Gefahrgutbeauftragte*r

Gefahrgutbeauftragte arbeiten bei Transport- und Speditionsunternehmen für Gefahrgut, weiters in Betrieben der chemischen und pharmazeutischen Industrie, für Raffinerien usw. Gefahrgutbeauftragte organisieren und überwachen den Transport von gefährlichen, explosiven und radioaktiven Gütern und Materialien, wie z. B. Gifte, Säuren, Mineralölprodukte, Atommüll und dergleichen. Weiters sind sie für die Klassifikation, Deklarierung und sachgerechte Verladung dieser Materialien zuständig und wickeln alle Fracht- und Zollformalitäten ab. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit verschiedenen Fachkräften z. B. aus dem Bereich Lager und Transport.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • kaufmännisches Verständnis
  • technisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Durchsetzungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)
  • Risikobewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch das folgende freie Gewerbe gegeben:

  • Gefahrgutbeauftragte*r nach § 11 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
    Hinweis: Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Kurs mit abschließender Prüfung zu besuchen.

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Abfallbehandlung

Als Abfallbehandlung bezeichnet man die Aufbereitung der Abfälle, um deren Wiederverwertung (Recycling) oder umweltverträgliche Ablagerung zu ermöglichen. Gängige Verfahren sind:
- mechanische Abfallbehandlung (Zerkleinern, Sieben)
- chemisch-physikalische Abfallbehandlung (Zusetzen chemischer Stoffe)
- biologische Abfallbehandlung (Kompostierung)
- thermische Abfallbehandlung (Abfallverbrennung)

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Beseitigung, Ablagerung oder Verwertung von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Abtransportierens und Beförderns zu Mülldeponien und Sammelstellen.

Abfallvermeidung

Fast alles, was wir kaufen, landet früher oder später im Abfall. Wieviel Abfall entsteht, hängt sehr stark von den Konsum- und Lebensgewohnheiten der Menschen ab. Maßnahmen, um unnötigen Abfall zu vermeiden, sind z. B.: Getränke nicht in Einweggebinden (z. B. Dose, Einwegflaschen), sondern in Mehrwegflasche zu kaufen. Beim Einkaufen auf Verpackung zu verzichten und eigene Tragetaschen mitzubringen und dergleichen mehr.

ADR

Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt Kennzeichnung, Transport und Verpackung von gefährlichen Gütern in Europa.

Entsorgung

Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Dazu gehören auch alle erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns und Lagerns sowie die Schadstoffminimierung.

Gefahrgut

Gefahrgüter sind chemische Stoffe und Lösungen, explosive oder radioaktive Materialien sowie Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften beim Transport bestimmte Gefahren für die Umwelt ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter eingestuft werden.

Kommissionierung

Das Zusammenstellen von bestimmten Teilmengen aus einer vorhandenen Gesamtmenge aufgrund einer Kundenbestellung oder eines Produktionsauftrages.

Logistik

Unter Logistik wird die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle des gesamten Material- und Warenflusses (und der Informationsweitergabe) verstanden, von den Lieferant*innen über den gesamten betrieblichen Produktionsprozess bis zu den Kund*innen.

Bei der Logistik geht es also um die Bereitstellung der richtigen Güter, Leistungen und Informationen zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort in der richtigen Menge und richtigen Qualität zu den richtigen Kosten.

Recycling

Recycling bedeutet Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und ihre Verarbeitung zu neuen Produkten (stoffliche Verwertung). Zum Recycling eignen sind unter anderem Glas, Papier, Pappe, Eisen, Aluminium und andere Metalle und Kunststoffe. Voraussetzung für die stoffliche Wiederverwertung ist eine möglichst sortenreine Sammlung der Altstoffe oder ihre leichte Abtrennung (Sortierung) aus dem Gesamtabfall.

Umweltanalytik

Labortechnische Untersuchungsmethoden und -verfahren, die meist zum Zweck des Umweltschutzes angewandt werden.