Agrarwirt*innen für landwirtschaftliche Direktvermarktung arbeiten entweder als Selbstständige (Berater*innen), als Angestellte in landwirtschaftlichen Betrieben oder bei Erzeugungs- und Vermarktungsgenossenschaften. Sie planen, organisieren und koordinieren verschiedene Formen der Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, wie z. B. Obst, Gemüse, Käse, Marmeladen, Brot, Wurst und Speck, Säfte, Wein, Schnäpse und vieles mehr.
Formen und Absatzwege der Direktvermarktung sind z. B. Bauernmärkte, Verkaufs- und Verkostungslokale direkt am Hof (ab Hof-Verkauf), Heurige und Buschenschanken, mobile Verkaufswägen und dergleichen mehr.
Agrarwirt*innen für landwirtschaftliche Direktvermarktung analysieren Zielgruppen und Absatzmärkte und entwickeln dementsprechende Maßnahmen. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften aus der Landwirtschaft und dem Handel und haben vor allem engen Kontakt mit Landwirtinnen und Landwirten.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.
b) reglementiertes Gewerbe:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
c) Freies Gewerbe: Handelsgewerbe
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige frei Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, im Falle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Agronomie | Fachgebriff für: Ackerbaukunde, Landwirtschaftswissenschaft |
Direkt Marketing | Alle Marketing- und Werbemaßnahmen, die ein Unternehmen in direktem Kontakt, durch persönliche Beziehungen mit der Zielgruppe durchführt (z. B. Messen, Verkostungen, Verkaufsgespräche). |
Gemeinsame Agrarpolitik | Die Agrarpolitik der Europäischen Union. |
Nachhaltige Landwirtschaft | Anbau- bzw. Nutzungsmethode bei der eine schonende Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Wald, Boden oder Wasser angestrebt wird. |