Friedhofs- und Ziergärtner*in (Lehrberuf)

Friedhofs- und Ziergärtner*innen gestalten Park- und Grünflächen und die Grabstätten in Friedhöfen. In meist eigenen Friedhofsgärtnereien ziehen sie Schnittblumen und Topfpflanzen, die sie an Friedhofsbesucher*innen verkaufen und mit denen sie auch die Friedhofsflächen bepflanzen. Dafür verwenden sie einfache Handwerksgeräte, sie bedienen aber auch technische Anlagen (Rasenmäher, Bewässerungsanlagen). Bei der Neuanlage von Gräbern beraten sie die Angehörigen über die Grabgestaltung und führen diese dann aus. Friedhofs- und Ziergärtner*innen arbeiten für Betriebe der Friedhofs- und Ziergärtnerei und im öffentlichen Dienst (Bundes- und Stadtgärten). Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen und zu den Friedhofsbesucher*innen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Blumen und Pflanzen in den Glashäusern oder Freiflächen der Gärtnereien ziehen und kultivieren
  • Grabstätten gestalten: je nach Kundenwunsch Fläche mit Rasen oder bodenbedeckenden Pflanzen, Hecken oder Blumen wie Chrysanthemen, Begonien etc. bepflanzen
  • Fertigrasen aus der Gärtnerei setzen: mit einem Rasenmesser zuschneiden, Rasenkanten mit dem Hammer befestigen, anschließend bewässern
  • Grabpflanzen düngen und gießen, Unkraut ausjäten und gegebenenfalls Pflanzenschutzmittel einsetzen
  • allgemeine Grünflächen der Friedhöfe durch regelmäßiges Rasenmähen pflegen und Hecken und Bäume zurechtschneiden
  • Kränze und Grabschmuck für Begräbnisse herstellen, öffentliche Park- und Grünflächen gestalten, vorher Pläne anfertigen
  • Blumensetzlinge auswählen, je nach Saison Tulpen, Stiefmütterchen, Narzissen etc.
  • gesetzte Blumen und Pflanzen düngen und pflegen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • gute körperliche Verfassung
  • Wetterfest

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • mit Pflanzen umgehen können
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Einfühlungsvermögen
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Umweltbewusstsein

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise

Friedhofs- und Ziergärtner*innen gestalten Park- und Grünflächen und die Grabstätten in Friedhöfen. In meist eigenen Friedhofsgärtnereien ziehen sie Schnittblumen und Topfpflanzen, die sie an Friedhofsbesucher*innen verkaufen und mit denen sie auch die Friedhofsflächen bepflanzen. Dafür verwenden sie einfache Handwerksgeräte, sie bedienen aber auch technische Anlagen (Rasenmäher, Bewässerungsanlagen). Bei der Neuanlage von Gräbern beraten sie die Angehörigen über die Grabgestaltung und führen diese dann aus. Friedhofs- und Ziergärtner*innen arbeiten für Betriebe der Friedhofs- und Ziergärtnerei und im öffentlichen Dienst (Bundes- und Stadtgärten). Sie haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen und zu den Friedhofsbesucher*innen. Ein gewisses Maß an Taktgefühl ist in diesem Beruf unerlässlich.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Friedhofs- und Ziergärtner*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Friedhofs- und Ziergärtnerin“ bzw.“Friedhofs- und Ziergärtner“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten und im Freien usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Friedhofsbesucher*innen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Langenlois
Walterstraße 35
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 25 02
Fax: +43 (0)2734 / 25 02 -30
email: direktion@lbslangenlois.ac.at
Internet: https://lbslangenlois.ac.at/

Berufsschule Linz 10 – Expositur Ritzlhof
Kremstalstraße 124
4053 Haid/Ansfelden

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -36670
email: bs-linz10.post@ooe.gv.at
Internet: https://bs-linz10.ac.at/

Berufsschule für Gartenbau und Floristik
Donizettiweg 31
1220 Wien

Tel.: +43 (0)1 4000 95860
email: office.922025@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.zukunftgestalten.wien/

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008),
  • Handwerk der Blumenbinder (Floristen), BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle Art. 15 BGBl. II Nr. 399/2008),

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


b) Freies Gewerbe:

  • Friedhofsgärtnerei

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Friedhofs- und Ziergärtner*innen gestalten, bepflanzen und pflegen Park- und Grünflächen und Grabstätten von Friedhöfen. Sie züchten, kultivieren und setzen Zierpflanzen für die Grabgestaltung sowie Schnittblumen und Topfpflanzen für den Ladenverkauf.

Die Arbeit auf Friedhöfen verlangt Einfühlungsvermögen von den Friedhofs- und Ziergärtner*innen. Bei der Gestaltung von Gräbern haben sie engen Kontakt mit trauernden Menschen. Das Andenken an die Verstorbenen soll durch die passende Grabgestaltung bewahrt werden. Zumeist haben die Hinterbliebenen genaue Vorstellungen von der Gestaltung des Grabes, andererseits fließt auch die Erfahrung und das Wissen der Friedhofs- und Ziergärtner*innen in die Gestaltung mit ein. Sie informieren ihre Kundinnen und Kunden über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Pflanzen, über Blütezeiten und Witterungsempfindlichkeit und geben ihnen Tipps zur richtigen Pflege der Pflanzen. Auf Wunsch der Kundinnen und Kunden übernehmen sie die Grabpflege auch selbst.

Arbeitsmittel

Für ihre Arbeit verwenden Friedhofs- und Ziergärtner*innen Handwerkzeuge wie Scheren, Harken, Spaten oder Schaufeln. Auch Maschinen und technische Anlagen, wie z. B. Bewässerungs- und Belüftungsanlagen, Transport- oder Gießfahrzeuge aber auch Rasenmäher und elektrische Pflegegeräte werden eingesetzt. Außerdem arbeiten sie mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Im Verkauf und im Büro und in der Planung arbeiten sie mit Computern oder Laptops/Notebooks mit Büro- aber auch Planungssoftware, verwenden Telefone und Mobiltelefone und führen Kundenkarteien und Datenbanken.

Arbeitsumfeld

Friedhofs- und Ziergärtner*innen arbeiten in Friedhofs- und Zierpflanzengärtnereien und direkt auf Friedhöfen. Sie arbeiten überwiegend im Freien oder in den Gewächshäusern, aber auch in den Verkaufsräumen des Gärtnereibetriebes. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften und haben Kontakt zu ihren Kund*innen und zu Mitarbeiter*innen von Bestattungsunternehmen (siehe z. B. Bestatter*in).

  • kleine und mittlere gewerbliche Friedhofs- und Ziergärtnereien
  • Bundes- und Stadtgärten, Friedhofsgärtnereien der Gemeinden

Der Beruf Friedhofs- und Ziergärtner*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Friedhofspark- und -grünflächengestaltung
  • Blumen- und Pflanzenzucht
  • Baumschule, Baumzucht
  • Baumschnitt
  • Aussaat- und Bepflanzungspläne erstellen
  • biologische Dünger und Schädlingsbekämpfung
  • Betriebsmanagement, Verwaltung
  • Lagerwirtschaft
  • Teamleitung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Friedhofs- und Ziergärtner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Friedhofs- und Ziergärtner*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Gestaltungsformen, Pflanzen und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.

Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.

Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalten) für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Siehe auch die Weiterbildungsmöglichkeiten im verwandten Lehrberuf:

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Rabatte

a) Preisnachlässe auf den Kaufpreis, die aus verschiedenen Gründen gewährt werden, z. B. beim Kauf größerer Mengen (Mengenrabatt) oder beschädigter Ware (Mängelrabatt)

b) Kleine bepflanzbare Flächen in einem Garten. Diese werden meist mit Blumen und Sträuchern geschmückt. Auch auf Friedhofsgräber bezeichnet man die erdige Fläche auf dem Grab als Rabatt.