Umweltgutachter*innen prüfen und zertifizieren Unternehmen und Organisationen nach dem europäischen Öko-Audit-System und erstellen Gutachten über die Umweltverträglichkeit von Produkten und Produktionsverfahren, über die Einhaltung bzw. Übertretung von umweltrelevanten Grenzwerten (z. B. Schadstoffbelastung, Emission von Treibhausgasen) sowie über die Umsetzung der Umweltziele des zu prüfenden Betriebes.
Weiters stellen sie gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate und Prüfbescheinigungen in anderen Umweltrechtbereichen, wie z. B. im Treibhausgas-Emissionshandel, Altfahrzeugverwertung oder Gefahrenguttransport und Gefahrengutlagerung aus. Umweltgutachter*innen arbeiten vorwiegend bei Kammern, Ministerien und Umweltämtern sowie in Sachverständigenbüros oder Ingenieurbüros für Umwelttechnik. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team und im Austausch mit Fachkräften verschiedener Bereiche.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise durch folgende reglementierte Gewerbe gegeben:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Abfallbehandlung | Als Abfallbehandlung bezeichnet man die Aufbereitung der Abfälle, um deren Wiederverwertung (Recycling) oder umweltverträgliche Ablagerung zu ermöglichen. Gängige Verfahren sind: |
Abfallentsorgung | Die Abfallentsorgung umfasst die Beseitigung, Ablagerung oder Verwertung von Abfällen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Abtransportierens und Beförderns zu Mülldeponien und Sammelstellen. |
Abfallvermeidung | Fast alles, was wir kaufen, landet früher oder später im Abfall. Wieviel Abfall entsteht, hängt sehr stark von den Konsum- und Lebensgewohnheiten der Menschen ab. Maßnahmen, um unnötigen Abfall zu vermeiden, sind z. B.: Getränke nicht in Einweggebinden (z. B. Dose, Einwegflaschen), sondern in Mehrwegflasche zu kaufen. Beim Einkaufen auf Verpackung zu verzichten und eigene Tragetaschen mitzubringen und dergleichen mehr. |
Audit | Ein Audit ist eine – meist jährlich durchgeführte – Betriebsprüfung, die dem Zweck dient, Abläufe und Prozesse auf Regelkonformität zu untersuchen. Audits werden insbesondere im Finanzwesen und im Qualitätsmanagement durchgeführt. |
Nachhaltige Landwirtschaft | Anbau- bzw. Nutzungsmethode bei der eine schonende Nutzung von natürlichen Ressourcen wie Wald, Boden oder Wasser angestrebt wird. |
Öko-Audit | Umweltbetriebsprüfung (freiwillig) auf Basis der EU-Verordnungen, durch die in Unternehmen betriebliche Umweltmanagementsysteme, wie z. B. Maßnahmen zum Umweltschutz, zu umweltverträglichen Produktionsweisen, zur Abfall-/Schadstoffvermeidung, -reduzierung und -wiederverwertung geprüft und zertifiziert werden. |
Ökobilanz | Eine Ökobilanz ist eine systematische Analyse aller Umweltwirkungen eines Produktes (oder einer Leistung) während seiner (ihrer) gesamten Lebensdauer. Dabei werden sowohl die Inputs (Material, Energie usw.) und die dafür erforderlichen Produktionsprozesse, als auch sämtliche Auswirkungen auf die Umwelt während der Produktion, der Nutzung bzw. dem Verbrauch und der Entsorgung des Produkts (oder der Leistung) berücksichtigt. |
Recycling | Recycling bedeutet Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und ihre Verarbeitung zu neuen Produkten (stoffliche Verwertung). Zum Recycling eignen sind unter anderem Glas, Papier, Pappe, Eisen, Aluminium und andere Metalle und Kunststoffe. Voraussetzung für die stoffliche Wiederverwertung ist eine möglichst sortenreine Sammlung der Altstoffe oder ihre leichte Abtrennung (Sortierung) aus dem Gesamtabfall. |
Umweltanalytik | Labortechnische Untersuchungsmethoden und -verfahren, die meist zum Zweck des Umweltschutzes angewandt werden. |
Umweltverträglichkeitsprüfung | Bevor über die Zulassung von größeren Bauprojekten entschieden wird, muss ihr Einfluss auf die Umwelt überprüft werden. Das geschieht durch die Umweltverträglichkleitsprüfung (UVP). Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet. |