichen Rohstoffgewinnung, Vermessungstechnik usw. und haben Kontakt zu Behörden und Forschungseinrichtungen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) freie Berufe:
Voraussetzung dafür ist die Zulassung zur und Ablegung der Ziviltechnikerprüfung. Siehe dazu das Berufsprofil Ziviltechniker*in.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Geodäsie | Die Erdvermessung bzw. das Vermessungswesen. |
GIS | Geographische-Informations-Systeme |
GPS | GPS ist die Abkürzung für "Global Positioning System", ein satellitengestütztes Funkortungsverfahren zur Positionsbestimmung. |
GSM-Geräte | GSM ist die Abkürzung für "Global System for Mobile Communications" (Mobilfunk). GSM-Geräte enthalten alle Spezifikationen und Schnittstellen, die für ein funktionierendes Mobilfunknetz benötigt werden. |
Ökologie | ist die Wissenschaft von den Beziehungen der Lebewesen zu ihrer Umwelt. |
Umweltanalytik | Labortechnische Untersuchungsmethoden und -verfahren, die meist zum Zweck des Umweltschutzes angewandt werden. |
Umweltkartografie | Umweltkarten dienen der optischen Verdeutlichung räumlicher Strukturen und Entwicklungen von Umweltfaktoren. In der Umweltkartografie werden die Themen aller Umweltbereiche grafisch in Karten dargestellt, z. B. Schutzgebiete, Standortnetze für Infrastrukturen wie Anlagen der Abfallwirtschaft, Messnetze der Luftreinhaltung. Sie gewinnen in allen Bereichen für Forschung, Verwaltung und Planung sowie der Medien zunehmend an Bedeutung. |
Umweltverträglichkeitsprüfung | Bevor über die Zulassung von größeren Bauprojekten entschieden wird, muss ihr Einfluss auf die Umwelt überprüft werden. Das geschieht durch die Umweltverträglichkleitsprüfung (UVP). Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet. |