Ballistiker*in

Ballistiker*innen sind Expert*innen für Schusswaffen und die aus einer Waffe abgeschossenen Projektile. Sie arbeiten vorwiegend als Kriminaltechniker*innen im Polizei- und Kriminaldienst im Bereich Verbrechensaufklärung und Verbrechensrekonstruktion, aber auch beim Militär, an Universitäten oder in physikalischen Test- und Entwicklungslabors von Unternehmen der Waffenindustrie. Ballistiker*innen können anhand eines Einschusses genau berechnen und rekonstruieren, aus welcher Entfernung, mit welchem Einschusswinkel und mit welcher Waffe (bzw. mit welchem Kaliber) ein Projektil abgeschossen wurde.
Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Spezialist*innen aus kriminaldienstlichen, militärischen oder technisch/naturwissenschaftlichen Bereichen zusammen.

Beruf mit schulischer (Fach-)ausbildung
Hauptberuf

Tätigkeiten und Aufgaben

  • ballistische Studien, Tests und Experimente in Labors durchführen
  • ballistische Analysen und Rekonstruktionen durchführen
  • Flugbahn, Einschusswinkel und Einschusswirkung von abgeschossenen Projektilen berechnen
  • Untersuchungen an Feuerwaffen, wie z. B. Pistolen oder Gewehren, durchführen
  • Rauchspuren identifizieren; feststellen, wann eine Waffe zuletzt abgefeuert wurde
  • wissenschaftlich/technische Unterlagen, Dokumente, Archive und Datenbanken führen
  • Berichte und Analysen erstellen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • chemisches Verständnis
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • Hygienebewusstsein
  • Mobilität (wechselnde Arbeitsorte)

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Der Beruf Ballistiker*in ist sehr stark technisch und naturwissenschaftlich orientiert, deshalb bieten vor allem technische und naturwissenschaftliche Schulausbildungen und Universitäts- oder Fachhochschulstudien Zugangsmöglichkeiten zu diesem Beruf, z. B. in Physik, Technische Physik und/oder Waffentechnik.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 23 31 -3800
email: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck/Goldschmiede
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik inkl. Tattoo Artist

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen – Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Produktdesign – Innovationsdesign und additive Fertigung

Aufbaulehrgang für Produktdesign – Innovationsdesign und additive Fertigung


Art: Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Berufsfelder: Forschung und Lehre an Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen, in den verschiedensten Branchen von Gewerbe und Industrie, medizinische Physik, Informations- und Kommunikationstechnologie.

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

NAWI Graz – Kooperation der Universität Graz und der TU Graz in den Naturwissenschaften
Münzgrabenstraße 12/2
8010 Graz

Tel.: +43 (0)664 / 963 2204
Fax: +43 (0)664 / 963 2209
email: info@nawigraz.at
Internet: http://www.nawigraz.at

Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 873 -0
Fax: +43 (0)316 / 873 -6125
email: info@TUGraz.at
Internet: https://www.tugraz.at/

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: studienberatung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/

Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Berufsfelder: Forschung und Lehre an Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen, in den verschiedensten Branchen von Gewerbe und Industrie, medizinische Physik, Informations- und Kommunikationstechnologie.

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Graz – Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
email: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
email: studienberatung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/

Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
Internet: https://www.univie.ac.at/

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc, Dipl.-Ing., DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Berufsfelder: Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Industrie, Wirtschaft und im öffentlichen Bereich; Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten, wie Banken und Versicherungen; Unternehmen in den Bereichen Softwareentwicklung und Informationstechnologie; Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Berufsfelder: Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Industrie, Wirtschaft und im öffentlichen Bereich; Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten, wie Banken und Versicherungen; Unternehmen in den Bereichen Softwareentwicklung und Informationstechnologie; Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 873 -0
Fax: +43 (0)316 / 873 -6125
email: info@TUGraz.at
Internet: https://www.tugraz.at/

Technische Universität Wien
Karlsplatz 13
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -0
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41099
email: infostud@tuwien.ac.at
Internet: https://www.tuwien.at/

Art: Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc, Dipl.-Ing., DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

JKU – Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
email: studium@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 873 -0
Fax: +43 (0)316 / 873 -6125
email: info@TUGraz.at
Internet: https://www.tugraz.at/

Technische Universität Wien
Karlsplatz 13
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -0
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41099
email: infostud@tuwien.ac.at
Internet: https://www.tuwien.at/

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist unter anderem gegeben durch:

a) reglementierte Gewerbe:

  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (BGBl. II Nr. 89/2003; Novelle mit Art. 58 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Oberflächentechnik und Metalldesign (verbundenes Handwerk) (BGBl. Nr. II 71/2003; Novelle mit Art. 33 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (früher: Schlosser) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau (früher: Schmiede) (verbundenes Handwerk) (BGBl. II Nr. 79/2003; Novelle mit Art. 37 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Waffengewerbe (Büchsenmacher*in) einschließlich des Waffenhandels (BGBl. II Nr. 100/2003; Novelle mit Art. 48 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Chemische Laboratorien (BGBl. II Nr. 36/2003; Novelle mit Art. 6 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders / der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Die Ballistik (von griech. = werfen) ist ein Teilbereich der Physik und beschreibt die Flugbahn eines durch den Raum geschossenen Flugkörpers (z. B. Projektil, Geschoss, Rakete). Ballistiker*innen befassen sich insbesondere mit Vorgängen von aus einer Waffe verschossenen Projektilen, wie z. B. Vorgänge im Lauf- und Patronenlager beim Abschuss des Projektils, Vorgänge während des Fluges am Projektil sowie die Wirkung eines Projektils im Einschussort. Dementsprechend sind die Methoden und Kenntnisse der Ballistiker*innen vor allem im Rahmen von Verbrechensaufklärung in der Kriminaltechnik von großer Bedeutung, da dadurch, z. B. im Falle eines Mordes, am Tatort genau rekonstruiert werden kann, aus welcher Entfernung, von welcher Stelle aus, und mit welcher Waffe bzw. mit welchem Kaliber, ein Schuss abgefeuert wurde. An den Schusswaffen selbst können die Ballistiker*innen anhand von Rauchspuren feststellen, wann eine Waffe zuletzt benutzt wurde.

Abgesehen vom kriminaldienstlichen Bereich (Kriminaltechnik) arbeiten Ballistiker*innen auch beim Militär sowie in Forschung und Entwicklung an Universitäten oder bei Unternehmen der Waffenindustrie.
Gemeinsam mit Expert*innen der Pyrotechnik, Sprengstofftechnik und Sprengstoffchemie untersuchen sie z. B. die Zusammenhänge zwischen Geschoss, Ladung und Schussvorrichtung. Dabei führen sie verschiedene Messungen, Tests und Experimente durch, erheben technische Daten, werten sie aus und erstellen Forschungsberichte und Studien.

Arbeitsmittel

Ballistiker*innen arbeiten mit Schusswaffen und Projektilen aller Art, wie z. B. Pistolen, Jagdgewehren, Sportgewehren, aber auch mit Kanonen, Vorrichtungen zur Raketenabfeuerung etc. Dabei hantieren sie mit Munitionspulver, Sprengstoff und anderen Chemikalien. Sie lesen und verwenden technisch/physikalische und chemische Unterlagen, Fachjournale, Fachbücher und Handlexika, führen Datenbanken und erstellen Protokolle, Berichte und Analysen.

Arbeitsumfeld

Ballistiker*innen arbeiten in Forschungs- und Testlaboratorien, auf militärischen Testgeländen oder im kriminaldienstlichen Bereich am Tatort von Verbrechen, wo sie genaue Messungen anhand von Einschussspuren durchführen. Sie arbeiten im Team mit wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Assistent*innen und Spezialist*innen verschiedener technisch/naturwissenschaftlicher Bereiche, z. B. Kriminalbeamt*innen, Forensiker*innen, Gerichtsmediziner*innen, Chemiker*innen, Waffenbautechniker*innen, Pyrotechniker*innen.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Ballistiker*innen bieten:

  • Polizei, Kriminaldienst
  • Militär
  • Universitäten, wissenschaftliche Institute
  • Forschungs- und Entwicklungslabors von Betrieben der Waffenherstellung

Ballistiker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Lehrgänge und Kurse an Weiterbildungseinrichtungen, Schulungen innerhalb der Sicherheitsdienste sowie Fachhochschul- und Universitätslehrgänge bieten eine Möglichkeit sich in verschiedenen relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines Bachelor- oder Masterstudiums bzw. (falls man bereits ein abgeschlossenes Studium hat) in Form eines Zweitstudiums.

Außerdem ist für Ballistiker*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise juristische Fachzeitschriften, online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an einschlägigen Netzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten. In diesem Beruf spielt die internationale Vernetzung und der Austausch mit Expertinnen und Experten aus anderen Ländern eine wichtige Rolle. Erfahrungen im Ausland zu sammeln oder Lehrgänge/Schulungen im Ausland zu besuchen gehört ebenfalls zu den Weiterbildungsmöglichkeiten.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

ABC-Waffen

Abkürzung für Atomare/Biologische/Chemische Waffen und Waffensysteme.

Bagatelldelikt

Ein Bagatelldelikt ist ein Delikt (Vergehen, Straftat), bei dem die Schuld bzw. das Strafausmaß des Täters / der Täterin gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Ballistik

Als Ballistik (griech. = werfen) bezeichnet man „Die Lehre von den geworfenen Körpern“. Sie ist ein Teilbereich der Physik und beschreibt die Vorgänge, eines sich durch den Raum bewegenden Flugkörpers (Projektil, Rakete).

Exekutivdienst

Die vollziehende, vollstreckende Gewalt im Staat. Ihre Befugnisse sind gesetzlich geregelt. Zu den Aufgaben im Exekutivdienst zählen die Sparten Sicherheitswache ( = Polizei), Kriminaldienst, Justizwache und Dienst der Jugenderzieher*innen an Justizanstalten und Zollwache.

Fingerprint

Fingerprint-Scanner erfassen die sogenannten Papillarlinien, das sind charakteristische Täler und Erhebungen der menschlichen Haut an der Fingerkuppe. Um ausreichenden Schutz vor Fälschungen zu bieten, nehmen bessere Systeme eine Lebenderkennung vor.

Forensik

Unter Forensik im weiteren Sinn bezeichnet man alle Bereich, in denen systematisch kriminelle Handlungen analysiert oder rekonstruiert werden. Im engeren Sinn bedeutet Forensik die Spurensicherung am Tatort.

Kriminalistik

Kriminalistik ist die Lehre von den Mitteln und Methoden zur Bekämpfung von Straftaten und Verbrechen durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende Maßnahmen. Dazu gehören alle erforderlichen rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, wie z. B. das forensische (spurensicherungstechnische) Beweisen von Straftaten und Maßnahmen zur Verbrechensvermeidung.

Kriminaltechnik

Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören z. B.: Formspuren, Urkundentechnik, DNA-Analyse, Daktyloskopie oder Handschriftenuntersuchung.(Quelle: Wikipedia)

Kriminologie

Kriminologie bedeutet wörtlich 'Lehre vom Verbrechen'. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt auch der Ökonomie.
Im deutschsprachigen Raum ist die Kriminologie eher rechtswissenschaftlich ausgerichtet. In angloamerikanischen und skandinavischen Ländern dagegen ist die Kriminologie vorwiegend psychologisch und sozialwissenschaftlich orientiert. (Quelle: Wikipedia)