Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in (Lehrberuf)

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen verarbeiten Glasstäbe und Glasröhren zu Apparaten und Instrumenten für den Laborbedarf und für Thermometer, Messgeräte und Neonschriften. Sie verarbeiten Normal- und Hartglas mit verschiedenen Techniken der Warm- und Kaltbehandlung.

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten in gewerblichen Werkstätten mit speziellen Glasmacherpfeifen, Glasmessern und an Schneidemaschinen, Gasbrennern und Temperöfen. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu Kund*innen.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Werkzeichnungen anfertigen und erforderliche Glasstäbe und -röhren auswählen
  • verschiedene Kalt- und Warmbehandlungstechniken anwenden
  • Glasrohre ausmessen, zuschneiden, schleifen und bohren
  • Glasrohre durch Feilen, Blasen und Biegen verformen
  • Glaselementen polieren, verspiegeln und einfärben
  • Gläser mit Säuren reinigen
  • Glasgefäße durch Ätzen skalieren
  • defekte Glasapparate und Geräte reparieren

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Umweltbewusstsein

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum*zur Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Glasgestaltung und Glastechnik (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Glasbläserin und Glasinstrumentenerzeugerin“ bzw.“Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Meister- und Befähigungsprüfung im Fachbereich, zu Werkmeisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Produktionshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und in Kontakt mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Tiroler Fachberufsschule für Glastechnik
Mariatal 2
6233 Kramsach

Tel.: +43 (0)5337 / 626 23
email: direktion@tfbs-glas.tsn.at
Internet: https://www.glasfachschule.ac.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Abschluss: Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berechtigt die Ausübung facheinschlägiger Gewerbe sowie des Handelsgewerbes.

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Weitere Infos: http://www.htl-kramsach.ac.at/

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach

Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
email: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure – Chemische Betriebstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Objektdesign und Produktion

Kolleg/Aufbaulehrgang für Fassadentechnik

Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle mit Artikel 18 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Handwerk der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle durch Art. 18, BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Glas ist ein Werkstoff, dessen Grundbestandteile die Natur vor Jahrmillionen in Vulkanen erschaffen hat und dessen Herstellung vor über dreitausend Jahren entdeckt wurde. Hergestellt wird Glas zu über 50% aus Quarzsand. Im Gemenge, so nennt man das Gemisch der Glasrohstoffe, sind außerdem noch mineralische Naturstoffe wie Feldspat, Dolomit, Soda, Kalk, Salpeter u. a. enthalten. Bei einer Temperatur von 1500 Grad Celsius, der Temperatur flüssiger Lava, schmilzt dieses Gemisch zu Glas.

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen verarbeiten Glasstäbe und Glasröhren zu Destillationsapparate, Instrumente für den Laborbedarf wie Reagenzgläser und Glaskolben, für Thermometer, Messgeräte und Neonschriften. Sie verarbeiten Normalglas zu Neonröhren, verwenden Hartglas wie Quarzglas für Apparate und Instrumente, die starker Hitze und Chemikalien aushalten müssen. Bei der Glasbearbeitung wenden sie verschiedene Techniken der Warm- und Kaltbehandlung an.

Bei der Kaltbearbeitung schneiden Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen das Glas mit Glasmessern oder Abschneidemaschinen aus, schleifen und bohren es. Bei der Warmbehandlung bringen sie das Glas mit einem Gasbrenner in zähflüssigen Zustand, um es durch Feilen, Blasen, Biegen und andere Arbeitstechniken zu verformen. Beim „Spitzenziehen“ ziehen sie die erwärmten Glasröhren unter ständigem Drehen in die Länge. Beim Erweitern von Glasröhren zu Kugeln verschmelzen sie das eine Ende der Röhre und erhitzen die zu erweiternde Stelle.

Beim „Auftreiben“ erweitern Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen das erhitzte Ende des Werkstückes trichterförmig. Beim Biegen formen sie die zu biegende Werkstücklänge über der Flamme. Beim Zusammensetzen von zwei Glasteilen fügen sie die entsprechenden Stellen nach dem Erwärmen aneinander, dadurch sind die beiden Glasteile nach dem Erstarren dauerhaft miteinander verbunden.

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen erzeugen bei der Ver- und Bearbeitung der Apparate und Instrumente nicht unbedingt alle Teile selbst, sondern verwenden auch Fertigteile aus der industriellen Produktion.

Arbeitsmittel

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten nach Werkzeichnungen mit speziellen Glasmessern und Abschneidemaschinen, mit Gasbrennern, verschiedenen Werkzeugen zum Feilen, Blasen und Biegen. Sie arbeiten an Temperöfen und verwenden optische Spannungsprüfer. Am Computer erstellen und lesen sie Werkzeichnungen und Konstruktionspläne.

Arbeitsumfeld

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen arbeiten in Werkstätten von Betrieben der gewerblichen Hohlglaserzeugung, teilweise auch in Geschäftsräumen der angeschlossenen Handelsbetriebe. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen und haben Kontakt zu ihren Kund*innen.

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen haben meist regelmäßige Arbeitszeiten während der üblichen Betriebszeiten ihres Betriebes.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in bieten insbesondere:

  • Betriebe der Hohlglaserzeugung und Glasinstrumentenerzeugung

Der Beruf Glasbläser*in und Glasinstrumentenerzeuger*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Glasinstrumente und Glasprodukte (z. B. Laborbedarf, Messgeräte)
  • Glasschneidemaschinen, Gasbrenner und Temperöfen bedienen, einstellen, programmieren
  • Produktendkontrolle, Qualitätssicherung
  • Produktentwicklung, Produktdesign
  • Schicht-/Werkstättenleitung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Glasbläser*innen und Glasinstrumentenerzeuger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in relevanten Bereichen wie z. B. Glasbearbeitungstechniken, Oberflächenbehandlung, Qualitätsmanagement und dergleichen einschlägige Kurse und Lehrgänge an.

Auch die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung (Glasbau, Glasmacherei Hohlglasveredelung usw.), kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Entspiegelung

Trifft Licht auf eine Glasfläche, wird es zum Teil als Spiegelung zurückgeworfen. Weil das z. B. für Brillenträger*innen eine große Beeinträchtigung darstellt, werden die Brillengläser entspiegelt. Aber auch andere Glasanwendungen und -konstruktionen werden entspiegelt. Dabei werden mit Vakuum mehrere hauchdünne Beschichtungen auf die Brillengläser aufgebracht. Dieses Verfahren wurde 1935 von Carl Zeiss entwickelt. Eine andere Methode ist das sogenannte Reflexarm-Mattieren.

Flachglas

Oberbegriff für alle ebenen Scheiben, farblos, aber auch farbig. Unter den Flachgläsern ist das Maschinen- oder Tafelglas, das im Bauwesen, für Fahrzeuge und für viele andere Zwecke am meisten verwendete Glas. Es wird als breites Band kontinuierlich aus der Wanne gezogen. Durch Abkühlung nimmt es nach einer gewissen Strecke eine solche Zähigkeit an, dass es mittels Transportrollen über eine Kühlstrecke geführt und an deren Ende geschnitten werden kann. Je höher die Ziehgeschwindigkeit und die Temperatur liegen, um so geringer ist die Dicke des erzeugten Glasbandes.

Glasätzung

Die chemische Behandlung des Glases mit Fluss- oder Salzsäure. Flusssäuredämpfe ergeben matte Ätzfiguren, Eintauchen in Flusssäure verursacht blank bleibende Vertiefungen. Die Glasätzung bietet eine Fülle dekorativer Möglichkeiten.

Kieselglas

Für spezielle Zwecke im chemischen Apparatebau, in der Optik und der Elektrotechnik wird Kiesel- oder Quarzglas aus Bergkristall hergestellt. Der Schmelzpunkt des Bergkristalls liegt bei über 1.700° Celsius.

Nuppen

zur Verzierung von Glasgegenständen einzeln aufgelegte Glastropfen.

Optisches Glas

Optisches Glas kühlt ab und erstarrt, ohne zu kristallisieren, denn optische Gläser müssen absolut frei von Schlieren, Bläschen oder mechanischen Spannungen sein. Um solche Materialspannungen zu vermeiden, lässt man große Glasblöcke monatelang abkühlen, und zwar gleichmäßig um nur wenige Grade pro Tag.