Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) (Fußpflege = Pediküre) kümmern sich um die Erhaltung der Fuß- und Beingesundheit. Sie beurteilen die Haut des Fußes, stellen Veränderungen und Erkrankungen fest, beraten ihre Kund*innen und stimmen die erforderlichen Pflegemaßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse der Kund*innen ab. Dabei behandeln sie Fußprobleme (z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen oder Hühneraugen) unter Verwendung von Scheren, Feilen und kleinen Zangen, führen Fußmassagen durch, Verabreichung Fußbädern und lackieren und gestalten Nägel nach Kundenwunsch. Daneben führen sie Hand- und Armbehandlungen („Maniküre“) durch; dazu gehören beispielsweise Handmasken, Paraffinpackungen, Handmassagen und die dekorative Nagelpflege.

Fußpfleger*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in speziellen Fußpflege- und Kosmetiksalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • den Hautzustand aus kosmetischer und podologischer (fußpflegerischer) Sicht beurteilen
  • Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe bedienen und gemäß den Hygienevorschriften reinigen und desinfizieren bzw. sterilisieren
  • Kundinnen und Kunden fachkundig und fallbezogen beraten, Verkaufsgespräche führen
  • Füße, Beine, Hände und Arme massieren (aber keine Massage zu Heilzwecken)
  • Fuß- und Handbäder verabreichen
  • physikalische Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) anwenden
  • Nagelveränderungen und Nageldeformationen an den Zehen- und Fingernägeln behandeln und normalisieren
  • Nägel schneiden, schleifen, feilen, fräsen und lackieren
  • Verhärtungen, Schwielen, Hühneraugen und verhornte Hautstellen entfernen
  • eingewachsene Nägel behandeln, Nagelspangen anwenden
  • Druckschutzverbände, Schmetterlingsverbände und andere Verbände zur Erstversorgung bei Druckstellen und Wunden anlegen
  • Hände und Nägel pflegen
  • spezielle Behandlungen des Diabetesfußes anwenden

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • ausgeprägter Tastsinn
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Gesundheitsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild
  • Hygienebewusstsein
  • Infektionsfreiheit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Organisationsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum*zur Fußpfleger*in (Podolog*in) erfolgt in einer dreijährigen Lehre.

Alternative Ausbildungsmöglichkeiten bestehen durch Lehrgänge an Weiterbildungseinrichtungen.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fußpflege (Podologie)
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung Fachkraft im Beruf Fußpflege (Podologie) zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Befähigungsprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Studios/Kosmetiksalons usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch

Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
Fax: +43 (0)5522 / 720 29 -7
email: sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet: https://lbsfe1.snv.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter unterschiedlich

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Je nach Anbieter verpflichtendes Aufnahmegespräch
  • Am BFI Tirol: Basismodul für die Berufe zum/zur Kosmetiker*in und Fußpfleger*in

Abschluss: Diplom bzw. Zertifikat als „Fachfußpfleger*in“

Berechtigungen: Nach erfolgreichem Besuch dieses Lehrganges, einer mindestens 2-jährigen fachlichen Tätigkeit und Ablegung der Befähigungsprüfung kann auch das Gewerbe der Fußpflege ausgeübt werden. Des Weiteren sind die Absolvent*innen berechtigt, auch ohne Lehrabschlussprüfung in Fußpflege- und Kosmetiksalons, Spitälern, Thermen, Kuranstalten sowie Seniorenheimen tätig zu werden.

Info:

Kurzbeschreibung: Die Diplomausbildung Fußpflege ist ein berufsbegleitender Intensivlehrgang. Gerade im Bereich der Fußpflege ist ein hoher Anteil an praktischem Arbeiten an unterschiedlichen Modellen notwendig. Der Praxisanteil der Ausbildung beträgt ca. 2/3 der Unterrichtszeit. Die Ausbildung bereitet Sie perfekt auf die spätere Tätigkeit als Fußpfleger*in vor.

Hinweise: Das BFI Tirol setzt für den Lehrgang den Besuch des Basismoduls für die Berufe zum/zur Kosmetiker*in und Fußpfleger*in im Ausmaß von 120 UE (EUR 1,550,00) voraus. Danach kann auch die Kombiausbildung zum/zur Kosmetiker*in und Fußpfleger*in besucht werden.

Zielgruppe: Interessierte Personen sowie Personen, die an einer optimalen berufsbegleitenden Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung interessiert sind

Kosten: Je nach Anbieter unterschiedlich

Inhalt:

Theorie

  • Anatomie
  • Physiologie
  • Dermatologie
  • Histologie
  • Physik fußpflegebezogen
  • Chemie fußpflegebezogen
  • Kräuterlehre
  • Ernährungslehre
  • Unfallverhütung
  • Erste Hilfe (Ersthelfer-Ausbildung)
  • Arbeitshygiene
  • Wirtschaftsrechnen
  • Englische Kommunikation mit Kund*innen

Praxis

  • Persönliche und betriebliche Hygiene sowie Handhygiene
  • Vorbereitung und Organisation des Arbeitsbereiches
  • Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten und Desinfektion des Arbeitsbereiches
  • Verbandstechnik und Versorgung einer Verletzung
  • Anamnese erstellen
  • Maniküre, Lackieren und Handmassage
  • Fußmassage
  • Druckentlastung
  • Komplette Fußpflegebehandlung
  • Hornhaut entfernen, Clavi entfernen, Nägel kürzen, feilen und fräsen
  • Eingewachsene Nägel
  • Einblick in die Nagelspangentechnik, Nagelprothetik und Orthese
  • Gegenseitiges Behandeln und Modellbetrieb

Adressen:

WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
email: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -20000
email: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

BFI Oberösterreich – Standort Ried
Peter-Rosegger-Straße 26
4910 Ried

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7752 / 80 018 -3044
email: service.ried@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Oberösterreich – Standort Traun
Kremstalstraße 6
4050 Traun

Tel.: +43 (0)810 00 4005
email: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Vitalakademie – akademie mea vita gmbh – Linz
Langgasse 1-7/Zentrale
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 60 70 86
Fax: +43 (0)732 / 60 70 86 -15
email: office@vitalakademie.at
Internet: https://www.vitalakademie.at

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
email: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
email: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Beauty Academie – Ausbildungszentrum für Kosmetik – Fußpflege – Nageldesign – Visagisten
Augasse 17
8430 Leibnitz

Tel.: +43 (0) 0680 – 33 28 198
email: office@beauty-ausbildung.at
Internet: https://www.beauty-ausbildung.at/

DKS-Kosmetik
Lendgasse 25
8720 Knittelfeld

Tel.: +43 (0) 680 2013686
email: steinhoferdagmar@gmx.at
Internet: https://dks-kosmetik.at

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
email: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at

BFI Tirol – Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
email: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
email: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
email: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Dauer: 270 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • ärztliches Gesundheitszeugnis über die physische und psychische Gesundheit (nicht älter als 3 Mon.,Hausarzt)

Abschluss: Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • Ausbildung gem. BGBl. VO 139/2003
  • Berechtigt zur Berufsausübung
  • Möglichkeit zum Besuch eines Fußpflege-Perfektionslehrgangs

Info:

Die Berufsausbildung Fußpflege ist ein wichtiger Bestandteil im Wellnesssektor und eine ideale Ergänzung für viele Gesundheitsberufe. Die Ausbildung Fußpflege setzt sich aus einem anatomischen, fachtheoretischen und praktischen Abschnitt zusammen.

Kosten: EUR 2.240,00

Inhalte:

  • Grundlagen der Anatomie, Somatologie, Dermatologie, Pathologie
  • Histologie, Fußdeformationen
  • Erste Hilfe, Unfallverhütung
  • Arbeitshygiene und Organisation des Arbeitsplatzes
  • Einzel- & Gruppenreflexionen
  • Apparate- und Instrumentenkunde
  • Praktisches Arbeiten an Modellen
  • Fuß-, Haut- und Nagelbeurteilung
  • Entfernung von Hornhaut, Hühneraugen, etc.
  • Frästechniken
  • Nagelpflege
  • Bein- und Fußmassage
  • Harzen
  • Lackiertechniken
  • Materialkunde

Beschäftigungsmöglichkeiten: Im Angestelltenverhältnis in Fußpflegestudios, diversen Einrichtungen im Wellness- und Gesundheitsbereich

Weitere Infos: https://drumbl.at/ausbildungen/fusspflege-kosmetik/47/fusspflege-basislehrgang/

Adressen:

Drumbl Akademie für Aus- und Weiterbildung GmbH
Emil-Ertl-Gasse 69
8041 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 38 31 94 -0
Fax: +43 (0)316 / 38 31 94 -24
email: office@drumbl.at
Internet: https://drumbl.at

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementiertes Gewerbe:

  • Gewerbe der Fußpflege, BGBl. II Nr. 48/2003 (Ausübungsregeln gemäß BGBl. II Nr. 262/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

b) Freies Gewerbe:

  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)

BITTE BEACHTEN: das freie Gewerbe umfasst keine Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten der Fußpflege, sondern ist ausschließlich auf das Modellieren von Fingernägeln begrenzt.

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung, d. h. freie Gewerbe sind auf die Tätigkeiten laut Gewerbebezeichnung beschränkt.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

„Ich habe mich schon immer für Beauty und Schönheitspflege interessiert und kann diese Leidenschaft nun voll in meinem Beruf ausleben. Als Kosmetikerin und Fußpflegerin kann ich Kunden glücklich machen. Ich freue mich besonders, wenn ich das Lächeln meiner Kunden sehe, wenn sie mit meinen Leistungen zufrieden sind. Das ist die schönste Bestätigung für mich.“
Melanie Chalupsky, Lehrling bei dm drogerie markt GmbH, ibw Fotowettbewerb 2007

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) arbeiten im kosmetischen und podologischen (= Heilkunde am Fuß) Bereich und dürfen all jene Behandlungen durchführen, die nicht ausdrücklich in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen.

Wichtige Bereiche der Fußpflege sind das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel („Pediküre“) sowie die Behandlung eingewachsener und deformierter (ungestalteter) Zehennägel, die Fußmassage und gegebenenfalls die Anfertigung von Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteilen („Orthesen“) zur Korrektur von Fuß- und Zehenveränderungen.

Einer Fußbehandlung geht zunächst ein Fußbad voran, das die Fußpfleger*innen (Podolog*innen) mit verschiedenen Badezusätzen (Badesalz, Kräuteröl, Desinfektionsmittel usw.) zubereiten. Das Fußbad dient der Reinigung, Desinfektion (Hautpilzerkrankungen) und der Erweichung von Zehennägeln und Hornhautbildungen. Bei der Entfernung von Hornhautbildungen und Hühneraugen lösen die Fußpfleger*innen (Podolog*innen) zunächst die abgestorbenen Hautteile mit verschiedenen Instrumenten (z. B. Skalpell, Hornhauthobel, Spezialscheren). Bei der Nagelpflege schneiden sie die Zehennägel, reinigen den Nagelrand und das Nagelbett. Weiters entfernen sie mit einer Hautschere oder einer Hautzange abgestorbene Hautteilchen und feilen die Nagelränder mit einer Feile oder einem Fräsgerät (vor allem bei verdickten Nägeln) ab. Auf Wunsch ihrer Kund*innen lackieren sie die Nägel mit Nagellack und führen andere dekorative Gestaltungsarbeiten durch.

Druckstellen und Wunden an den Füßen und Beinen versorgen Fußpfleger*innen (Podolog*innen) mit Druckentlastungsmaterialien und -produkten. Soweit erforderlich legen sie zur Erstversorgung geeignete Verbände an und verweisen die Kund*innen zur weiteren Wundversorgung an Ärzt*innen, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder andere Gesundheitsdienstanbieter*innen.

Nach der Behandlung cremen sie den Fuß mit einer Salbe ein, die das Austrocknen der Haut und das Nachwachsen der Hornhaut verhindern soll. Fußpfleger*innen führen außerdem Fußmassagen durch, die der Durchblutungsförderung und der Lockerung der Fußmuskeln dienen.

Zum Aufgabenbereich der Fußpfleger*innen (Podolog*innen) gehört aber auch die Hand- und Armpflege. Sie führen Hand- und Armbehandlungen, wie z. B. Handmasken oder Paraffinpackungen durch, massieren Hände und pflegen, lackieren und gestalten Fingernägel.

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) beraten ihre Kund*innen über erforderliche Behandlungen und die Wirkung der Behandlung und erklären vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Gefäße, der Füße, Beine und Hände, und wie sich Kund*innen verhalten sollten, um die Ergebnisse der Fußpflege möglichst lange zu erhalten.
Sie empfehlen Pflegeprodukte und verkaufen diese, wickeln die Zahlungen ab, vereinbaren und koordinieren Folgetermine und arbeiten beispielsweise an verkaufsfördernden Maßnahmen in ihrem Betrieb und an Hygieneplänen mit.

Arbeitsmittel

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) verwenden bei ihrer Arbeit beispielsweise Feilen, Spezialscheren, Hautscheren, Hautzangen, Skalpelle, Fräsgeräte (vor allem bei verdickten Nägeln), Hornhautschwämme, Hornhauthobel, Nagelprothetik und Korrektur- bzw. Stützteile („Orthesen“). Sie setzen kosmetische und gesundheitsfördernde Produkte (z. B. Badesalze, Kräuteröle, Salben, Nagellacke) ein und arbeiten mit sogenannten Leuchtlupen, um die zu behandelnden Stellen gut sehen zu können.

Hygiene ist in der Fußpflege ein unbedingtes Muss. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einweghandschuhe gehören daher ebenso zu den Arbeitsmitteln von Fußpfleger*innen wie Desinfektionsgeräte wie z. B. Ultraschall für die verwendeten Instrumente. In Fußpflegeinstituten behandeln sie ihre Kundinnen und Kunden auf speziellen Fußpflegestühlen.

Im Rahmen von kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten arbeiten sie mit Computern, Laptops, Tabletts und entsprechender Bürosoftware sowie mit die betriebsüblichen Kommunikationsgeräten.

Arbeitsumfeld

Fußpfleger*innen (Podolog*innen) arbeiten in Salons kleiner Gewerbebetriebe oder in Kosmetiksalons, aber auch in Wellnesseinrichtungen, Thermen, Kurbädern und Spitälern. Häufig sind Fußpfleger*innen auch mobil tätig und besuchen ihre Kundinnen und Kunden zu Hause oder in Alten- und Pflegeheimen. Teilweise arbeiten sie im Team mit Masseur*innen (Masseur*in (Lehrberuf)), Kosmetiker*innen (Kosmetik (Kosmetologie) (Lehrberuf)) und Friseur*innen (Friseur*in (Stylist*in) (Lehrberuf)).
Sie haben Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden, bei älteren Kundinnen und Kunden häufig auch zu deren Familienmitgliedern, zu Heimhelfer*innen oder zu Pflegefachkräften in Alters- und Pflegeheimen.

Die Arbeitszeiten von Fußpfleger*innen (Podolog*innen) richten sich nach den geregelten Öffnungszeiten der Kosmetiksalons bzw. Fußpflegeinstitute. Speziell in der mobilen Fußpflege und als selbstständige*r Fußpfleger*in sind auch davon abweichende Arbeitszeiten möglich.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Fußpfleger*innen (Podolog*innen) bestehen insbesondere bei:

  • Kleinbetrieben des Fußpflegegewerbes (Fußpflegesalons, Kosmetiksalons)
  • Drogeriemärkten mit angeschlossenen Kosmetiksalons
  • Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
  • Kurbädern, Thermen und Thermalbädern, Wellnessresorts
  • Sozialdiensten mit mobiler Fußpflege

Der Beruf Fußpfleger*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Diabetische Fußpflege
  • Lehrlingsausbilder*in
  • Teamleiter*in
  • besondere Zielgruppen wie z. B. Kinder und Jugendliche, Ältere

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl):

Das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung wirkt sich günstig auf die Auftragslage im Fußpflegegewerbe aus. Fußpfleger*innen (Podolog*innen) sind dabei beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Als Weiterbildungsmöglichkeit für Fußpfleger*innen (Podolog*innen) stehen Kurse über z. B. Fußreflexzonenmassage und Fußpflege bei Diabetes zur Verfügung, die beispielsweise von Weiterbildungseinrichtungen wie dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (BFI) angeboten werden. Diese Weiterbildungseinrichtungen bieten außerdem in relevanten kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an.

Besonders in größeren Betrieben der Branche werden zur Weiterbildung und Höherqualifizierung der Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Lehrgänge durchgeführt.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

ätherische Öle

Ätherische Öle werden aus Pflanzen gewonnen. Sie werden für die Herstellung von Medikamenten oder Parfums verwendet. In der Aromatherapie wird der Duft, der beim Verdunsten der Öle entsteht, zur Steigerung des Wohlbefindens eingesetzt. Manche ätherischen Öle dienen außerdem als Gewürze.

desinfizieren

Ist das Setzen von Maßnahmen, bei der die Zahl der Infektionserreger/Keime so weit reduziert wird, dass eine Übertragung der Keime weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Diabetikerfuß

Wird auch diabetisches Fußsyndrom genannt. Diabetes (Zuckerkrankheit), ist eine Stoffwechselerkrankung. Eine Auswirkung dieser Krankheit kann zu der Schwächung des Gefühls in den Füßen führen. Schon feinste Risse und kleinste Verletzungen können beim Diabetiker schwer heilende Wunden und Geschwüre zur Folge haben. Da bei DiabetikerInnen auch die Immunabwehr beeinträchtigt ist, sind sie anfälliger für Pilzinfektionen. Sie sollten daher immer auf saubere, trockene und warme Füße achten und sich regelmäßigen Fußpflegen unterziehen.

Hygiene

Als Hygiene werden alle Maßnahmen bezeichnet, die dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Das betrifft die persönliche Hygiene (z. B. regelmäßiges Händewaschen) genauso wie Hygiene im Arbeitsbereich von medizinischen oder pflegenden Berufen (z. B. Sterilisation von Arbeitsgeräten, Desinfektion von Wunden), aber auch den Bereich Lebensmittel, Wohnen- und Arbeiten.

Orthese

eine feste Stütze, um ein Körperteil, z. B. Fersen, Knie, Schienbein, Wirbelsäule, Zehen zu stabilisieren.

Paraffinpackung

Paraffinpackungen werden in der Hand- und Fußpflege, aber auch in der Physiotherapie eingesetzt. Das Gemisch aus Paraffin wird erwärmt und Hände oder Füße darin eingetaucht. Es entsteht eine Paraffinschicht die Muskelverspannungen, Gelenksentzündungen oder Rheuma lindert.

Peeling

Unter Peeling versteht man die Behandlung der Haut an verschiedenen Körperstellen (z. B. Gesicht, Füße) um Hautschichten abzutragen. Meistens werden nur die oberflächlichen Schichten der Haut behandelt. Bei mitteltiefen Peeling wird auch die Hornhaut entfernt. Peeling wird mithilfe von chemischen Mitteln z. B. Fruchtsäuren oder mechanischen Methoden z. B. Salzkristalle, Bürsten durchgeführt.

Plattfuß

eine angeborene oder erworbene Fußfehlbildung, bei der das Traggewölbe der Fußunterfläche stark abgeflacht ist.

Podologie

Heilkunde am Fuß.

Spreizfuß

Bei Personen mit Spreizfuß liegen die Mittelfußknochen so weit auseinander, dass der Vorderfuß breiter ist, als bei anderen Menschen.

Wellness

Der Begriff "Wellness" bedeutet so viel wie Wohlbefinden und Zufriedenheit – Körper, Geist und Seele befinden sich im Einklang. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden damit Maßnahmen umschrieben, um die Fitness, Energie und Lebensfreude zu steigern.