Gold-, Silber- und Metallschläger*innen stellen Blattgold, Blattsilber und Blattmetall her. Es handelt sich dabei um äußerst dünne Plättchen, die bis zu einem zehntausendstel Millimeter ausgeschlagen werden. Diese werden später zum Vergolden oder Versilbern von Kunstgegenständen, Schmuck, zur Ausgestaltung von Kirchen, Statuen, Bilderrahmen und für Grabsteine usw. verwendet. Gold-, Silber- und Metallschläger*innen verwenden für ihre Arbeit spezielle Schlagmaschinen und Spezialhämmer. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in den Werkstätten und Verkaufsräumen von Goldschlägereien oder in Juwelier- und Schmuckgeschäften. Gegebenenfalls arbeiten sie auch mit Fachkräften aus dem Bereich Schmuckdesign und Metallbearbeitung zusammen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Information zu REGLEMENTIERTEN HANDWERKEN UND GEWERBEN:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
b) Freies Gewerbe:
Informationen zum „Freien Gewerbe“:
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Karat | Das Karat ist eine Maßeinheit, die vorwiegend zur Edelsteinbewertung eingesetzt wird. Das "metrische Karat" bezeichnet Masse (Gewicht) von Edelsteinen. Die Bezeichnung Karat (Abkürzung kt) wird aber auch für die Angabe der Reinheit von Gold eingesetzt (24 karätiges Gold ist reines Gold). |
Legierung | Legierung nennt man das Zusammenschmelzen verschiedener Metalle zu einem Mischmetall. |