Bildjournalistinnen und -journalisten recherchieren und sammeln Informationen, vor allem visuelle Informationen (Bildmaterialien) und gestalten daraus Artikel und Beiträge für Zeitungen und Magazine sowie Radio- und Fernsehberichte. Im Unterschied zu (allgemeinen) Journalistinnen und Journalisten, welche ihre Beiträge vorwiegend bzw. ausschließlich in Textform anfertigen, erstellen Bildjournalistinnen und -journalisten ihre Artikel vorwiegend aus Bildmaterialien, welche sie entweder recherchieren oder selbst erstellen, in dem sie z. B. vor Ort Ereignisse fotografieren. Die Texte dazu erstellen sie entweder selbst oder arbeiten dafür mit Journalistinnen und Journalisten zusammen.
Bildjournalist*innen arbeiten zumeist selbstständig/freiberuflich und erhalten ihre Aufträge von Bildagenturen, Tageszeitungen und Magazinen. Sie haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, Journalist*innen, Redakteur*innen usw. und sind im Rahmen ihrer Arbeit viel unterwegs.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem im Rahmen einer freien Berufstätigkeit als Journalist*in möglich.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
Mit einer Ausbildung/Zusatzausbildung in Fotografie ist die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung außerdem gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Auflage | Die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Medien, wie z. B. Bücher, Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften aber auch Tonträger (Schallplatten, CDs). |
Copyright | engl.: = Urheberrecht |
Digitaltechnik | Die Umsetzung von Analogtechnik (Messungen von Licht- oder Schallwellen, elektrischen Schwingungen etc.) in digitale Computertechnik. Digitaltechnik wird vorwiegend in den Bereichen Film, Musik, Fotografie und Fernsehen eingesetzt. Insgesamt Umstellung von ehemals analogen Medien in Digitale (z. B. vom LP auf CD, von Video auf DVD usw.). |
editieren | = Daten eingeben, löschen, ändern. |
Feuilleton | franz.: = "Beiblättchen"; 1. kultureller Teil einer Zeitung. 2. literarischer Beitrag im Feuilletonteil einer Zeitung. 3. (österr.) populärwissenschaftlicher, im Plauderton geschriebener Aufsatz. |
Fotolabortechnik | Im Fotolabor wird das Aufnahmematerial entwickelt und Vergrößerungen von den Negativen hergestellt. Zur Herstellung eines Positiv wird das Negativ in einen Vergrößerer eingelegt. Licht, das durch ein Objektiv mit einer verstellbaren Blende gebündelt wird, fällt durch das Negativ auf das lichtempfindliche Fotopapier. Die richtige Belichtungszeit und bei Farbnegativen eine spezielle Farbfilterung lassen ein optimales Positiv entstehen. In einem Entwicklerbad wird das Bild auf dem Fotopapier sichtbar, im Fixierbad fixiert, anschließend gewässert und getrocknet. |
Publizistik | Bereich der Beschäftigung mit allen die Öffentlichkeit interessierenden Angelegenheiten in Buch, Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen; weiters Wissenschaft von den Massenmedien und ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit. |
redigieren | = (als Redakteur*in) einen Text bearbeiten und druckfertig machen. |