Die Berufsausbildung in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft bildet die Basis für den Beruf Forstgartenarbeiter*in.
Forstgartenarbeiter*innen säen bzw. setzen Jungbäume aus, ziehen sie auf und forsten Waldstücke auf. Sie pflegen die Baum- und Pflanzenbestände im Wald, schützen sie gegen Wildverbiss und führen Krankheits- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch. Forstgartenarbeiter*innen führen im Forstgebiet verschiedene Instandhaltungsarbeiten an Forststraßen, Wanderwegen, Bächen oder Wassergräben durch. Sie arbeiten in Privat-, Gemeinde-, Landes- oder Bundesbetrieben der Land- und Forstwirtschaft gemeinsam mit Berufskolleg*innen, Hilfskräften und Forstwart*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.
Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).
Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:
Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:
Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
Meister*innenqualifikation:
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:
Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:
Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)
Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahre (2 Wintersemester)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Forstwirtschaftliche/r Facharbeiter*in
Berechtigungen:
Facharbeiter*in für Forstwirtschaft
Info:
Die Ausbildung umfasst 500 Stunden (inkl. Praxisstunden).
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233499
email: lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-hagenberg.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Berufs- und Fachschule für biologische Landwirtschaft Schlägl
Schaubergstraße 2
4160 Aigen-Schlägl
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34100
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234199
email: info@bioschule.at
Internet: https://www.bioschule.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene für Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene für Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen
Unterhartberg 5
5274 Burgkirchen
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -771 00
email: lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-burgkirchen.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Forstliche Anschlusslehre zum/zur Forstfacharbeiter*in
Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahr
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Berufsausübung als ForstwartIn
Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/
Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen
Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/
Schwerpunkte:
Forstfachschule
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Forstgartenarbeiter*innen sind mit der Aufzucht von jungen Waldbäumen befasst, die bis zu ihrer Verpflanzung im Wald in Forstgärten aufgezogen und gepflegt werden. Sie setzen die Samen und Samenkapseln von Nadelbäumen (z. B. Fichte, Tanne, Lärche, Kiefer) oder von Laubbäumen (z. B. Buche, Eiche, Linde), die sie im Wald gesammelt haben, in Beeten ein. Der Erde setzen sie Nährstoffe und Düngemittel bei. Sie bewässern den Boden, lockern ihn mit Eggen und Hacken und entfernen Unkraut. Nachdem die jungen Baumpflänzchen ca. 1-2 Jahre gewachsen sind, werden sie in neue Beete umgesetzt, da die Pflanzen zum weiteren Wachstum und zur Ausbildung der Wurzeln mehr Platz brauchen.
Nach vier bis fünf Jahren können die jungen Baumpflanzen in den Wald gebracht und verpflanzt werden. Mit einem Beetrüttelpflug werden die Bäumchen samt den Wurzelballen aus der Erde gehoben, die Erde am Wurzelwerk wird mit einem Rüttler abgeschüttelt. Danach transportieren die Forstgartenarbeiter*innen die jungen Bäume in den Wald. Sie bearbeiten den Boden der Aufforstungsflächen durch Jäten, Lockern und Düngen und bereiten mit Winkelhauen oder mit Baggermaschinen die für die Verpflanzung vorgesehenen Stellen vor und setzen die jungen Bäumchen ein. Nach dem Auspflanzen im Wald schützen die Forstgartenarbeiter*innen die jungen Bäume gegen Wildverbiss, indem sie Baumwipfeln, Zweige oder Rinden mit Schutzmittel einstreichen oder die jungen Bäume umzäunen. Bei der Jungwaldpflege entfernen sie Unkraut, versprühen Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel und schneiden die Äste der wachsenden Bäume zurecht. Die Aufforstungs- und Pflegearbeiten im Wald entsprechen auch dem Tätigkeitsfeld von Forstfwirt*innen, siehe auch Forstwirtschaft (Lehrberuf).
Forstgartenarbeiter*innen arbeiten mit Samen und Baumpflanzen der unterschiedlichen Laub- und Nadelbaumarten. Dazu setzen sie Hacken, Eggen, Schaufeln, Pflugmaschinen (z. B. Beetrüttelpflüge), Sämaschinen, Schneidegeräten und Motorsägen ein. Zur Wachstumsförderung setzen sie Düngemittel ein und Draht- oder Kunststoffgeflechte und chemische oder natürliche Anstriche zum Schutz der Jungpflanzen
Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Materialverbrauches oder der Arbeits-/Stundenaufzeichnungen setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.
Forstgartenarbeiter*innen sind in privaten oder öffentlichen Forstwirtschaftsbetrieben beschäftigt und arbeiten dabei überwiegend im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und land- und forstwirtschaftlichen Hilfskräften zusammen und haben Kontakt mit Forstwart*innen, Forstwirt*innen, Landwirt*innen und mit Fahrer*innen von forsttechnischen Spezialmaschinen. Die Arbeiten im Forstgarten bzw. im Wald werden vorwiegend von Frühjahr bis Herbst durchgeführt. Viele Betriebe setzen daher Forstgartenarbeiter*innen über den Winter frei und stellen sie im Frühjahr wieder an.
HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)
Der Beruf Forstgartenarbeiter*innen ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Forstgartenarbeiter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Waldpflege, Kulturbetrieb, Forstpflanzenproduktion, Arbeitstechnik, Motorsägenkurse, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Die Forstlichen Ausbildungsstätten in Traunkirchen (OÖ), Ossiach (Kärnten), Mitterndorf im Mürztal/FAST Pichl (Steiermark) und Rotholz (Tirol) bieten Kurse u. a. zu folgenden Themen an: Baum- und Waldpflege, Naturschutz und Biotoppflege, Schädlingsbekämpfung, Praktische Waldbewirtschaftung, Ökologie des Waldes, Waldpflege und Holzernte, Forstschlepperkurse, Forstliche Seilgerätekurse, Holzmesskurse.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Größere forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Forstgartenbaus führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Aufforstung | Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt. |
Bannwald | Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen. |
Bestellungspflicht | Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut. |
Botanik | auch Pflanzenkunde genannt, ist die Lehre vom Lebenszyklus, Stoffwechsel, Wachstum und Aufbau von Pflanzen (Teilgebiet der Biologie). |
Durchforstung | Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt. |
Ertragswald | Wald mit Holznutzung. Dies trifft nicht nur auf den Wirtschaftswald zu, sondern auch auf jenen Schutzwald, dessen Bewirtschaftung - unter starken Beschränkungen - zur Erhaltung des Waldes notwendig ist. Als Schutzwald gilt jeder Wald, dessen Boden erosionsgefährdet ist. (Erosion ist die Oberflächenzerstörung durch Wind, Wasser oder Eis). Bewirtschafteten Schutzwald nennt man Schutzwald im Ertrag. Es gibt in Österreich ca. 755.000 Hektar Schutzwald, das sind 19,7 Prozent der österreichischen Gesamtwaldfläche. |
Forstgesetz | Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich natürlich kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung, Schutz und Erholung. |
Jungwaldschutz | Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen. |
Monokultur | Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung. |
Pflanzenveredelung | = sortenreine Vermehrung von Pflanzen, bei der ein junger Trieb (Edelreis, Edelauge) mit einem Wurzelstock (Unterlage) verbunden wird. |
Rodung | Grundsätzlich ist jeder Wald zu erhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung überwiegt (z. B. Siedlungswesen, Straßenbau, Energiewirtschaft oder Landesverteidigung), eine Rodungsbewilligung erteilen. Dann wird der Wald abgeholzt (gerodet). |
Wildverbiss | Fraßspuren an Jungpflanzen, welche durch das Abäsen (Abbeissen) der Knospen oder der jungen Triebe durch Tiere entstehen. |