Öko-Auditor*innen sind Auditor*innen, die Umweltbetriebsprüfungen (sogenannte „Öko-Audits“) in Unternehmen, Institutionen und Organisationen durchführen. Diese basieren auf der europäischen Öko-Audit-Verordnung, an die sich Organisationen freiwillig halten können. Öko-Auditor*innen prüfen die Einhaltung dieser Richtlinien zu Umweltschutz, Abfall- und Abwasserentsorgung und Recycling und führen zu diesem Zweck verschiedene Messungen und Tests durch, z. B. messen sie Emissionswerte zur Luftverschmutzung aus Industrieschornsteinen. Sie ermitteln bzw. kontrollieren Ökobilanzen und stellen teilweise Prüf-Bescheinigungen und Zertifikate aus.
Öko-Auditor*innen arbeiten vorwiegend bei Kammern, Ministerien und Umweltämtern sowie in Sachverständigenbüros oder Ingenieurbüros für Umwelttechnik. Sie arbeiten sowohl eigenständig als auch im Team und im Austausch mit verschiedenen Fachkräften und Spezialist*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende reglementierte Gewerbe gegeben:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Abfallbehandlung | Als Abfallbehandlung bezeichnet man die Aufbereitung der Abfälle, um deren Wiederverwertung (Recycling) oder umweltverträgliche Ablagerung zu ermöglichen. Gängige Verfahren sind: |
Abfallentsorgung | Die Abfallentsorgung umfasst die Beseitigung, Ablagerung oder Verwertung von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Abtransportierens und Beförderns zu Mülldeponien und Sammelstellen. |
Abfallvermeidung | Fast alles, was wir kaufen, landet früher oder später im Abfall. Wieviel Abfall entsteht, hängt sehr stark von den Konsum- und Lebensgewohnheiten der Menschen ab. Maßnahmen, um unnötigen Abfall zu vermeiden, sind z. B.: Getränke nicht in Einweggebinden (z. B. Dose, Einwegflaschen), sondern in Mehrwegflasche zu kaufen. Beim Einkaufen auf Verpackung zu verzichten und eigene Tragetaschen mitzubringen und dergleichen mehr. |
Audit | Ein Audit ist eine – meist jährlich durchgeführte – Betriebsprüfung, die dem Zweck dient, Abläufe und Prozesse auf Regelkonformität zu untersuchen. Audits werden insbesondere im Finanzwesen und im Qualitätsmanagement durchgeführt. |
Compliance | "Compliance" bedeutet so viel wie Regeltreue oder "den Regeln entsprechen". |
Nachhaltige Landwirtschaft | Anbau- bzw. Nutzungsmethode bei der eine schonende Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Wald, Boden oder Wasser angestrebt wird. |
Öko-Audit | Umweltbetriebsprüfung (freiwillig) auf Basis der EU-Verordnungen, durch die in Unternehmen betriebliche Umweltmanagementsysteme, wie z. B. Maßnahmen zum Umweltschutz, zu umweltverträglichen Produktionsweisen, zur Abfall-/Schadstoffvermeidung, -reduzierung und -wiederverwertung geprüft und zertifiziert werden. |
Ökobilanz | Eine Ökobilanz ist eine systematische Analyse aller Umweltwirkungen eines Produktes (oder einer Leistung) während seiner (ihrer) gesamten Lebensdauer. Dabei werden sowohl die Inputs (Material, Energie usw.) und die dafür erforderlichen Produktionsprozesse, als auch sämtliche Auswirkungen auf die Umwelt während der Produktion, der Nutzung bzw. dem Verbrauch und der Entsorgung des Produkts (oder der Leistung) berücksichtigt. |
Recycling | Recycling bedeutet Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und ihre Verarbeitung zu neuen Produkten (stoffliche Verwertung). Zum Recycling eignen sind unter anderem Glas, Papier, Pappe, Eisen, Aluminium und andere Metalle und Kunststoffe. Voraussetzung für die stoffliche Wiederverwertung ist eine möglichst sortenreine Sammlung der Altstoffe oder ihre leichte Abtrennung (Sortierung) aus dem Gesamtabfall. |
Umweltanalytik | Labortechnische Untersuchungsmethoden und -verfahren, die meist zum Zweck des Umweltschutzes angewandt werden. |
Umweltverträglichkeitsprüfung | Bevor über die Zulassung von größeren Bauprojekten entschieden wird, muss ihr Einfluss auf die Umwelt überprüft werden. Das geschieht durch die Umweltverträglichkleitsprüfung (UVP). Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet. |