Kriminolog*innen (auch Profiler*innen genannt) sind auf Kriminologie spezialisierte Psycholog*innen, Soziolog*innen oder Jurist*innen. Sie erforschen die Ursachen für kriminelles Verhalten, erstellen psychologische Profile von Straftäter*innen und entwickeln Aufklärungskampagnen und Präventionsmaßnahmen.
Kriminolog*innen arbeiten im Kriminal- und Exekutivdienst, bei Gerichten und Bundeskriminalämtern. Sie arbeiten im Team mit verschiedenen Fachkräften und Spezialist*innen, z. B. mit Forensiker*innen, Polizist*innen, Jurist*innen, Gerichtsmediziner*innen und Gerichtspsycholog*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Mit einer Vorausbildung als Jurist*in und/oder Psychologe / Psychologin oder Psychotherapeut*in ist die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung durch sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und beratende Tätigkeiten gegeben, beispielsweise kriminologische Sachverständige und Gutachter*innen auf freiberuflicher Basis.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Ballistik | Als Ballistik (griech. = werfen) bezeichnet man „Die Lehre von den geworfenen Körpern“. Sie ist ein Teilbereich der Physik und beschreibt die Vorgänge, eines sich durch den Raum bewegenden Flugkörpers (Projektil, Rakete). |
DNA | DNA (auch DNS) = Abkürzung für Desoxyribonukleinsäure. Die DNA ist ein in allen Lebewesen vorkommendes Biomolekül und Trägerin der gesamten Erbinformation. Die DNA enthält Gene (Teilabschnitte der DNA), welche für die Entwicklung, Ausprägung und Vererbung einzelner Eigenschaften eines Organismus (z. B. Haar- und Augenfarbe) zuständig sind. |
Fingerprint | Fingerprint-Scanner erfassen die sogenannten Papillarlinien, das sind charakteristische Täler und Erhebungen der menschlichen Haut an der Fingerkuppe. Um ausreichenden Schutz vor Fälschungen zu bieten, nehmen bessere Systeme eine Lebenderkennung vor. |
Forensik | Unter Forensik im weiteren Sinn bezeichnet man alle Bereich, in denen systematisch kriminelle Handlungen analysiert oder rekonstruiert werden. Im engeren Sinn bedeutet Forensik die Spurensicherung am Tatort. |
Indiz / Indizienprozess | Juristischer Fachbegriff: wenn kein Geständnis des/der Tatverdächtigen vorliegt, muss der Prozess rein auf Grund der Beweislage (Indizien) geführt werden. |
Kriminalistik | Kriminalistik ist die Lehre von den Mitteln und Methoden zur Bekämpfung von Straftaten und Verbrechen durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende Maßnahmen. Dazu gehören alle erforderlichen rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, wie z. B. das forensische (spurensicherungstechnische) Beweisen von Straftaten und Maßnahmen zur Verbrechensvermeidung. |
Kriminaltechnik | Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören z. B.: Formspuren, Urkundentechnik, DNA-Analyse, Daktyloskopie oder Handschriftenuntersuchung.(Quelle: Wikipedia) |
Kriminologie | Kriminologie bedeutet wörtlich 'Lehre vom Verbrechen'. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt auch der Ökonomie. |