Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf)

Die Berufsausbildung in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft bildet die Basis für den Beruf Forstgartenarbeiter*in.

Forstgartenarbeiter*innen säen bzw. setzen Jungbäume aus, ziehen sie auf und forsten Waldstücke auf. Sie pflegen die Baum- und Pflanzenbestände im Wald, schützen sie gegen Wildverbiss und führen Krankheits- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch. Forstgartenarbeiter*innen führen im Forstgebiet verschiedene Instandhaltungsarbeiten an Forststraßen, Wanderwegen, Bächen oder Wassergräben durch. Sie arbeiten in Privat-, Gemeinde-, Landes- oder Bundesbetrieben der Land- und Forstwirtschaft gemeinsam mit Berufskolleg*innen, Hilfskräften und Forstwart*innen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Samen und Samenkapseln (z. B. Zapfen) von Laub- und Nadelbäumen sammeln
  • Samen in Beete einsetzen, Boden düngen und Nährstoffe zusetzen
  • Keimlinge und Jungpflanzen pflegen; Erde lockern und bewässern, Unkraut jäten
  • ein- bis zweijährige Jungbäume in Wachstumsbeete umpflanzen; Jungbäume pflegen, Äste zuschneiden, vor Schädlings- und Krankheitsbefall schützen (z. B. durch Aussprühen von Chemikalien)
  • vier- bis fünfjährige Jungbäume mit Beetrüttelpflügen und Rüttelmaschinen ausheben; junge Bäume in den Wald zu den Aufforstungsflächen abtransportieren
  • Aufforstungsarbeiten und Pflegearbeiten an Jungwäldern durchführen
  • forstgärtnerische Werkzeuge, Maschinen und Geräte (z. B. Hacken, Rechen, Schaufeln, Pflüge, Sägen) reinigen und warten

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mit Pflanzen umgehen können

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Problemlösungsfähigkeit

Der Lehrberuf Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in“ zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahre (2 Wintersemester)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung oder
  • Mindestalter 21 Jahre

Abschluss:

Forstwirtschaftliche/r Facharbeiter*in

Berechtigungen:

Facharbeiter*in für Forstwirtschaft

Info:

Die Ausbildung umfasst 500 Stunden (inkl. Praxisstunden).

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Adressen:

Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233499
email: lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-hagenberg.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland (Rinder, Schafe, Ziegen)
  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau (Rinder, Schweine, Geflügel)
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft (Wald, Holz, Energie)

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziale Berufe
  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik und Gartendesign

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft


Berufs- und Fachschule für biologische Landwirtschaft Schlägl
Schaubergstraße 2
4160 Aigen-Schlägl

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34100
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234199
email: info@bioschule.at
Internet: https://www.bioschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene für Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene für Forstwirtschaft


Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen
Unterhartberg 5
5274 Burgkirchen

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -771 00
email: lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-burgkirchen.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Landtechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Tierhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Pflanzenbau

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft

Forstliche Anschlusslehre zum/zur Forstfacharbeiter*in


Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie

Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahr

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • eventuell Aufnahmetest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berufsausübung als ForstwartIn

Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/

Adressen:

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:

  • Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
  • Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ver- und Bearbeitung des eigenen Naturproduktes, Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden usw.
  • Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, soweit kein Handelsgewerbe oder Lohnverarbeitung für andere Genossenschaften oder Nicht-Genossenschaftsmitgliedern vorliegt

Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

ALLGEMEINE HINWEISE:

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Forstgartenarbeiter*innen sind mit der Aufzucht von jungen Waldbäumen befasst, die bis zu ihrer Verpflanzung im Wald in Forstgärten aufgezogen und gepflegt werden. Sie setzen die Samen und Samenkapseln von Nadelbäumen (z. B. Fichte, Tanne, Lärche, Kiefer) oder von Laubbäumen (z. B. Buche, Eiche, Linde), die sie im Wald gesammelt haben, in Beeten ein. Der Erde setzen sie Nährstoffe und Düngemittel bei. Sie bewässern den Boden, lockern ihn mit Eggen und Hacken und entfernen Unkraut. Nachdem die jungen Baumpflänzchen ca. 1-2 Jahre gewachsen sind, werden sie in neue Beete umgesetzt, da die Pflanzen zum weiteren Wachstum und zur Ausbildung der Wurzeln mehr Platz brauchen.

Nach vier bis fünf Jahren können die jungen Baumpflanzen in den Wald gebracht und verpflanzt werden. Mit einem Beetrüttelpflug werden die Bäumchen samt den Wurzelballen aus der Erde gehoben, die Erde am Wurzelwerk wird mit einem Rüttler abgeschüttelt. Danach transportieren die Forstgartenarbeiter*innen die jungen Bäume in den Wald. Sie bearbeiten den Boden der Aufforstungsflächen durch Jäten, Lockern und Düngen und bereiten mit Winkelhauen oder mit Baggermaschinen die für die Verpflanzung vorgesehenen Stellen vor und setzen die jungen Bäumchen ein. Nach dem Auspflanzen im Wald schützen die Forstgartenarbeiter*innen die jungen Bäume gegen Wildverbiss, indem sie Baumwipfeln, Zweige oder Rinden mit Schutzmittel einstreichen oder die jungen Bäume umzäunen. Bei der Jungwaldpflege entfernen sie Unkraut, versprühen Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel und schneiden die Äste der wachsenden Bäume zurecht. Die Aufforstungs- und Pflegearbeiten im Wald entsprechen auch dem Tätigkeitsfeld von Forstfwirt*innen, siehe auch Forstwirtschaft (Lehrberuf).

Arbeitsmittel

Forstgartenarbeiter*innen arbeiten mit Samen und Baumpflanzen der unterschiedlichen Laub- und Nadelbaumarten. Dazu setzen sie Hacken, Eggen, Schaufeln, Pflugmaschinen (z. B. Beetrüttelpflüge), Sämaschinen, Schneidegeräten und Motorsägen ein. Zur Wachstumsförderung setzen sie Düngemittel ein und Draht- oder Kunststoffgeflechte und chemische oder natürliche Anstriche zum Schutz der Jungpflanzen

Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Materialverbrauches oder der Arbeits-/Stundenaufzeichnungen setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.

Arbeitsumfeld

Forstgartenarbeiter*innen sind in privaten oder öffentlichen Forstwirtschaftsbetrieben beschäftigt und arbeiten dabei überwiegend im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und land- und forstwirtschaftlichen Hilfskräften zusammen und haben Kontakt mit Forstwart*innen, Forstwirt*innen, Landwirt*innen und mit Fahrer*innen von forsttechnischen Spezialmaschinen. Die Arbeiten im Forstgarten bzw. im Wald werden vorwiegend von Frühjahr bis Herbst durchgeführt. Viele Betriebe setzen daher Forstgartenarbeiter*innen über den Winter frei und stellen sie im Frühjahr wieder an.

  • Privat-, Gemeinde-, Landes- und Bundesbetriebe (Österreichische Bundesforste) der Forstwirtschaft

HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)

Der Beruf Forstgartenarbeiter*innen ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Forstwirtschaft, Forstpflege, Wildverbiss-Schutz
  • verschiedene Baum- und Pflanzenarten
  • Baumschule
  • Ökologie und Umweltschutz
  • Betriebsmanagement, forstwirtschaftliche Verwaltung und Dokumentation
  • Maschinen- und Gerätepark: Bedienung, Wartung, Funktionskontrolle

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Forstgartenarbeiter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Waldpflege, Kulturbetrieb, Forstpflanzenproduktion, Arbeitstechnik, Motorsägenkurse, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Die Forstlichen Ausbildungsstätten in Traunkirchen (OÖ), Ossiach (Kärnten), Mitterndorf im Mürztal/FAST Pichl (Steiermark) und Rotholz (Tirol) bieten Kurse u. a. zu folgenden Themen an: Baum- und Waldpflege, Naturschutz und Biotoppflege, Schädlingsbekämpfung, Praktische Waldbewirtschaftung, Ökologie des Waldes, Waldpflege und Holzernte, Forstschlepperkurse, Forstliche Seilgerätekurse, Holzmesskurse.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Forstgartenbaus führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Aufforstung

Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt.

Bannwald

Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen.

Bestellungspflicht

Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut.

Botanik

auch Pflanzenkunde genannt, ist die Lehre vom Lebenszyklus, Stoffwechsel, Wachstum und Aufbau von Pflanzen (Teilgebiet der Biologie).

Durchforstung

Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt.

Ertragswald

Wald mit Holznutzung. Dies trifft nicht nur auf den Wirtschaftswald zu, sondern auch auf jenen Schutzwald, dessen Bewirtschaftung - unter starken Beschränkungen - zur Erhaltung des Waldes notwendig ist. Als Schutzwald gilt jeder Wald, dessen Boden erosionsgefährdet ist. (Erosion ist die Oberflächenzerstörung durch Wind, Wasser oder Eis). Bewirtschafteten Schutzwald nennt man Schutzwald im Ertrag. Es gibt in Österreich ca. 755.000 Hektar Schutzwald, das sind 19,7 Prozent der österreichischen Gesamtwaldfläche.

Forstgesetz

Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich ­ natürlich ­ kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung­, Schutz­ und Erholung.

Jungwaldschutz

Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen.

Monokultur

Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung.

Pflanzenveredelung

= sortenreine Vermehrung von Pflanzen, bei der ein junger Trieb (Edelreis, Edelauge) mit einem Wurzelstock (Unterlage) verbunden wird.

Rodung

Grundsätzlich ist jeder Wald zu erhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung überwiegt (z. B. Siedlungswesen, Straßenbau, Energiewirtschaft oder Landesverteidigung), eine Rodungsbewilligung erteilen. Dann wird der Wald abgeholzt (gerodet).

Wildverbiss

Fraßspuren an Jungpflanzen, welche durch das Abäsen (Abbeissen) der Knospen oder der jungen Triebe durch Tiere entstehen.