Die Berufsausbildung in Geflügelwirtschaft bildet die Basis für den Beruf Geflügelbauer/Geflügelbäuerin
Geflügelbauern und -bäuerinnen sind mit Aufgaben befasst, die im Rahmen der Brut, Aufzucht und Haltung von Geflügel anfallen. Sie kontrollieren und pflegen die Geflügelbestände, füttern und tränken die Tiere. Sie kontrollieren in Eier produzierenden Betrieben z. B. die Förderbänder, die die Eier einsammeln, sortieren und verpacken. Außerdem reinigen und desinfizieren die Geflügelbauern und -bäuerinnen die technischen Anlagen und Einrichtungen, warten und kontrollieren sie. Geflügelbauern und -bäuerinnen sind gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in Geflügelzuchtbetrieben tätig. Sie haben Kontakt zu Lieferant*innen, Kund*innen und Tierärzt*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Der Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.
Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).
Für den Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist derzeit keine Berufsschule eingerichtet. Ersatzbildungsmaßnahmen werden an den Kursorten durchgeführt:
Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:
Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfunganstritt:
Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
Meister*innenqualifikation:
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:
Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:
Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)
Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Geflügelwirtschaft
Berechtigungen:
Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung
Berechtigungen:
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg
Tel.: +43 (0)7416 524 37
email: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft
Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt
Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
Fernbach 37
4490 St. Florian
Tel.: +43 (0)7224 / 89 17 -0
Fax: +43 (0)7224 / 89 17 -15
email: willkommen@hlbla-florian.at
Internet: https://www.hlbla-florian.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft:
Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfüng
Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft, Umwelt und Ressourcenmanagement Elixhausen
Ursprungstraße 4
5161 Elixhausen
Tel.: +43 (0)662 / 480 301 -0
Fax: +43 (0)662 / 480 301 -15
email: schule@ursprung.at
Internet: https://www.ursprung.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal
Tel.: +43 (0)3682 / 22451 -0
Fax: +43 (0)3682 / 22451 -210
email: office@raumberg-gumpenstein.at
Internet: https://raumberg-gumpenstein.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft – Agrarmanagement
Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft
Diplom-Lehrgang zum/zur Instruktor*in der funktionellen Klauenpflege
Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung
Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum – Landwirtschaftsschulen Vorarlberg
Rheinhofstraße 16
6845 Hohenems
Tel.: +43 (0)5576 / 73316
Fax: +43 (0)5576 / 73316 -48
email: sekretariat@bsbz.at
Internet: https://www.bsbz.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft – Ausbildungsschwerpunkt Ressourcenmanagement und erneuerbare Energien
Fachschule für ländliche Hauswirtschaft
Fachschule für Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene:
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Informationen zu „Betrieben der Land- und Forstwirtschaft“:
Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Nebengewerbe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und für die selbstständige Berufsausübung in diesem Bereich sind grundsätzlich keine Befähigungsnachweise zu erbringen.
Beim Kauf eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist allerdings eine Bewilligung erforderlich, für die u. a. der*die Käufer*in eine Fachausbildung in der Land- und Forstwirtschaft nachweisen muss. Auch für den Bezug diverser Förderungen ist der Nachweis einer landwirtschaftliche Berufsausbildung erforderlich.
Mehr Informationen über die möglichen Tätigkeitsbereiche in der Land- und Forstwirtschaft bietet ein Infoblatt der Wirtschaftskammer Österreich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Geflügelbauern und -bäuerinnen sind für diverse Aufgaben im Rahmen der Geflügelzucht zuständig. Die Geflügelwirtschaft umfasst die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Truthühnern zum Zwecke der Eier- und Fleischproduktion. Die Geflügelhaltung gliedert sich in verschiedene Produktionszweige: Legehennenbetriebe für die Eierproduktion, Mastgeflügelbetriebe zur Fleischgewinnung sowie Junghennenaufzucht und Elterntierhaltung zur Vermehrung. Je nach Betrieb können die Aufgaben der Geflügelbauern und -bäuerinnen also etwas unterschiedlich aussehen.
Sie ziehen die Tiere auf, füttern und tränken sie nach Plan, kontrollieren ihre Entwicklung und regulieren das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung). In Betrieben der Eiererzeugung nehmen Geflügelbauern und -bäuerinnen den Hennen die Eier ab, prüfen und sortieren sie, kennzeichnen die Eier nach Haltungsform und Handelsklasse und verpacken sie. In Mastbetrieben gehört gegebenenfalls auch das Schlachten und Aufbereiten der geschlachteten Tiere zu ihren Aufgaben.
Besonders wichtig sind in den Ställen Sauberkeit und Hygiene: Geflügelbauern und -bäuerinnen reinigen und desinfizieren daher in regelmäßigen Abständen die Stallungen. Um Erkrankungen gleich zu erkennen, beobachten sie die Tierbestände genau, führen Gewichts- und Gesundheitskontrollen durch und verständigen bei Krankheitsanzeichen den Tierarzt/die Tierärztin.
Die Fütterung der Tiere erfolgt in großen Geflügelzuchtbetrieben vollautomatisch durch Fließbänder oder Rohrfütterungsanlagen. Auch das Einsammeln, Sortieren und Verpacken der Eier erfolgt durch Förderbänder, die entlang der Käfige oder Nester laufen und die gelegten Eier in den Sortierraum weiterbefördern, wo sie automatisch nach Größe und Gewicht sortiert und verpackt werden. Geflügelbauern und -bäuerinnen sind dabei für die Kontrolle und Regelung der Maschinen zuständig.
Alle wesentlichen Daten vermerken Geflügelbauern und -bäuerinnen in Kontrollunterlagen: Brutdaten, erzielte Leistungen oder die Verabreichung von Medikamenten. Dazu benützen sie immer häufiger Computer und spezielle Software.
Geflügelbauern und -bäuerinnen haben Umgang mit Hühnern, Enten, Gänsen und Truthühnern, sie bedienen Förderbänder, Fütterungsanlagen und Belüftungsanlagen und verwenden Waagen, Thermometer, Brutkästen, Kisten und Container. Bei der Reinigung der Stallungen arbeiten sie mit Schubkarren, Mistschaufeln und Einstreu oder stellen automatische Entmistungssysteme ein. Sie setzen Desinfektionsmittel ein und verabreichen auf Anweisung von Tierärzt*innen Medikamente. Zur Dokumentation ihrer Arbeit verwenden sie Listen und Ordner bzw. Computer.
Geflügelbauern und -bäuerinnen sind in Stallungen und im Freien von landwirtschaftlichen Betrieben und Großbetrieben der Geflügelwirtschaft tätig. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften zusammen und stehen in Kontakt mit Lieferant*innen, Kund*innen und Tierärzt*innen (siehe Tierarzt / Tierärztin).
HINWEIS:
Wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb (Bauernhof) oder landwirtschaftlichen Flächen kaufen willst, um deinen eigenen Bauernhof zu führen, solltest du dich über die im jeweiligen Bundesland geltenden Ausbildungsnachweise informieren. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass du einen Facharbeiter*innenbrief, also eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur landwirtschaftlichen Facharbeiter*in hast. Rechtsgrundlage dafür ist das jeweilige Grundverkehrsgesetz deines Bundeslandes. (vgl. www.lehrlingsstelle.at)
Der Beruf Geflügelbauer/Geflügelbäuerin ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Geflügelbauern und -bäuerinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Gesundheit, Ernährung, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Auch die Landesverbände der landwirtschaftlichen Geflügelwirtschaft führen gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) und der Nachhaltigen Tierhaltung Österreich Kurse für einzelne Betriebszweige der Geflügelwirtschaft durch.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Fachschulen auch in der Weiterbildung tätig.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Große landwirtschaftliche Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Salmonellen | gefährliche Bakterien, die besonders in Geflügelfleisch vorkommen. Salmonellen entstehen aber auch durch Verunreinigung in Küchen. Infektionen können durch unhygienisch und schlecht aufgetautes Geflügel (viele Bakterien befinden sich im Tauwasser) bzw. Eier, die von salmonellenpositivem Geflügel stammen, entstehen. |