Gartencenterkaufmann / Gartencenterkauffrau

Der Lehrberuf Gartencenterkaufmann / Gartencenterkauffrau wurde durch den Lehrberuf Einzelhandel mit Schwerpunkt Gartencenter ersetzt. Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibung findest du beim Beruf:

Gartencenterkaufleute verkaufen Gartenpflanzen und deren Zubehör (Pflanzensamen, Düngemittel, Erde) sowie Gartengeräte und Gartenziergegenstände. Sie präsentieren ihre Waren auf Verkaufsflächen und beraten die Kund*innen über die Verwendung, Eigenschaften und Pflegebedingungen ihrer Produkte. Sie bestellen Artikel und Pflanzenprodukte nach, übernehmen sie und lagern sie fachgerecht ein. Sie beraten ihre Kund*innen, erstellen Rechnungen und schreiben Lieferscheine aus. Gartencenterkaufleute arbeiten in Handelsunternehmen für Gartenbedarf (z. B. Gartencenter, Baumärkte) und teilweise in Gartenbaubetrieben mit Endverkauf. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Die Ausbildung zum/zur Gartencenterkaufmann*frau erfolgt im Lehrberuf Einzelhandel – Gartencenter. >> siehe Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)

Synonym zu Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • gestalterische Fähigkeit
  • gute Beobachtungsgabe
  • gute Deutschkenntnisse
  • kaufmännisches Verständnis
  • mit Pflanzen umgehen können
  • Zahlenverständnis und Rechnen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Hilfsbereitschaft
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktfreude
  • Kund*innenorientierung
  • Verkaufstalent

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Freundlichkeit

     

    Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?

  • gepflegtes Erscheinungsbild

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • Organisationsfähigkeit

Der Lehrberuf Gartencenterkaufmann*frau wurde per 1. Juni 2011 durch den Lehrberuf °Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)# ersetzt.

Die Ausbildung zum/zur Gartencenterkaufmann*frau erfolgt im Lehrberuf Einzelhandel – Gartencenter. >> siehe °Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)#

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau


Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Freies Gewerbe:

  • Handelsgewerbe

Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Gärtner, BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle mit Artikel 15 BGBl. II Nr. 399/2008)
  • Handwerk der Blumenbinder (Floristen), BGBl. II Nr. 49/2003 (Novelle mit Artikel 15 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

pikieren

Fachbegriff im Gartenbau: beim Pikieren werden zu dicht stehende Sämlinge auf größere Abstände verpflanzt. Dies wird gemacht, sobald aus den Keimblättern die ersten Blattpaare der Pflanze entstanden sind.

Sämling

= eine junge Pflanze, die durch Keimung aus einem Samen entstanden ist.

Schädlinge

Tiere, die an Nutzpflanzen fressen oder saugen und sie dadurch in ihrem Wachstum behindern oder sogar zum Absterben bringen. Manche Schädlinge übertragen Krankheiten. Schädlinge sind bestimmte Insekten, Milben, Fadenwürmer oder Nagetiere. Schädlinge neigen unter den günstigen Nahrungsbedingungen, die sie auf dem Feld vorfinden, zur Massenvermehrung.

Setzlinge

a) junge Pflanzenkeimlinge
b) Jungfische

Strichcode

- auch Barcode bzw. Balkencode; Datenträger auf Waren und Produkten, der Informationen beinhaltet, die mit Hilfe eines Lesegerätes (Scanner) erfasst und weitergeleitet werden (siehe auch EAN).