Zahnärztliche Fachassistent*innen unterstützen Zahnärzt*innen bei fast allen Arbeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung von Patient*innen. Sie vereinbaren Behandlungstermine, empfangen die Patient*innen und bereiten alle notwendigen Instrumente und Materialien für die Behandlung vor. Während der Behandlung reichen sie die benötigten Instrumente, halten den Saugschlauch in Position, mischen Füllungen und helfen bei Röntgenaufnahmen und bei der Herstellung von Kieferabdrücken. Sie erstellen Patient*innenkarteien und wickeln die Abrechnungen mit den Krankenkassen und Patient*innen ab.
Zahnärztliche Fachassistent*innen arbeiten in den Ordinations-, Büro- und Laborräumen von Zahnarztpraxen im Team mit Berufskolleg*innen und den Zahnärzt*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist seit 2009 möglich.
Alternativ zur Lehrausbildung besteht die Ausbildung zum/zur Zahnärztlichen Assistent*in im Rahmen von 3jährige dualen Lehrgängen (siehe °Zahnärztlicher Assistent / Zahnärztliche Assistentin#).
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Zahnärztliche Fachassistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Zahnärztliche Fachassistentin“ bzw.“Zahnärztlicher Fachassistent“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Ordinationen, Büros und Behandlungsräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und im Kontakt zu Patientinnen und Patienten.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Baden
Josef-Kollmann-Straße 1
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 867 72 -0
email: direktion@lbsbaden.ac.at
Internet: https://lbsbaden.ac.at/
Berufsschule für den Lebensmittel, Tier- und Zahnbereich
Längenfeldgasse 13-15
1120 Wien
Tel.: +43 (0)1 4000 95 341
email: office@bsltz.at
Internet: https://bsltz.at/
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen Assistent*in
Hinweis: Weiters bieten die Lehrgänge die externe Lehrabschlussprüfung an.
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Landeszahnärztekammer für Burgenland / Aus- Fort- und Weiterbildung
Schlossplatz 1/Schloss Jormannsdorf
7431 Bad Tatzmannsdorf
Tel.: +43 (0)676 843 79 52 00
email: office@praxis-akademie.at
Internet: https://www.praxis-akademie.at
Akademie für Zahnärztliche Assistenz Kärnten
Neuer Platz 7/1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 05 11 -9021
email: wernig@ktn.zahnaerztekammer.at
Internet: https://zahnarztassistentinnen-kaernten.at/
NÖ Fortbildungsakademie der LZÄK für Niederösterreich
Kremser Straße 20
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)5 05 11 -3100
Fax: +43 (0)5 05 11 -3109
email: office@noe.zahnaerztekammer.at
Internet: http://noe.zahnaerztekammer.at/assistenz
FAZ – Fortbildungsakademie Zahn
Garnisonstrasse 7/1
4017 Linz
Tel.: +43 (0)5 05 11 – 4020
email: faz@ooe.zahnaerztekammer.at
Internet: http://www.fortbildungsakademie-zahn.at
Schule für zahnärztliche Assistenz – Salzburger Fortbildungsakademie
Rochusgasse 4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)5 05 11 -5021
Fax: +43 (0)5 05 11 –5025
email: office@sbg.zahnaerztekammer.at
Internet: http://www.salzburger-fortbildungsakademie.at
Schwerpunkte:
Ausbildungsort: Krankenpflegeschule der Landeskrankenanstalten Salzburg
Salzachgässchen 2a, 5020 Salzburg
Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark
Kaisersfeldgasse 29/2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 05 11 -8050
Fax: +43 (0)5 05 11 -8080
email: office@stmk.zahnaerztekammer.at
Internet: https://www.zassakademie-stmk.at/
Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH – Innsbruck
Innrain 98
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 5322 – 0
Fax: +43 (0)512 5322 – 75200
email: info@azw.ac.at
Internet: https://www.azw.ac.at
Landeszahnärztekammer für Vorarlberg – Ländle ZAss
Rösslepark 1
6800 Feldkirch
Tel.: +43 (0)5 05 11 –6800
Fax: +43 (0)5 05 11 –6804
email: office@vlbg.zahnaerztekammer.at
Internet: https://avz.or.at/zass
ZAFI Zahnärztliches Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer für Wien
Linke Wienzeile 170
1060 Wien
Tel.: +43 (0)50 511 -1311
email: office@zafi.at
Internet: https://www.zafi.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
BITTE BEACHTE: In den Lehrberufen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gibt es KEINE Möglichkeit zur außerordentlichen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung.
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Interdentalraum | Der Raum zwischen zwei benachbarten Zähnen. |
Interimprothese | Eine Zahn-Zwischenprothese, auch Provisorium genannt, die bis zur endgültigen prothetischen Versorgung benutzt wird (z. B. nach einer Extraktion von Zähnen bis zu deren Abheilung). |
Karies | Zahnfäule: Zerstörung von Zahnschmelz durch Einwirkung von Bakterien, die im Zahnbelag zu finden sind. |
Parodontose | Eine entzündliche, durch Bakterien verursachte Erkrankung des Zahnhalteapparates. Bewirkt Zurückweichen des Zahnfleisches, Knochenabbau, Verfärbung und schwammig werden des Zahnfleisches, und in folge dessen Lockerung der Zähne. |