Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)

Der Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik ist ein Modullehrberuf. Weitere Informationen über den modularen Aufbau findest du z. B. unter Ausbildung oder Module und Kombinationen.

Installations- und Gebäudetechniker*innen sorgen dafür, dass Wohnungen, Häuser, aber auch Betriebe mit Wärme, Wasser und Luft versorgt werden. Sie planen und montieren die entsprechenden Lüftungs-, Heizungs- und Wasserversorgungsanlagen und sorgen für die Ableitung und Entsorgung von Abgasen und Abwässern. Sie installieren die erforderlichen Zu- und Ableitungen, montieren z. B. Gasdurchlauferhitzer, Warmwasserspeicher, Gasherde, Heizungs- und Klimaanlagen, Sonnenkollektoren und beraten ihre Kund*innen über Energie sparende Techniken.

Installations- und Gebäudetechniker*innen sind vor allem in Handwerksbetrieben der Heizungs-, Lüftungs-, Gas- und Wasserinstallation, aber auch in Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung sowie der Haus- und Versorgungstechnik beschäftigt. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu Privat- und Firmenkund*innen.

Siehe dazu auch die Beschreibungen zu den Hauptmodulen:

Green Job:
Die Installation von Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energieträger, klimaschonender Lüftungssysteme oder wassersparender Installationen ist ein wesentlicher Faktor auf dem Weg zu einer nachhaltigeren, energieeffizienten und umweltschonenden Ressourcennutzung und im Kampf gegen den Klimawandel. Installations- und Gebäudetechniker*innen leisten dazu eine zentralen Beitrag und können daher als „Green Job“ (grüner Beruf) bezeichnet werden.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 bzw. 4 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende reglementierte Gewerbe gegeben:

  • Gas- und Sanitärtechnik (BGBl. II Nr. 50/2003; Novelle mit Art. 16 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Heizungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 56/2003; Novelle mit Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) (BGBl. II Nr. 60/2003; Novelle mit Art. 23 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 56/2003; Novelle mit Art. 21 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Abgasklappe

Vorrichtung in Heizungen und Öfen. Eine thermische (mit Wärme) oder mechanische Steuerung im Abgasweg, die bei Betrieb der Feuerstätten geöffnet, sonst aber geschlossen ist.

BIM

Mit Hilfe von BIM - Building Information Modeling (Gebäudedaten-Modellierung) wird ein digitales Modell eines Bauprojektes bzw. bestehenden Gebäudes erstellt. Planung, Errichtung sowie Betrieb können digital dargestellt, administriert, koordiniert und dokumentiert werden. Alle Gewerbe, die am Bauvorhaben beteiligt sind (Architekt*innen, Baumeister*innen, Haustechniker*innen, Facility Manager*innen usw.), können gemeinsam an dem digitalen Modell arbeiten.

Brennwert

Der Energiewert des Brennstoffs im Verhältnis zu einer bestimmten Menge/Volumen.

Energieausweis

Der Energieausweis kann mit dem Typenschein beim Auto verglichen werden. Im Energieausweis sind interessante Kennwerte des jeweiligen Gebäudes gesammelt, wie z. B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Der wichtigste Kennwert ist die Energiekennzahl, das ist der spezifische Heizwärmebedarf.

Für neue Gebäude wird ein Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren benötigt, dies gilt auch für umfassende Sanierung, Zu- und Umbauten. Seit 2009 ist ein Energieausweis außerdem bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.

Quelle: www.energieausweis.at

Energiekennzahl

Energiekennzahlen geben den Energieverbrauch pro m2 Energiebezugsfläche an. Man unterscheidet: E-Kennzahl Wärme (Heizung, Warmwasser, inkl.Hilfsenergie), E-Kennzahl Heizung, E-Kennzahl Warmwasser, E-Kennzahl Strom.

Energiemanagement

Energie muss möglichst umwelt- und kostenschonend genutzt werden. Das bedeutet, dass der Energiebedarf geplant werden muss. Auf der anderen Seite ist es notwendig, die energietechnischen Anlagen und Betriebe regelmäßig zu warten. Energiemanagement ist die laufende Kontrolle und Verbesserung der Energieversorgung.

Entwässerung

Die Ableitung von Wasser. In Siedlungen wird das Abwasser, in der Landwirtschaft das überschüssige Bodenwasser beseitigt. Auch die von Installateur*innen durchgeführte Ableitung des Kondensats (jene Flüssigkeit, die sich aus Dampf bildet) aus Dampfleitungen nennt man Entwässerung.

Fernwärme

Die leitungsgebundene thermische (Wärme-) Energie mittels Wasser oder Dampf. Die Wärme wird in einem Heizwerk oder Heizkraftwerk oder in einer sonstigen Anlage bereitgestellt und den Nutzer*innen über Rohrleitungen zugeführt.

Fußbodenheizung

Ein in die Fußbodenkonstruktion eingebautes Heizsystem. Dabei werden Kunststoff/Verbund- oder Kupferrohre im Estrich verlegt.

Heizschlange

Ein eingebautes Heizrohr mit spiralig angeordneter Rohrwendel, das der Warmwassererwärmung dient.

Heizungssystem

Technische Systeme in denen Wärmeerzeugung, Wärmetransport und Wärmeabgabe zusammenwirken, wie z. B. Zentralheizungssysteme, Fußbodenheizungen, Fernwärmeheizungen und dergleichen.

Luftabgas-System

Ein Schornsteinsystem mit getrennten Schornsteinzügen für Luft und Abgase.

Lüftungskonvektor

Ein Konvektor ist ein Heizkörper, der die Luft durch Bewegung erwärmt. Lüftungskonvektoren werden sowohl zur Beheizung als auch zur Belüftung verwendet.

Rücklauftemperatur

Die Temperatur des Wärmeträgers nach erfolgter Wärmeabgabe. Quelle: www.derinstallateur.at

Solarenergie

Solarenergie hat drei technische Formen: passive Solarenergie, aktive Solarenergie und Photovoltaik. Passive Solarenergie wird in der Architektur berücksichtigt, z. B. Wohnräume im Süden, Schlafräume im Norden. Aktive Solarenergie wird durch Niedertemperatursysteme (Sonnenkollektoren) oder Hochtemperatursysteme (Solarfarmen) gewonnen und dient der Stromgewinnung. Die Photovoltaik wandelt Sonnen- und Lichtenergie direkt in elektrischen Strom um.

Wasserwärmepumpe

Eine Wärmepumpe, die durch Wasser gespeist wird (z. B. mit Grundwasser, Seenwasser oder Flusswasser).