Lerntherapeut*in

Lerntherapeut*innen diagnostizieren und behandeln Lernschwächen (z. B. Legasthenie) bei Kindern und Jugendlichen, erstellen Therapiepläne und beraten Eltern und Lehrkräfte. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen die Beseitigung von Lernschwächen, der Abbau von Hemmnissen und Blockaden, die Förderung von Stärken und der Aufbau von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl.

Lerntherapeut*innen arbeiten vorwiegend in lerntherapeutischen Praxen, weiters in psychologischen Beratungsstellen und Therapiezentren. Sie arbeiten eigenständig sowie im Austausch mit Psycholog*innen, Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen usw. und haben engen Kontakt mit ihren Klient*innen, vorwiegend Kinder und Jugendliche.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer KI und von KI-Assistenzsystemen
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • didaktische Fähigkeiten
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute rhetorische Fähigkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Motivationsfähigkeit
  • soziales Engagement
  • Verständnis für Jugendliche und Kinder

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Selbstmotivation
  • Verschwiegenheit / Diskretion
  • Zielstrebigkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Koordinationsfähigkeit
  • Kreativität
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Lebens- und Sozialberatung (BGBl. II Nr. 140/2003; Novelle durch BGBl. II Nr. 112/2006 sowie BGBl. II 116/2022)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freie Berufe:

  • Psychotherapie
  • Lerntrainer*in, Legasthenietrainer*in, Dyskalkulietrainer*in, Trainer*in etc.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Didaktik

Ein Fachbegriff der Pädagogik (Erziehungswissenschaft). Didaktik bedeutet ursprünglich "Kunst des Lehrens". Dabei geht es also um Unterrichtslehre (Lehrmethoden, Lehrinhalte, Lehrplan usw.).

Ergotherapie

Ergotherapie ist eine Bezeichnung für Arbeitstherapie oder Beschäftigungstherapie. Dabei geht es darum, durch konkrete Einzelhandlungen/Einzeltätigkeiten und systematische Beschäftigung mit sinnvoller Arbeit, Personen, die z. B. durch seelische Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen benachteiligt sind, an eine aktive Lebensführung heranzuführen und eine selbstbestimmte Teilnahme am Alltagsleben vorzubereiten (z. B. auch im Rahmen von Rehabilitationen nach Unfällen).

Legasthenie

Lese-Rechtschreib-Schwäche. Bezeichnet Probleme beim Erlernen der Schriftsprache im Lesen und Schreiben.

Psycholinguistik

ist ein Zweig der Linguistik. Dabei werden psychische Vorgänge beim Erlernen einer Sprache bzw. bei ihrem Gebrauch erforscht. Eine Fragestellung ist z. B. der Unterschied im Erlernen einer Erstsprache (Muttersprache) im Vergleich zum Zweit- oder Mehrsprachenerwerb.

Psychose

Die Psychose ist eine psychische Störung mit meist erheblichen Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und des Körper- und Selbstempfindens. Eine Psychose kann wahnhafte Ausprägungen annehmen.