Dramatiker*in

Dramatiker*innen sind Schriftsteller*innen, die für Theater-, Opern-, Film- und Fernsehproduktionen Stücke, z. B. Dramen, schreiben. Sie sind meist auf bestimmte Genres, wie z. B. Komödie oder Tragödie spezialisiert. Oftmals schreiben sie auch bestehende Roman- und Literaturvorlagen für Theateraufführungen um. Diese Bearbeitung, genannt Dramatisierung, umfasst die Ausarbeitung von Dialogen und Szenen, welche den Romanstoff prägnant und bühnenwirksam umsetzen.

Dramatiker*innen arbeiten eng mit Regisseur*innen sowie auch mit den Schauspieler*innen zusammen. Dramatiker*innen arbeiten vorwiegend freiberuflich/selbstständig im Auftrag von Theater- und Performancebühnen. Große Theaterbetriebe stellen mitunter Dramatiker*innen auch permanent an.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer künstlicher Intelligenz (KI)
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Allgemeinbildung
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute rhetorische Fähigkeit
  • gutes Gedächtnis
  • Kunstverständnis
  • schriftliches Ausdrucksvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kritikfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Berufliche Selbstständigkeit ist für Dramatiker*innen möglich, indem sie ihre Tätigkeit freiberuflich als Schriftsteller*in bzw. Künstler*in ausüben:

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Autograph

1. von einer bekannten Persönlichkeit, z. B. Schriftsteller*in, Autor*in, stammendes, handgeschriebenes oder maschingeschriebenes Manuskript in der ersten Fassung (Urfassung).

2. Begriff, gebräuchlich in der Frühzeit des Buchdrucks: der in Gegenwart des Verfassers bzw. der Verfasserin hergestellte erste Druck eines Buches.

Belletristik

Belletristik ist die Bezeichnung für erzählende Unterhaltungsliteratur, also Romane oder Kurzgeschichten.

Bestseller

Bestseller werden Bücher genannt, die in sehr hoher Auflage verkauft werden. Die Erfolgsromane "Harry Potter" von Joanne K. Rowling wurden beispielsweise millionenfach verkauft. Meist spielen die Marketingtätigkeiten (Werbung) der großen Verlage eine große Rolle, ob ein Buch ein Bestseller wird. Bücher, die in kleineren Verlagen gedruckt werden, haben meist keine große Chance, die Hit-Charts der "best-verkauften" Bücher anzuführen.

Dramaturgie

1) Lehre vom Aufbau, den Gestaltungsprinzipien und der inneren Struktur der literarischen Gattungsform Drama. 2) Bearbeitung und Gestaltung von Filmen und Fernsehsendungen, Hörspielen, Tanz- oder Performancestücken.

Epik

Sammelbezeichnung für die erzählende Dichtung (in Versen oder Prosa).

Lyrik

Sammelbegriff für Gedichte. Die lyrische Form ist oft kurz und vielfältig in Verse und Strophen gegliedert.

Manuskript

1. Handschrift
2. hand- oder maschinenschriftlich angefertigte Niederschrift eines literarischen oder wissenschaftlichen Textes als Vorlage für den Druck
3. vollständige oder stichwortartige Ausarbeitung eines Vortrags, einer Rede oder Vorlesung.

Rezension

Rezension ist eine Kurzbeschreibung eines Buches. Aus Rezensionen geht jedoch nicht nur der Inhalt eines Buches hervor, sondern die beschriebenen Bücher werden auch beurteilt. Für Autor*innen und Verlage sind gute Rezensionen wichtig für das Vermarkten ihrer Bücher.

VLB

Abkz. für 'Verzeichnis lieferbarer Bücher'. Ein Katalog aller Bücher, die im Handel erhältlich sind. Das VLB ist in Buchhandlungen elektronisch abrufbar und die Buchhändler*innen können im Computer nachsehen, wo sie die gewünschten Bücher bestellen können.