Die Berufsausbildung in Forstwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Forstwirt*in.
Forstwirte und Forstwirtinnen unterstützen die Förster*innen bei der Aufforstung des Waldes, der Waldpflege und der Holzernte. Sie reparieren und warten die Arbeitsgeräte und bauen Forststraßen und halten diese instand. Außerdem stellen Forstwirte und Forstwirtinnen einfache Holzbauten wie Hochstände oder Futterkrippen her. Sie verwenden und transportieren das Holz mit Spezialschleppern. Forstwirte und Forstwirtinnen arbeiten in Forstbetrieben (z. B. den Bundesforsten) gemeinsam im Team mit Berufskolleg*innen im Bereich Land- und Forstwirtschaft. Sie halten sich bei ihrer Arbeit vorwiegend im Freien (Wald) auf.
Beispiel: Holzernte:
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Forstwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.
Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).
Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:
Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:
Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
Meister*innenqualifikation:
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:
Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:
Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)
Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 1 Jahr
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschluss Forstfacharbeiter*in
Berechtigungen:
Info:
Ab dem Schuljahr 2025/2026
Zwischen dem Abschluss der Landwirtschaftlichen Fachschule und der Forstlichen Berufsschule ist auch eine spartenfremde Lehre (z. B. metallverarbeitende Berufe) möglich.
Berufsschulzeit: 8 Wochen an der LWS Burgkirchen und 2 Wochen an der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen zur Vorbereitung und Prüfung
Fachspezifische Bildung – 28 Wochenstunden
Weitere Infos: https://www.lwbfs-burgkirchen.ac.at/berufsschule-forst
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen
Unterhartberg 5
5274 Burgkirchen
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -771 00
email: lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-burgkirchen.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Forstliche Anschlusslehre zum/zur Forstfacharbeiter*in
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahre (2 Wintersemester)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Forstwirtschaftliche/r Facharbeiter*in
Berechtigungen:
Facharbeiter*in für Forstwirtschaft
Info:
Die Ausbildung umfasst 500 Stunden (inkl. Praxisstunden).
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233499
email: lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-hagenberg.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Berufs- und Fachschule für biologische Landwirtschaft Schlägl
Schaubergstraße 2
4160 Aigen-Schlägl
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34100
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234199
email: info@bioschule.at
Internet: https://www.bioschule.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene für Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene für Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen
Unterhartberg 5
5274 Burgkirchen
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -771 00
email: lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-burgkirchen.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Forstliche Anschlusslehre zum/zur Forstfacharbeiter*in
Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 – 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Informationen über eingerichtete Module und Schwerpunktsetzungen (z. B. Bergbauernwirtschaft, Fremdenverkehr und Agrartourismus, Biologischer Anbau und Direktmarketing, Grünland/Waldwirtschaft, Ernährung und Gesundheit, Land- und Forsttechnik etc.) sind direkt bei den jeweiligen Schulstandorten angegeben.
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Grottenhof Graz (Zentrale)
Krottendorferstraße 110
8052 Graz-Wetzelsdorf
Tel.: +43 (0)316 / 28 15 61
Fax: +43 (0)316 / 28 15 61 -39
email: lfsgrottenhof@stmk.gv.at
Internet: https://www.grottenhof.com
Schwerpunkte:
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft
ÖKO Lehrgang für Land- und Forstwirtschaft
Oberstufenrealgymnasium für Pferdewirtschaft, gemeinsam mit ORG Monsbergergasse
Lehrgang für Pferdewirtschaft
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Grottenhof Hardt (Pferdewirtschaftszentrum)
Hardter Straße 27
8052 Thal bei Graz
Tel.: +43 (0)316 / 583 238 -0
Fax: +43 (0)316 / 583 238 -25
email: lfsgrottenhof@stmk.gv.at
Internet: https://www.grottenhof.com
Schwerpunkte:
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft
Oberstufenrealgymnasium für Pferdewirtschaft, gemeinsam mit ORG Monsbergergasse
Lehrgang für Pferdewirtschaft
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Hatzendorf
Hatzendorf 110
8361 Hatzendorf
Tel.: +43 (0)3155 / 22 52
Fax: +43 (0)3155 / 36 44
email: lfshatzen@stmk.gv.at
Internet: https://www.fachschule-hatzendorf.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft
AGRAR-HAK in Kooperation mit der BHAK Fürstenfeld
AGRAR-Kolleg
Abendschule für Erwachsene
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Stainz – Erzherzog Johann Schule
Brandhofstraße 1
8510 Stainz
Tel.: +43 (0)3463 / 23 64 -0
email: lfsstainz@stmk.gv.at
Internet: https://www.lfsstainz.at
Schwerpunkte:
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Fachschule Grabnerhof
Hall 225
8911 Admont
Tel.: +43 (0)3613 / 25 00 -0
Fax: +43 (0)3613 / 25 00 -11
email: lfsgrabnerh@stmk.gv.at
Internet: https://www.grabnerhof.com
Schwerpunkte:
Fachschule für Land- und Forstwirtschaftt
Land- und forstwirtschaftliche Fachschule Kirchberg/Walde
Erdwegen 1-4
8232 Grafendorf
Tel.: +43 (0)3338 / 2289 -0
Fax: +43 (0)3338 / 2289 -50
email: lfskirchberg@stmk.gv.at
Internet: https://www.lfs-kirchberg.at
Schwerpunkte:
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Fachschule Kobenz – Josef Krainer Schule
Josef-Krainer-Weg 1
8723 Knittelfeld
Tel.: +43 (0)3512 / 823 08 -0
email: lfskobenz@stmk.gv.at
Internet: http://www.kobenz.com
Schwerpunkte:
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Agrarbildungszentrum Hafendorf – Oberlorenzen
Töllergraben 7
8605 Kapfenberg
Tel.: +43 (0)3862 / 310 03
email: lfshafendorf@stmk.gv.at
Internet: https://www.hafendorf.at
Schwerpunkte:
mit Standorten in Hafendorf und Oberlorenzen
Fachschule für Land- und Forstwirtschaft:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:
Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
Art: Schulausbildung
Dauer: 2 Jahr
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Berufsausübung als ForstwartIn
Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/
Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen
Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
email: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/
Schwerpunkte:
Forstfachschule
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura) + Facharbeiter*in Forstwirtschaft (Berufsbezeichnung: Holzkaufmann bzw. Holzkauffrau)
Berechtigungen:
Die Qualifikation für eine Reihe kaufmännisch-administrativer Berufe und Handelsberufe ist prinzipiell unabhängig vom jeweiligen Schwerpunkt oder der Fachrichtung der Handelsakademie.
Info:
Die HAK Zwettel bietet die Holz-HAK in Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Fachschule Edelhof an, wo die Zusatzausbildung Facharbeiter*in Forstwirtschaft stattfindet.
Handelsakademien sind mit unterschiedlichsten Ausbildungsschwerpunkten, Fachrichtungen und schulautonomen Vertiefungen eingerichtet. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt ab der dritten Klasse.
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.hakzwettl.ac.at/index.php/home/holz-hak
Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Zwettl
Hammerweg 1
3910 Zwettl
Tel.: +43 (0)2822 / 523 80 -0
Fax: +43 (0)2822 / 523 80 -8
email: info@hakzwettl.ac.at
Internet: https://www.hakzwettl.ac.at/
Schwerpunkte:
Handelsakademie:
Handelsakademie – Pferde-HAK
Handelsakademie – Holz-HAK
Handelsschule – Praxis-Handelsschule
Externistenprüfung für die Berufsreifeprüfung
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur
Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
email: willkommen@forstschule.at
Internet: https://www.forstschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Agrarbildungszentrum Salzkammergut – Altmünster
Pichlhofstraße 62
4813 Altmünster
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33000
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233099
email: lwbfs-altmuenster.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.abzsalzkammergut.at
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Edelhof
Edelhof 1
3910 Zwettl
Tel.: +43 (0)2822 / 524 02 -0
Fax: +43 (0)2822 / 524 02 -17
email: office@lfs-edelhof.ac.at
Internet: https://lfs-edelhof.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft :
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Tourismus (4-jährig)
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement – Soziale Dienste (3-jährig)
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe für Alten- und Behindertenarbeit
Schule für Sozialbetreuungsberufe – Schwerpunkt Alten- und Behindertenarbeit (Fachniveau)
Handelsakademie – Pferde-HAK
Landwirtschaftliche Fachschule – Mehrberuflichkeit + Tischlerei und Zimmerei
Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)
Landwirtschaftliche Berufsschule:
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Otterbach
Otterbach 9
4782 St. Florian/Inn
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33900
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233900
email: lwbfs-otterbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-otterbach.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule – Ausbildung Wirtschafts- und Agrarfachkraft
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34200
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -234299
email: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Abendschule für Erwachsene – Biomasse und Bioenergie
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule Vöcklabruck
Höhenstraße 1
4840 Vöcklabruck
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -34300
email: lwbfs-voecklabruck.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.lwbfs-voecklabruck.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Landwirtschaftliche Fachschule – Modell LandWirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Art: Schulausbildung
Dauer: 3 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Agrarbildungszentrum Salzkammergut – Altmünster
Pichlhofstraße 62
4813 Altmünster
Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33000
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -233099
email: lwbfs-altmuenster.post@ooe.gv.at
Internet: http://www.abzsalzkammergut.at
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:
Abendschule für Erwachsene – Landwirtschaft
Abendschule für Erwachsene – Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Dauer: 1 -3 Jahre
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
je nach Stufe Forstfacharbeiter*innenprüfung oder Forstwirtschaftsmeister*innenprüfung
Info:
1. Jahrgang (Facharbeiter*innenstufe): 270 Unterrichtsstunden (1 Schuljahr) / 2. Jahrgang (Meister*innenstufe): 420 Unterrichtsstunden (2,5 Schuljahre)
Vorbereitung zur selbständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at
Landwirtschaftliche Landeslehranstalt Rotholz
Rotholz 46
6200 Rotholz
Tel.: +43 (0)5244 / 621 61 -0
email: lla.rotholz@tsn.at
Internet: https://www.rotholz.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Landwirtschaftliche Fachschule – Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, Ausbildungsschwerpunkt Pflegeassistenz (Schulversuch)
Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene:
Landwirtschaftliche Berufsschule:
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe (im Wortlaut der Liste der freien Gewerbe):
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für die meisten Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung Ausnahmen bilden Freie Berufe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Forstwirte und Forstwirtinnen forsten abgeholzte Waldflächen auf, pflegen den Baumbestand und führen die Holzernte durch. Sie erbringen auch wichtige Leistungen für den Umweltschutz. Durch die Pflege der Wälder und Jungbestände sichern sie die ökologischen Funktionen (Wasserspeicher und Luftfilter) und den Erholungswert des Waldes.
Beim Aufforsten des Waldes entfernen sie Schlägerungsreste (Reisig, Äste), beseitigen Unkraut und pflanzen junge Bäumchen. Bei der Waldpflege ersetzen die Forstwirte und Forstwirtinnen durch Schnee oder Wild beschädigte junge Pflanzen und düngen den Jungwald. Forstwirte und Forstwirtinnen führen die Fäll- und Transportarbeiten zumeist in Gruppen durch.
Forstwirte und Forstwirtinnen errichten, betreiben und pflegen außerdem Forstgärten, bekämpfen Schädlinge, stellen einfache Holzbauten (Hochstände, Futterkrippen) her, reparieren und warten die Motorsäge und andere Ausrüstungsgegenstände und Maschinen.
Waldarbeit ist trotz des Einsatzes vielfältiger Hilfsmittel auch heute oft noch schwere Handarbeit. Forstwirte und Forstwirtinnen arbeiten mit Holzerntemaschinen (z. B. Harvester), Motorsägen, Spezialschleppern und Traktoren, Seilzuganlagen sowie verschiedenen Äxten und Sappel (Handwerkzeuge zur Holzbewegung). Sie verwenden unterschiedliche Keile, Schärfwerkzeuge, Packzangen und Packhaken, Schäleisen zum Entrinden, Rücke- und Verladezangen, Seile und Ketten, Maßbänder und Messzangen usw.
Wesentlich bei der Holzernte ist vorsichtiges und umsichtiges Arbeiten, da das Unfallrisiko bei der Holzarbeit hoch ist. Deshalb tragen Forstwirte und Forstwirtinnen Schutzkleidung, Schutzhelme mit Visier und Lärmschutz, festes Schuhwerk sowie Handschuhe.
Für die Planung und Dokumentation ihrer Arbeit, der Ernteergebnisse oder auch des Materialverbrauchs, der Arbeits- und Stundenaufzeichnungen setzen sie Computer, Notebooks und Tablets mit entsprechender Bürosoftware ein.
Forstwirte und Forstwirtinnen arbeiten vorwiegend im Wald bei jeder Witterung und insbesondere auch im Winter. Im Gebirge sind sie dabei oft auch in steilem Gelände tätig. Sie arbeiten meist im Team mit ihren Berufskolleg*innen und mit anderen Fach- und Hilfskräften im Bereich Forstwirtschaft, siehe z. B. Förster*in, Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf), Forstwart*in.
HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)
Der Beruf Forstwirt*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Forstwirte und Forstwirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Waldpflege, Kulturbetrieb, Forstpflanzenproduktion, Arbeitstechnik, Motorsägenkurse, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Die Forstlichen Ausbildungsstätten in Traunkirchen (OÖ), Ossiach (Kärnten), Mitterndorf im Mürztal/FAST Pichl (Steiermark) und Rotholz (Tirol) bieten Kurse u. a. zu folgenden Themen an: Baum- und Waldpflege, Naturschutz und Biotoppflege, Schädlingsbekämpfung, Praktische Waldbewirtschaftung, Ökologie des Waldes, Waldpflege und Holzernte, Forstschlepperkurse, Forstliche Seilgerätekurse, Holzmesskurse.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Größere forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Forstgartenbaus führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Aufforstung | Nach dem österreichischen Forstgesetz ist nach der Holzernte bzw. nach Baumfällungen und Kahlschlägen, für die Nachpflanzung des Waldbestandes zu sorgen. Zu diesem Zweck werden Setzlinge, die zuvor in Baumschulen gezüchtet wurden z. B. Fichten, Tannen, Lerchen, Buchen usw. gesetzt. |
Bannwald | Bannwälder sind Wälder, die zur Abwehr bestimmter Gefahren für Menschen und Ortschaften dienen, z. B. zum Schutz gegen Muren, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen. |
Bestellungspflicht | Als einziger Staat der Europäischen Union verpflichtet Österreich seine Waldeigentümer, ab einer Fläche von 500 Hektar staatlich geprüfte und hauptberuflich tätige Forstleute zu beschäftigen (bestellen). Zudem stehen die Forstbeauftragten der Landwirtschaftskammern und Forstbehörden dem Waldeigentümer mit Rat und Tat zur Seite. Auf diese Weise wird der Wald in Österreich intensiv und flächendeckend von gut ausgebildeten Forstfachleuten betreut. |
Botanik | auch Pflanzenkunde genannt, ist die Lehre vom Lebenszyklus, Stoffwechsel, Wachstum und Aufbau von Pflanzen (Teilgebiet der Biologie). |
Durchforstung | Bäume, die andere Bäume im Wachstum behindern, schlecht gewachsen oder beschädigt sind, werden dem Wald entnommen. Dadurch verfügen die verbleibenden Bäume über genügend Licht und Nährstoffe, um künftig wertvolle Wälder zu bilden. Ungepflegte Wälder fallen Belastungen durch Wind, Schnee oder Schädlinge leichter zum Opfer. Das bei der Durchforstung anfallende, nicht sägefähige Holz wird als Industrieholz für die Erzeugung von Papier, Span- und Faserplatten eingesetzt. |
Ertragswald | Wald mit Holznutzung. Dies trifft nicht nur auf den Wirtschaftswald zu, sondern auch auf jenen Schutzwald, dessen Bewirtschaftung - unter starken Beschränkungen - zur Erhaltung des Waldes notwendig ist. Als Schutzwald gilt jeder Wald, dessen Boden erosionsgefährdet ist. (Erosion ist die Oberflächenzerstörung durch Wind, Wasser oder Eis). Bewirtschafteten Schutzwald nennt man Schutzwald im Ertrag. Es gibt in Österreich ca. 755.000 Hektar Schutzwald, das sind 19,7 Prozent der österreichischen Gesamtwaldfläche. |
Forstgesetz | Die Erhaltung und der Schutz des heimischen Waldes sind gesetzlich geregelt. Das österreichische Forstgesetz gilt als eines der strengsten der Welt. Aus diesem Grund ist das Forstgesetz auch Grundlage und Ausgangspunkt für das Herkunftszeichen "Holz aus Österreich natürlich kontrolliert". Das Forstgesetz bestimmt den Erhalt des Waldes als solchen. Wald muss Wald bleiben und seine positiven Wirkungen für die Menschen bewahren: Nutzung, Schutz und Erholung. |
Forwarder | Ein Forwarder ist ein Fahrzeug mit Kranarm in der Holzernte, das besonders geländegängig ist, und mit dem das gefällte und auf eine bestimmte Länge vorgeschnittene Holz zur nächsten Forststraße für den Weitertransport gebracht werden kann. |
Harvester | Harvester sind sogenannte Holzvollernter. Das sind Holzerntemaschine, die die Bäume in einem Arbeitsgang fixieren, fällen, entasten und das so geerntete Holz zum Weitertransport ablegen. Spezielle Harvester können auch die Äste direkt zu Hackschnitzel zerkleinern. |
Holzbringung | Die Holzbringung (auch Holzrückung) bezeichnet den Transport des Holzes nach der Schlägerung innerhalb des Waldes zur Forststraße oder Lagerplatz, von der/dem das Holz abgeholt und weiter transportiert wird. Die Holzbringung kann beispielsweise mit Seilzügen, Forwardern (spezielles Fahrzeug für die Holzbringung) und Traktoren, in Ausnahmefällen auch noch mit Pferden oder auf kurzen Strecken durch manuelles Treiben (im steilen Gelände) erfolgen. Manchmal werden auch Hubschrauber zur Holzbringung eingesetzt. |
Jungwaldschutz | Jungwälder werden oft als "Kinderstube" der Wälder bezeichnet. Sie unterliegen besonderer Betreuung und Pflege, damit sie einmal gesunde Wälder mit gutem Baumbestand werden. Jungwälder (bis 2 m Baumhöhe) dürfen, so ist es im Forstgesetz geregelt, nicht betreten werden. Häufig sind Jungwaldflächen eingezäunt, um die kleinen Bäume vor Schäden durch Wildverbiss zu schützen. |
Monokultur | Eine landwirtschaftliche Anbauform, bei der zwecks Ertragssteigerung über große Flächen nur eine Nutzpflanze angebaut wird (z. B. Mais-, Weizen- Sojamonokulturen). In Österreich wurden z. B. Fichtenmonokulturen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gepflanzt. Dabei handelt es sich um den flächigen Anbau (mehr als ein Hektar) einer einzigen Baumart, die von Natur aus nicht zur Dominanz gelangen könnte. Heute tendiert die Forstwirtschaft eher wieder in Richtung naturnahe Waldbewirtschaftung. |
Rodung | Grundsätzlich ist jeder Wald zu erhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Verwendung überwiegt (z. B. Siedlungswesen, Straßenbau, Energiewirtschaft oder Landesverteidigung), eine Rodungsbewilligung erteilen. Dann wird der Wald abgeholzt (gerodet). |