Der Lehrberuf Gartencenterkaufmann / Gartencenterkauffrau wurde durch den Lehrberuf Einzelhandel mit Schwerpunkt Gartencenter ersetzt. Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibung findest du beim Beruf:
Gartencenterkaufleute verkaufen Gartenpflanzen und deren Zubehör (Pflanzensamen, Düngemittel, Erde) sowie Gartengeräte und Gartenziergegenstände. Sie präsentieren ihre Waren auf Verkaufsflächen und beraten die Kund*innen über die Verwendung, Eigenschaften und Pflegebedingungen ihrer Produkte. Sie bestellen Artikel und Pflanzenprodukte nach, übernehmen sie und lagern sie fachgerecht ein. Sie beraten ihre Kund*innen, erstellen Rechnungen und schreiben Lieferscheine aus. Gartencenterkaufleute arbeiten in Handelsunternehmen für Gartenbedarf (z. B. Gartencenter, Baumärkte) und teilweise in Gartenbaubetrieben mit Endverkauf. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt mit Kund*innen und Lieferant*innen.
Die Ausbildung zum/zur Gartencenterkaufmann*frau erfolgt im Lehrberuf Einzelhandel – Gartencenter. >> siehe Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Gartencenterkaufmann*frau wurde per 1. Juni 2011 durch den Lehrberuf °Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)# ersetzt.
Die Ausbildung zum/zur Gartencenterkaufmann*frau erfolgt im Lehrberuf Einzelhandel – Gartencenter. >> siehe °Einzelhandel – Gartencenter (Lehrberuf)#
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien – Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 813 59 50 -0
Fax: +43 (0)1 / 813 59 50 -99
email: office@gartenbau.at
Internet: https://www.gartenbau.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung
Höhere Lehranstalt für Gartenbau
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
pikieren | Fachbegriff im Gartenbau: beim Pikieren werden zu dicht stehende Sämlinge auf größere Abstände verpflanzt. Dies wird gemacht, sobald aus den Keimblättern die ersten Blattpaare der Pflanze entstanden sind. |
Sämling | = eine junge Pflanze, die durch Keimung aus einem Samen entstanden ist. |
Schädlinge | Tiere, die an Nutzpflanzen fressen oder saugen und sie dadurch in ihrem Wachstum behindern oder sogar zum Absterben bringen. Manche Schädlinge übertragen Krankheiten. Schädlinge sind bestimmte Insekten, Milben, Fadenwürmer oder Nagetiere. Schädlinge neigen unter den günstigen Nahrungsbedingungen, die sie auf dem Feld vorfinden, zur Massenvermehrung. |
Setzlinge | a) junge Pflanzenkeimlinge |
Strichcode | - auch Barcode bzw. Balkencode; Datenträger auf Waren und Produkten, der Informationen beinhaltet, die mit Hilfe eines Lesegerätes (Scanner) erfasst und weitergeleitet werden (siehe auch EAN). |