Agrarmanager*in

Agrarmanager*innen leiten landwirtschaftliche (Groß-)Betriebe wie z. B. Lagerhäuser, Mühlen, Molkereien und landwirtschaftliche Erzeugungs- und Verwertungsgesellschaften. Sie planen, organisieren und koordinieren alle Prozesse im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion, wie z. B. Aussaat- und Erntearbeiten, Transport und Einlagerung, Weiterverarbeitung und Vermarktung. Weiters erstellen sie Konzepte für Werbung und Public Relations (PR). Sie verwalten die betrieblichen Finanzen, teilen Mitarbeiter*innen ein und kalkulieren Kosten und Preise, Fristen und Termine.
Im Rahmen der Digitalisierung (siehe Digital Farming) werden diese Prozesse (wie z. B. Lagerwesen, Rechnungswesen) zunehmend mittels permanentem Datenaustausch und Datenabgleich zwischen verschiedenen Abteilungen oder Instanzen digital gesteuert und automatisiert.

Agrarmanager*innen arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich. Als Vorgesetzte arbeiten sie im Team mit verschiedenen Fachkräften und landwirtschaftlichen Hilfskräften und haben Kontakt zu Kundinnen/Kunden und Lieferanten.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • kaufmännisches Verständnis
  • technisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Führungsfähigkeit (Leadership)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verhandlungsgeschick

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Eigeninitiative
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Selbstorganisation
  • Umweltbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • interdisziplinäres Denken
  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • unternehmerisches Denken

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, im Falle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und dem zuständigen Finanzamt zu melden.


Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Agronomie

Fachgebriff für: Ackerbaukunde, Landwirtschaftswissenschaft

Gemeinsame Agrarpolitik

Die Agrarpolitik der Europäischen Union.

Monokultur

Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung.

Nachhaltige Landwirtschaft

Anbau- bzw. Nutzungsmethode bei der eine schonende Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Wald, Boden oder Wasser angestrebt wird.

Öko-Audit

Umweltbetriebsprüfung (freiwillig) auf Basis der EU-Verordnungen, durch die in Unternehmen betriebliche Umweltmanagementsysteme, wie z. B. Maßnahmen zum Umweltschutz, zu umweltverträglichen Produktionsweisen, zur Abfall-/Schadstoffvermeidung, -reduzierung und -wiederverwertung geprüft und zertifiziert werden.

Ökosystem

ein System von verschiedenen Organismen (Tiere, Pflanzen), die in einer natürlichen Einheit und Wechselbeziehung stehen (z. B. Wald, Korallenriffe, Seen). Ein nachhaltig schädlicher Eingriff in ein Ökosystem gefährdet - wie in einer Kettenreaktion - alle darin lebenden Organismen.

Ökozid

Die Störung bzw. Zerstörung eines ökologischen Gleichgewichts (Ökologie ist der ungestörte Haushalt der Natur), eines Ökosystems (Ökosystem ist die natürliche Einheit der Natur) durch kontinuierliche Umweltverschmutzung.

ÖPUL

"Österreichische Programm zur umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft". ÖPUL wurde geschaffen zur Verwirklichung der gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen jeglicher Art. Dazu gehört z. B. die Einhaltung von rechtlich oder betrieblich vorgeschriebenen Normen, Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards. In vielen Branchen wie z. B. in der Luft- und Raumfahrt, Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittelherstellung ist Qualitätsmanagement gesetzlich vorgeschrieben.

Vertical Farming

Vertical Farming oder Vertikale Landwirtschaft ist eine neue, innovative Anbaumethode bei der Pflanzen übereinander, in vertikal gestapelten Schichten anstatt in traditionellen horizontalen Reihen angebaut werden. Dabei kommen erdlose Anbautechniken wie Hydroponik, Aquaponik und Aeroponik zum Einsatz. Zur Unterbringung von vertikalen Pflanzenanbausystemen werden Gebäude, Schiffscontainer, Tunnel oder verlassene Minenschächte verwendet.