Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf)

Ohne Buchhaltung hätte ein Betrieb kaum einen Überblick über seine Finanzen. Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen überwachen alle Geldein- und -ausgänge und sind für die laufende Aufzeichnung (Verbuchung) der Geschäftsvorgänge anhand von Belegen (z. B. Rechnungen, Inventuraufzeichnungen) verantwortlich. Außerdem unterstützen sie bei der Kostenrechnung, der Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen und sind für die ordnungsgemäße Ablage aller Unterlagen zuständig.

Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen arbeiten in Unternehmen aller Branchen und Größen. Für ihre Tätigkeiten verwenden sie spezielle Softwareprogramme (Buchhaltungsprogramme) und wickeln Meldungen an das Finanzamt und an Sozialversicherungen über Onlinemeldesysteme wie FinanzOnline und ELDA ab. Je nach Art und Größe eines Betriebes erledigen sie ihre Aufgaben eigenständig oder gemeinsam mit Kolleg*innen des Finanz- und Rechnungswesens (Finance Operations) und Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • wirtschaftliches Verständnis
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Rechtsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen folgender freier Berufe möglich:

  • Bilanzbuchalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
  • Buchhalter*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)
  • Personalverrechner*in (BiBuG, BGBl. I Nr. 191/2013)

Selbstständige Bilanzbuchhalter*innen sind zur uneingeschränkten Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Personalverrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. Sie dürfen außerdem Arbeitnehmerveranlagungen (= Lohnsteuerausgleich) durchführen und an die Abgabenbehörden übermitteln. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund EUR 360.000 möglich. Buchhalter*innen sind zur laufenden Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung sowie einschlägigen Beratungen berechtigt. Personalverrechner*innen dürfen Personalverrechnung, einschlägige Beratungen sowie Arbeitnehmerveranlagungen durchführen und an die Abgabenbehörden übermitteln.
Neben diesen Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten bestehen jeweils entsprechende Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu. Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Berufsrechtsrechten findest du auf den Seiten des Fachverbandes UBIT der Wirtschaftskammer Österreich.

Neben den allgemeinen Voraussetzung ist für die Berufsausübung als Selbstständige*r Bilanzbuchhalter*in, Buchhalter*in oder Personalverrechner*in eine öffentliche Bestellung durch die paritätische Kommission notwendig. Dafür sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • persönliche Voraussetzungen: volle Handlungsfähigkeit, besondere Vertrauenswürdigkeit
  • wirtschaftliche Voraussetzungen: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ein Berufssitz
  • eine erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter*innen, Buchhalter*innen oder Personalverrechner*innen
  • für Bilanzbuchhalter*innen die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

Die Zulassung zur Fachprüfung setzt entsprechende Berufserfahrung voraus, für Bilanzbuchhalter*innen eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit, für Buchhalter*innen und Personalverrechner*innen eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit.

Für die bis 2007 selbstständigen Berufsausübungen als „Selbstständige*r Buchhalter*in“ oder „Gewerbliche*r Buchhalter*in“ gibt es Upgrading-Lehrgänge zum/zur „Selbstständigen Bilanzbuchalter*in“, die z. B. von BFI, WIFI oder der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen angeboten werden.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Anlagevermögen

Anlagevermögen bezeichnet die Vermögenswerte (z. B. Gebäude, Maschinen, Einrichtungen), die dem Unternehmen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen und gebraucht werden, um die Leistung (Produktion, Verkauf etc.) zu erbringen.

Betriebliches Rechnungswesen

In jedem Unternehmen bewegen sich ständig Mengen (Güter, Geld). Das Betriebliche Rechnungswesen umfasst verschiedene Verfahren (z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung), die diese Verschiebungen erfassen und auswerten. So kann das betriebliche Geschehen geplant, gesteuert und kontrolliert werden.

Bilanz

Die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens. Bilanzen müssen zumindest einmal jährlich für ein Geschäftsjahr erstellt werden.

Bonität

Reputation einer Person oder eines Unternehmens im Hinblick auf ihre Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit.

Budget

Ein Budget ist eine in Zahlen (Geld) bewertete Aufstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens, einer Organisation oder auch einer öffentlichen Einrichtung.

Cash-Flow

Ist jener Überschuss (in der Betriebskasse) der einem Unternehmen nach Abzug aller Ausgaben und Kosten verbleibt. Der Cash-Flow drückt das Eigenfinanzierungspotenzial des Unternehmens aus. Diese Kennzahl gibt somit Aufschluss darüber, inwieweit sich Betriebe aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit heraus selbst finanzieren können, d. h. ohne auf Fremdkapital angewiesen zu sein.

Controlling

Controlling ist ein systematisches Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Kontrolle, Planung, Lenkung und Steuerung wirtschaftlicher Prozesse im Unternehmen. Durch die gezielte Berechnung von Steuer- und Zielgrößen kann das Controlling vergangene Entscheidungen der Geschäftsführung evaluieren (bewerten) und zukünftige Entscheidungsfindungsprozesse unterstützen.

Debitoren

Debitor (lateinisch „ Schuldner'“, von debere, „schulden“; englisch debtor) bedeutet Schuldner*in von Geld oder Ware. Betriebswirtschaftlicher Fachbegriff für Kund*innen, die Waren, Produkte oder Dienstleistungen auf Kredit bezogen haben. Im Bankwesen Bezeichnung für Kreditnehmer*innen.

Doppelte Buchhaltung

Die Doppelte Buchführung wird von den meisten Unternehmen eingesetzt. Dabei werden für jeden Geschäftsvorfall zwei Konten erstellt, eines im Soll und eines im Haben. Auf diese Weise lässt sich der Unternehmenserfolg genauer und übersichtlicher ermitteln.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Im Gegensatz zur doppelten Buchführung werden bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Für viele freiberuflich Tätige und kleine Gewerbebetriebe ist dies meist ausreichend.

ELDA

ELDA = Elektronischer Datenaustausch
ELDA bezeichnet den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern und wird von Unternehmen und anderen Vertragspartnern genutzt, um die Meldungen an die Sozialversicherungen zu übermitteln.

Finance Operations

Finance Operations (oder Financial Operations) meint das betriebliche Finanz- und Rechnungswesen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Bereiche Finanzbuchhaltung (inkl. Bilanzierung), Kostenrechnung, Personalverrechnung (früher auch Lohnbuchhaltung), Controlling, Finanz- und Investitionsrechnung, Treasury Management und Risikomanagement. Jeder dieser Bereiche gliedert sich wiederum in zahlreiche Schwerpunkte und Spezialisierungen wie z. B. Analyse, Planung oder Reporting.

IFRS

Die International Financial Reporting Standards sind internationale Rechnungslegungsvorschriften und sollen die internationale Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen erleichtern.

Liquidität

Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens ("flüssig sein"). Also die Möglichkeit, Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Dies kann auch bedeuten, bei Bedarf Sachwerte in Geld umzuwandeln.

ökonomisch

  1. die Wirtschaft betreffend
  2. wirtschaftlich
  3. sparsam

Passiva

Fachbegriff der Buchhaltung, auch passive Bestandskonten oder Passivposten. Sammelbegriff für alle auf der rechten Seite (Haben-Seite) einer Bilanz ausgewiesenen Positionen = Eigen- und Fremdkapital (Verbindlichkeiten, Schulden).

SAP

Die SAP AG ist einer der größten Softwarehersteller der Welt. Ihr Hauptgeschäftsfeld ist die Produktion und der Vertrieb von Software zur Abwicklung sämtlicher Geschäftsprozesse eines Unternehmens. In vielen Unternehmen (insbesondere in den Unternehmensbereichen Buchführung, Controlling, Vertrieb, Einkauf, Produktion, Lagerhaltung und Personalwesen) ist die von der SAP AG entwickelte Software nicht mehr wegzudenken.

Umlaufvermögen

Umlaufvermögen bezeichnet Vermögenswerte, die sich für einen kürzeren Zeitraum in einem Unternehmen befinden (z. B. Lagerbestände, Forderungen, Kassenbestände, Bankguthaben). Das Umlaufvermögen wird vor allem in der laufenden Geschäftstätigkeit, z. B. Produktion, Verkauf eingesetzt.

US-GAAP

Die United States Generally Accepted Accounting Principles sind die allgemein anerkannten US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften.