Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf)

Die Berufsausbildung in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung bildet die Basis für den Beruf Biomasseproduzent*in.

Biomasseproduzent*innen produzieren Biomasse aus Holz (z. B. Hackschnitzel) oder Ackerpflanzen (Energiepflanzen) und bereiten das Rohmaterial für die Energieerzeugung in Biomassekraftwerken vor. Sie sorgen für die fristgerechte Anlieferung der erforderlichen Mengen und betreuen die Kraftwerke. Dazu nehmen sie alle erforderlichen Einstellungen vor und befeuern die Anlagen mit dem jeweiligen Brennstoff.

Biomasseproduzent*innen führen Wartungsarbeiten an den Kraftwerksanlagen und den Erntemaschinen durch, wickeln erforderliche kaufmännische Tätigkeiten selbst ab, wie z. B. Kalkulationen für Produkte und Projekte und sind in der Beratung ihrer Kund*innen sowie in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Sie arbeiten im Team mit anderen land- und forstwirtschaftlichen Fachkräften und haben Kontakt zu Kund*innen und zu Behörden.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • geeignete Energiepflanzen und Baumarten auswählen (nach Ertrag, Wachstum, Bodenbeschaffenheit, Umweltbelastung usw.)
  • Energiepflanzen und Energiehölzer anpflanzen, während des Wachstums pflegen und ernten
  • Pflanzen- und Baumschutzarbeiten durchführen
  • land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Fahrzeuge und Geräte fachgerecht bedienen (Traktoren, Sä- und Erntemaschinen, Motorsägen, Harvester usw.)
  • geerntete Energiepflanzen und -hölzer für die weitere Energieerzeugung aufbereiten, trocknen, konservieren und lagern
  • Hackschnitzel erzeugen
  • Anlagen zur Energiegewinnung einstellen, betreuen und warten
  • die laufende Versorgung der Anlagen mit Brennmaterial sicherstellen
  • erforderliche Reparaturen der Energiegewinnungsanlagen und der land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräte veranlassen
  • regionale Öffentlichkeitsarbeit für Bioenergie durchführen
  • Kunden und Kundinnen beraten
  • Kostenrechnungen und Kalkulationen durchführen
  • Betriebsbücher, Protokolle, Dokumente, Aufzeichnungen Listen und Journale führen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • gute Reaktionsfähigkeit
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Lehrberuf Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahr

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
  • Landwirtschaftliche/r Facharbeiter*in oder
  • positiver Fachschulabschluss der Fachrichtung Landwirtschaft oder
  • gleichwertige Fachausbildung

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Biomasseproduktion und forstwirtschaftliche Bioenergie

Berechtigungen:

Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Info:

wird auch in Form von Abendschulen geführt

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Art: Schulausbildung

Dauer: 250 bis 500 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung (Landwirtschaftlicher Facharbeiter*innenbrief) oder vergleichbare
  • Mindestalter 21 Jahre

Abschluss:

Facharbeiter*in

Berechtigungen:

Facharbeiter*in für Biomasse und Bioenergie

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahr

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • eventuell Aufnahmetest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berufsausübung als ForstwartIn

Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/

Adressen:

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)7416 524 37
email: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt


Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
Fernbach 37
4490 St. Florian

Tel.: +43 (0)7224 / 89 17 -0
Fax: +43 (0)7224 / 89 17 -15
email: willkommen@hlbla-florian.at
Internet: https://www.hlbla-florian.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Produktionsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Regionalmanagement

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfüng


Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft, Umwelt und Ressourcenmanagement Elixhausen
Ursprungstraße 4
5161 Elixhausen

Tel.: +43 (0)662 / 480 301 -0
Fax: +43 (0)662 / 480 301 -15
email: schule@ursprung.at
Internet: https://www.ursprung.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal

Tel.: +43 (0)3682 / 22451 -0
Fax: +43 (0)3682 / 22451 -210
email: office@raumberg-gumpenstein.at
Internet: https://raumberg-gumpenstein.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft – Agrarmanagement

Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft

Diplom-Lehrgang zum/zur Instruktor*in der funktionellen Klauenpflege

Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung


Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum – Landwirtschaftsschulen Vorarlberg
Rheinhofstraße 16
6845 Hohenems

Tel.: +43 (0)5576 / 73316
Fax: +43 (0)5576 / 73316 -48
email: sekretariat@bsbz.at
Internet: https://www.bsbz.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft – Ausbildungsschwerpunkt Ressourcenmanagement und erneuerbare Energien

Fachschule für ländliche Hauswirtschaft

Fachschule für Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene:

  • Fachrichtung Feldgemüsebau
  • Fachrichtung Landwirtschaft

Art: Schulausbildung

Dauer: 3 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiter*innenqualifikation nach Praxiszeit)
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Edelhof
Edelhof 1
3910 Zwettl

Tel.: +43 (0)2822 / 524 02 -0
Fax: +43 (0)2822 / 524 02 -17
email: office@lfs-edelhof.ac.at
Internet: https://lfs-edelhof.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft :

  • Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft
  • Ausbildungsschwerpunkt Forst-Holz-Energie
  • Ausbildungsschwerpunkt Jagdwesen

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Tourismus (4-jährig)

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Soziale Dienste (3-jährig)

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit

Schule für Sozialbetreuungsberufe – Schwerpunkt Alten- und Behindertenarbeit (Fachniveau)

Handelsakademie – Pferde-HAK

Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Tischlerei und Zimmerei

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

Landwirtschaftliche Berufsschule:

  • Fachrichtung Forstwirtschaft
  • Fachrichtung Landwirtschaft
  • Fachrichtung Pferdewirtschaft
  • Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
  • Fachrichtung Obstbau und Obstvertwertung
  • Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) Freies Gewerbe (im Wortlaut der Liste der freien Gewerbe):

  • Erzeugung und Lieferung von Wärme und Kälte
  • Holzschlägerung, -bringung und – zerkleinerung
  • Erzeugung von Brennelementen aus Holz und Rinde (Anmerkung: z. B. Hackschnitzel, Pellets, Briketts)
  • Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise in solchen Betrieben verwendet werden, bestehend aus Mähen, Pressen von Heu und Silage, Jauchegrube entleeren, Holzhäckselarbeiten, Ausbringen von Dünger, Erntearbeiten, Bodenbearbeitung (Agrardienstleistungen ausgenommen Fuhrwerksdienste)

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

b) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:

Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Energie aus Biomasse gewinnt immer mehr an Bedeutung. Biomasseproduzent*innen produzieren die notwendigen Rohstoffe (Energiepflanzen und Energieholz) und betreuen die Heiz- und Kraftwerke. In den Bereich der Bioenergie und Biomasse fallen sowohl kleine Pelletheizungen, Nah- und Fernversorgungsnetze, wie auch große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Biotreibstoffe. Energiepflanzen sind Pflanzen, die zur Herstellung von Biokraftstoffen bzw. zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie (Wärmenergie) angebaut werden. Prinzipiell eignen sich fast alle Ackerpflanzen als Energiepflanzen. In Österreich entfallen die größten Anbauflächen für die Energie- bzw. Treibstofferzeugung auf Mais, Weichweizen und Raps. Bekannte Energiepflanzen sind aber auch Pappel- und Weidensorten, Elefantengras usw.

Biomasseproduzent*innen produzieren die erforderlichen Rohstoffe. Je nach Bodenbeschaffenheit, Hanglage und Baumbestand bzw. bisheriger Bepflanzung entscheiden sie über die Wahl der anzupflanzenden Jungbäume oder Energiepflanzen und über die erforderliche Pflanztechnik. Sie stellen Schäden und Krankheiten (z. B. durch Witterung, Schädlingsbefall, Wildverbiss, Umwelteinflüsse) fest und setzen Gegenmaßnahmen. Sie erstellen Ernte- und Schlägerungspläne und teilen Arbeitskräfte und Erntemaschinen ein. In der Regel führen sie die Erntearbeiten auch selbst durch.

Die Biomasseproduzent*innen bereiten die geernteten Energiepflanzen und Energiehölzer auf (z. B. zu Hackschnitzel) und sorgen für eine fristgerechte Anlieferung der erforderlichen Mengen zu den Biomassekraftwerken. Dazu nehmen sie alle notwendigen Einstellungen an den Kraftwerksanlagen vor und befeuern die Anlagen mit den jeweiligen Brennstoffen. Sie führen Wartungsarbeiten an den Kraftwerksanlagen und den Erntemaschinen durch und veranlassen Reparaturen.

Biomasseproduzent*innen führen aber auch kaufmännische Tätigkeiten, wie z. B. Kalkulationen für Produkte und Projekte selbst durch und sind in der Beratung ihrer Kund*innen und in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Arbeitsmittel

Biomasseproduzent*innen arbeiten mit den unterschiedlichsten land- und forstwirtschaftlichen Geräten, Maschinen und Fahrzeugen: Traktoren, Sä- und Erntemaschinen, Motorsägen, Harvester, Mähdrescher usw. Sie bedienen und warten Energiegewinnungsanlagen (Pellets- und Hackgutheizungen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen usw.) und hantieren mit verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Pflanzen und Hölzern. Bei Waldarbeiten tragen sie Schutzkleidung, Schutzhelme und festes Schuhwerk. Weiters führen sie Betriebsbücher und Datenbanken, arbeiten mit Computern, Notebooks und Tablets, mit Kalkulations- und Textverarbeitungsprogrammen und verwenden diverse Bürogeräte (Drucker und Kopiermaschinen) und diverse Büromaterialien.

Arbeitsumfeld

Biomasseproduzent*innen arbeiten sehr viel im Freien, in Wäldern und auf Äckern, bei jeder Witterung und zu allen Jahreszeiten. Im Gebirge sind sie dabei oft auch in steilem Gelände tätig. Sie sind aber auch in Heizanlagen, auf Lagerplätzen und in Büros tätig.

Sie arbeiten meist im Team mit Berufskolleg*innen und mit anderen Fach- und Hilfskräften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, siehe z. B. Forstwirtschaft (Lehrberuf), Landwirt*in, Landwirtschaft (Lehrberuf), Förster*in, Forstwirt*in. Sie haben Kontakt zu ihren Kund*innen, aber auch zu Mitarbeiter*innen von Gemeinden, Behörden und Kammern.

  • eigene land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • land- und forstwirtschaftliche Gutsbetriebe
  • Österreichische Bundesforste
  • Gemeinden, die Biomasseanlagen betreiben
  • private Biomasseanlagenbetreiber

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Der Beruf Biomasseproduzent*innen ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • spezielle Produktbereiche wie z. B. Energiepflanzen, Energieholz
  • Pflanztechnik, Bepflanzung, Baumschule
  • Erntearbeit, Verarbeitung und Herstellung von Biomasse
  • Planung und Terminkoordination: Ernte- und Schlägerungspläne, Arbeitskräfte und Erntemaschinen einteilen
  • Lagerhaltung, Lagerlogistik

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Biomasseproduzent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bieten verschiedene Institutionen und Bildungsträger der land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen und Berufsverbände Weiterbildungsmöglichkeiten an. Insbesondere die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern führen gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Betriebszweige durch. Wichtige Anbieter in der land- und forstwirtschaftlichen Weiterbildung und Erwachsenenbildung sind auch Landwirtschaftliche Fachschulen, die laufend Kurse und Lehrgänge zu unterschiedlichen relevanten Themenbereichen durchführen.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten außerdem Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge an.

Größere land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen für ihre Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Schulungen zu neuen Maschinen, Anlagen, Anbau- und Erntemethoden durch oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben, Saatguterzeugern, Maschinenringen usw. die Möglichkeit Produkt- und Anwenderschulungen durchzuführen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich vor allem zum kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themenfeld interessante Kurse und Lehrgänge. Siehe dazu die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI), des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und anderer Weiterbildungseinrichtungen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalt im Bereich Landwirtschaft, Landtechnik, Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Agronomie

Fachgebriff für: Ackerbaukunde, Landwirtschaftswissenschaft

Aufforstung

Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt.

Durchforstung

Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt.

Energiekennzahl

Energiekennzahlen geben den Energieverbrauch pro m2 Energiebezugsfläche an. Man unterscheidet: E-Kennzahl Wärme (Heizung, Warmwasser, inkl.Hilfsenergie), E-Kennzahl Heizung, E-Kennzahl Warmwasser, E-Kennzahl Strom.

Forstgesetz

Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich ­ natürlich ­ kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung­, Schutz­ und Erholung.

Forwarder

Ein Forwarder ist ein Fahrzeug mit Kranarm in der Holzernte, das besonders geländegängig ist, und mit dem das gefällte und auf eine bestimmte Länge vorgeschnittene Holz zur nächsten Forststraße für den Weitertransport gebracht werden kann.

Harvester

Harvester sind sogenannte Holzvollernter. Das sind Holzerntemaschine, die die Bäume in einem Arbeitsgang fixieren, fällen, entasten und das so geerntete Holz zum Weitertransport ablegen. Spezielle Harvester können auch die Äste direkt zu Hackschnitzel zerkleinern.

Holzbringung

Die Holzbringung (auch Holzrückung) bezeichnet den Transport des Holzes nach der Schlägerung innerhalb des Waldes zur Forststraße oder Lagerplatz, von der/dem das Holz abgeholt und weiter transportiert wird. Die Holzbringung kann beispielsweise mit Seilzügen, Forwardern (spezielles Fahrzeug für die Holzbringung) und Traktoren, in Ausnahmefällen auch noch mit Pferden oder auf kurzen Strecken durch manuelles Treiben (im steilen Gelände) erfolgen. Manchmal werden auch Hubschrauber zur Holzbringung eingesetzt.

Nachhaltige Landwirtschaft

Anbau- bzw. Nutzungsmethode bei der eine schonende Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Wald, Boden oder Wasser angestrebt wird.