Dramatiker*innen sind Schriftsteller*innen, die für Theater-, Opern-, Film- und Fernsehproduktionen Stücke, z. B. Dramen, schreiben. Sie sind meist auf bestimmte Genres, wie z. B. Komödie oder Tragödie spezialisiert. Oftmals schreiben sie auch bestehende Roman- und Literaturvorlagen für Theateraufführungen um. Diese Bearbeitung, genannt Dramatisierung, umfasst die Ausarbeitung von Dialogen und Szenen, welche den Romanstoff prägnant und bühnenwirksam umsetzen.
Dramatiker*innen arbeiten eng mit Regisseur*innen sowie auch mit den Schauspieler*innen zusammen. Dramatiker*innen arbeiten vorwiegend freiberuflich/selbstständig im Auftrag von Theater- und Performancebühnen. Große Theaterbetriebe stellen mitunter Dramatiker*innen auch permanent an.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Berufliche Selbstständigkeit ist für Dramatiker*innen möglich, indem sie ihre Tätigkeit freiberuflich als Schriftsteller*in bzw. Künstler*in ausüben:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Autograph | 1. von einer bekannten Persönlichkeit, z. B. Schriftsteller*in, Autor*in, stammendes, handgeschriebenes oder maschingeschriebenes Manuskript in der ersten Fassung (Urfassung). 2. Begriff, gebräuchlich in der Frühzeit des Buchdrucks: der in Gegenwart des Verfassers bzw. der Verfasserin hergestellte erste Druck eines Buches. |
Belletristik | Belletristik ist die Bezeichnung für erzählende Unterhaltungsliteratur, also Romane oder Kurzgeschichten. |
Bestseller | Bestseller werden Bücher genannt, die in sehr hoher Auflage verkauft werden. Die Erfolgsromane "Harry Potter" von Joanne K. Rowling wurden beispielsweise millionenfach verkauft. Meist spielen die Marketingtätigkeiten (Werbung) der großen Verlage eine große Rolle, ob ein Buch ein Bestseller wird. Bücher, die in kleineren Verlagen gedruckt werden, haben meist keine große Chance, die Hit-Charts der "best-verkauften" Bücher anzuführen. |
Dramaturgie | 1) Lehre vom Aufbau, den Gestaltungsprinzipien und der inneren Struktur der literarischen Gattungsform Drama. 2) Bearbeitung und Gestaltung von Filmen und Fernsehsendungen, Hörspielen, Tanz- oder Performancestücken. |
Epik | Sammelbezeichnung für die erzählende Dichtung (in Versen oder Prosa). |
Lyrik | Sammelbegriff für Gedichte. Die lyrische Form ist oft kurz und vielfältig in Verse und Strophen gegliedert. |
Manuskript | 1. Handschrift |
Rezension | Rezension ist eine Kurzbeschreibung eines Buches. Aus Rezensionen geht jedoch nicht nur der Inhalt eines Buches hervor, sondern die beschriebenen Bücher werden auch beurteilt. Für Autor*innen und Verlage sind gute Rezensionen wichtig für das Vermarkten ihrer Bücher. |
VLB | Abkz. für 'Verzeichnis lieferbarer Bücher'. Ein Katalog aller Bücher, die im Handel erhältlich sind. Das VLB ist in Buchhandlungen elektronisch abrufbar und die Buchhändler*innen können im Computer nachsehen, wo sie die gewünschten Bücher bestellen können. |