Regionalberater*innen arbeiten bei Landeskammern, Ministerien, Stadtverwaltungen, Kulturämter, bei Tourismusverbänden sowie in Büros für Orts-, Regional- und Landesplanung. Sie beraten und informieren politische und wirtschaftliche Entscheidungsträger*innen und entwickeln Konzepte zur wirtschaftlichen und/oder touristischen Erschließung einer Region oder einer Stadt. Sie zeigen Standortvorteile auf, knüpfen Kontakte zu verschiedenen politischen Interessengruppen und entwickeln Lösungsvorschläge zur Verbesserung und Modernisierung der Infrastruktur einer Region. Regionalberater*innen arbeiten eigenständig und in Teams bestehend aus verschiedenen Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Tourismus, Werbung und Marketing.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
a) reglementierte Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Corporate Design | Das Corporate Design (CD) bezeichnet den Außenauftritt und die öffentliche Erscheinungsform eines Unternehmens z. B. in Form von wiedererkennbaren Logos und Labels oder einer einheitlichen Farbgebung. |
Corporate Identity | Die Corporate Identity (CI) beschreibt die Identität eines Unternehmens, also die Art, wie ein Unternehmen sich selbst nach innen und außen darstellt. Wichtig ist, dass diese Darstellung einer einheitlichen Linie folgt. Das betrifft das einheitliche Verhalten (Corporate Culture), die einheitliche Kommunikation (Corporate Communications) und das einheitliche Erscheinungsbild (Corporate Design, CD). |
Infrastruktur | Unter "Infrastruktur" wird die Summe des Straßen-, Schienen-, Elektrizitäts-, Wasser- und Güterangebotsnetzes verstanden, die die Versorgung einer Region oder einer Stadt sicherstellt und somit die organisatorische Grundlage für das wirtschaftliche Funktionieren bildet. In umfassender Bedeutung beinhaltet dieser Begriff z. B. auch Bildungs- und Kultureinrichtungen, militärische Anlagen und Arbeitskräfte. |
Makroökonomie | Die Makroökonomie ist jener Teilbereich der Volkswirtschaftslehre, der wirtschaftliche Zusammenhänge aus der gesamtwirtschaftlichen Perspektive erforscht. |
Marketing | Marketing bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten. |
Public Relations (PR) | Public Relations (PR) oder auch "Öffentlichkeitsarbeit", umfasst alle Maßnahmen, das Ansehen bzw. den Bekanntheitsgrad einer Person, einer Institution oder eines Unternehmens in der Öffentlichkeit zu fördern und zu verbessern. Beispiele für PR-Maßnahmen sind Imagewerbung durch Inserate und TV-Spots, Presseaussendungen, Unternehmensblogs (Corporate Blogs), Vorträge, Pressekonferenzen, Publikationen, Teilnahme an Ausstellungen, PR-Events, gemeinnützigen Aktionen sowie die Schulung und Information der Mitarbeiter*innen (interne PR). |
Werbung | Werbung ist ein wesentlicher Bestandteil des Marketings eines Unternehmens. Üblicherweise wird Werbung als "Absatzwerbung" verstanden, d. h. als eine vom Unternehmen ausgehende Maßnahme zur Absatz- und Verkaufsförderung des beworbenen Produktes. |