Friseurinnen (Stylistinnen) und Friseure (Stylisten) schneiden, pflegen und gestalten Haare und Frisuren von Damen, Herren, Jugendlichen und Kindern. Im Herrenservice pflegen sie auch Bärte. Sie vereinbaren Termine mit ihren Kundinnen und Kunden, beraten diese über modische Trends, typgerechte Frisuren und geeignete Haar- und Hautpflegeprodukte und setzen schließlich die Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden um. Dabei hantieren sie z. B. mit Kämmen, Scheren, Haarschneidemaschinen, Haartrockengeräten, Haarfärbe- und Haarpflegepräparaten und kosmetischen Produkten.
Friseur*innen (Stylist*innen) arbeiten weitgehend eigenständig, zum Teil aber auch im Team mit ihren Kolleginnen und Kollegen und Lehrlingen in den Räumlichkeiten von Friseursalons.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung zum*zur Friseur*in (Stylist*in) erfolgt über eine dreijährige Lehrausbildung.
Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bietet die Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).
Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Friseur*in (Stylist*in)
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Friseurin (Stylistin)“ bzw.“Friseur (Stylist)“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Friseursalons usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und in Kontakt mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch
Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
Fax: +43 (0)5522 / 720 29 -7
email: sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet: https://lbsfe1.snv.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.
Info:
Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Tätigkeitsbereiche:
Weitere Infos: https://www.hum.at
Modeschule Hallein – Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)6245 / 807 16 -0
Fax: +43 (0)6245 / 807 16 -320
email: office@modeschule-hallein.at
Internet: https://www.modeschule-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mode:
Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:
Kolleg für Mode – Fachrichtung Modedesign
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Der Abschluss berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung, insbesondere des Handelsgewerbes und umfasst die Studienberechtigung.
Info:
Höhere Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei sind mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten eingerichtet.
Unabhängig von diesen Schwerpunkten qualifiziert der Abschluss für eine Reihe von Berufen im Bereich Hairstyling, Visagistik, Maskenbildnerei und Mode.
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Tätigkeitsbereiche:
Weitere Infos: https://www.hum.at
Modeschule Hallein – Kompetenzzentrum für Mode, Kreativität, Design und Styling der Erddiözese Salzburg
Dr.-Franz-Ferchl-Straße 7
5400 Hallein
Tel.: +43 (0)6245 / 807 16 -0
Fax: +43 (0)6245 / 807 16 -320
email: office@modeschule-hallein.at
Internet: https://www.modeschule-hallein.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mode:
Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei:
Kolleg für Mode – Fachrichtung Modedesign
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Der Haarschnitt bzw. die Frisur macht einen wichtigen Teil des äußerlichen Erscheinungsbildes einer Person aus. Friseur*innen (Stylist*innen) gestalten Haare in verschiedenen Stilen und Schnitt-Techniken für alle Haarlängen, erstellen Dauerwellen und führen Haarfärbungen, Haarverlängerungen usw. durch. Dabei nehmen die Gestaltungsmöglichkeiten durch neue Pflege-, Färbe- und Mèchentechniken (Farbstreifen ins Haar färben) sowie neue Schnittformen und zahlreiche technische Hilfsmittel, ständig zu. Es ist die Aufgabe von Friseur*innen (Stylist*innen) den jeweiligen Modetrends zu folgen und diese, entsprechend den Wünschen ihrer Kundinnen und Kunden, mit handwerklichem Geschick und Kreativität umzusetzen.
Friseur*innen (Stylist*innen) empfangen ihre Kundinnen und Kunden, besprechen das durchzuführende Service, waschen schneiden und färben die Haare und stylen nach abschließendem Ausspülen und Trocknen die gewünschte Frisur.
Die Beratung über aktuelle, typgerechte Schnitte, Farben und Haarlängen zählt dabei ebenso zu den kreativen Herausforderungen des Berufes, wie die Mischung der richtigen Farbtöne oder die Wahl der geeigneten Pflegeprodukte. Zur Kundenorientierung gehört auch das Eingehen auf individuelle Empfindungen, wie z. B. eine angenehme Wassertemperatur beim Waschen oder Föhntemperatur beim Trocknen.
Zu den laufenden Tätigkeiten von Friseur*innen (Stylist*innen) zählen aber auch pflegende und kosmetische Behandlungen wie z. B. Wimpern färben, Augenbrauen zupfen und schneiden und Bart trimmen und pflegen. Auch Nagelpflege und Auftragen von Make-Up wird übernommen. Die Beratung über Schönheitspflege und der Verkauf von Kosmetikartikel zählen ebenfalls zu ihren Aufgaben. Friseur*innen (Stylist*innen) fertigen außerdem manchmal noch von Hand Perücken, Toupets und andere Haarersatzteile an und führen mit Kunst- oder Naturhaar Haarverlängerungen durch.
Zu ihren Tätigkeiten gehören auch Organisations- und Verwaltungsaufgaben: Sie stellen Rechnungen aus, kassieren den Rechnungsbetrag und halten die Kundenkarteien und -datenbanken aktuell. Außerdem nehmen sie Terminreservierungen entgegen und tragen diese in Datenbanken und Kalender ein.
Friseur*innen (Stylist*innen) arbeiten mit Werkzeugen und Materialien für Haarschnitt und -gestaltung (z. B. Kämme, Bürsten, Scheren, Haarfärbe- und -tönungsmittel, Dauerwellenpräparate, Haarersatzteile, Haarwickler und Rasiermesser), Materialien zur Haar- und Bartpflege (z. B. Shampoos, Balsam, Haarsprays, Rasierschaum, Rasiermesser und -apparate), kosmetischen Produkten (z. B. Make-up, Schminkstifte, Nagellacke, Enthaarungspräparate) und Manikürzeug für die Nagelpflege. Sie verwenden aber auch Maschinen und Geräte wie Haarschneidemaschinen, Elektrorasierer, Handföhns, Trockenhauben und Haarwaschbecken.
Für die Pflege der Kund*innendatenbank und die Rechnungslegung arbeiten Friseur*innen (Stylist*innen) mit Computern, Tablets, Drucker, verschiedenen Kommunikationsgeräten (Festnetztelefon, Mobiltelefon) und entsprechender Bürosoftware und Programme für Terminreservierungen. Für Reservierungen werden teilweise auch Messengerdienste eingesetzt.
In der Frisur- und Stylingberatung kommen zum Teil speziellen Programmen zum Einsatz, die z. B. auf Basis eines Kund*innenbildes mögliche Frisuren und Styles (Schnitte, Farben etc.) virtuell visualisieren und den Kundinnen und Kunden damit die Vorstellung erleichtern, wie sie nach dem Service aussehen könnten.
Friseur*innen (Stylist*innen) arbeiten in den Räumlichkeiten von Friseursalons, aber auch in Drogeriegeschäften mit angeschlossenen Friseurstudios oder in Hotel- und Wellnessbetrieben, Kuranstalten oder Kliniken. Das Angebot mobiler Friseurdienste z. B. für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. ältere, pflegebedürftige Personen die in Heimen oder zu Hause aufgesucht werden) oder ein spezielles mobiles Service in der Ballsaison, ist ein wachsender Aufgabenbereich.
Friseur*innen (Stylist*innen) arbeiten weitgehend eigenständig, zum Teil aber auch im Team mit ihren Berufskolleginnen und -kollegen und mit Lehrlingen. Sie haben neben ständigem Kundenkontakt auch Kontakt zu Produktvertreter*innen, Fachberater*innen und Lieferant*innen. Die Betreuung der Kundinnen und Kunden erfolgt meist eigenständig und eigenverantwortlich. In Theaterbetrieben und bei Filmproduktionsanstalten führen sie ihre Tätigkeiten im Team mit Maskenbildner*innen (Maskenbildner*in (Lehrberuf)) und Visagist*innen aus. In Schönheitssalons arbeiten sie gemeinsam mit Kosmetiker*innen, siehe Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf).
Friseur*innen (Stylist*innen) arbeiten häufig auch an Samstagen und am Abend. Ihr Arbeitsplatz ist durch intensive, teilweise chemische Gerüche (Färbemittel, Parfums, Shampoos) geprägt.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Friseur*innen (Stylist*innen) bestehen insbesondere bei:
Der Beruf Friseur*in (Stylist*in) ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Friseur*innen (Stylist*innen) sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten in vielen relevanten Bereichen Kurse und Lehrgänge an, insbesondere in betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Themenbereichen.
Größere Betrieben der Branche, insbesondere Friseurketten bieten zur Weiterbildung und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge, zum Teil in eigenen Akademien an. Außerdem werden von Kosmetikherstellern und Zulieferbetrieben regelmäßig Produktschulungen angeboten.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Trendsetter | Personen, die einen Trend eingeführt haben |
Tressieren | Unter Tressieren versteht man die Befestigung von Haaren zur Herstellungvon Haararbeiten. Dabei werden Haarpassées auf zwei oder drei gespannten Fäden (manchmal auch Drähte oder spezielle Zwirne) verschlungen. |
Visagistik | franz. für Gesicht, Miene, Gesichtsausdruck. Die Visagistik ist ein Fachausdruck für die kosmetische Behandlung des Gesichts, vor allem für das künstlerische Schminken von Schauspielerinnen und Schauspielern in Film, Theater und Fernsehen. |