Polizeilicher Fallanalytiker / Polizeiliche Fallanalytikerin

Polizeiliche Fallanalytiker*innen (auch Profiler*innen genannt) unterstützen Ermittler*innen bei ihren Untersuchungen von Kriminalfällen. Sie sind Spezialist*innen in der Analyse von menschlichem Verhalten und Handlungen, d. h. sie untersuchen, wie sich bestimmte Personen (Täter*in) verhalten bzw. verhalten haben und helfen dadurch, die Ermittlungen voranzubringen.

Im Gegensatz zu manchen Profiler*innen aus TV-Serien arbeiten polizeiliche Fallanalytiker*innen immer im Team, ausschließlich in der Fallanalyse anhand von Gutachten und Unterlagen und sind nur in Ausnahmefällen an der Arbeit am Tatort beteiligt.

Für ihre Tätigkeit benötigen polizeiliche Fallanalytiker*innen ein umfangreiches Fach- und Erfahrungswissen in der polizeilichen Ermittlungsarbeit, Spezialwissen im Bereich Kriminalistik sowie die Fähigkeit zum logisch-analytischen und interdisziplinären Denken. Sie haben meist langjährige Erfahrung als Ermittler*innen und sind zusätzlich in den Bereichen Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Forensik oder Rechtswissenschaft ausgebildet.

Akademischer Beruf
Hauptberuf

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Farbsehen
  • gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer)
  • Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Anwendung generativer KI und von KI-Assistenzsystemen
  • Anwendung und Bedienung digitaler Tools
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • gute Allgemeinbildung
  • gute Beobachtungsgabe
  • gutes Gedächtnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
  • Bereitschaft zum Zuhören
  • Einfühlungsvermögen
  • Kommunikationsfähigkeit

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit / Resilienz
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Geduld
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Rechtsbewusstsein
  • Verschwiegenheit / Diskretion

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • komplexes / vernetztes Denken
  • logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
  • Problemlösungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

a) reglementiertes bewilligungspflichtiges Gewerbe:

  • Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe, BGBl. II Nr. 82/2003 (Novelle mit Art. 59 BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Handwerks sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der reglementierten Gewerbe

b) freiberufliche Tätigkeit:

  • sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und beratende Tätigkeiten: kriminologische Sachverständige und Gutachter*innen auf freiberuflicher Basis

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt / Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

DNA

DNA (auch DNS) = Abkürzung für Desoxyribonukleinsäure. Die DNA ist ein in allen Lebewesen vorkommendes Biomolekül und Trägerin der gesamten Erbinformation. Die DNA enthält Gene (Teilabschnitte der DNA), welche für die Entwicklung, Ausprägung und Vererbung einzelner Eigenschaften eines Organismus (z. B. Haar- und Augenfarbe) zuständig sind.

Fingerprint

Fingerprint-Scanner erfassen die sogenannten Papillarlinien, das sind charakteristische Täler und Erhebungen der menschlichen Haut an der Fingerkuppe. Um ausreichenden Schutz vor Fälschungen zu bieten, nehmen bessere Systeme eine Lebenderkennung vor.

Forensik

Unter Forensik im weiteren Sinn bezeichnet man alle Bereich, in denen systematisch kriminelle Handlungen analysiert oder rekonstruiert werden. Im engeren Sinn bedeutet Forensik die Spurensicherung am Tatort.

Indiz / Indizienprozess

Juristischer Fachbegriff: wenn kein Geständnis des/der Tatverdächtigen vorliegt, muss der Prozess rein auf Grund der Beweislage (Indizien) geführt werden.

Kriminalistik

Kriminalistik ist die Lehre von den Mitteln und Methoden zur Bekämpfung von Straftaten und Verbrechen durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende Maßnahmen. Dazu gehören alle erforderlichen rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken, wie z. B. das forensische (spurensicherungstechnische) Beweisen von Straftaten und Maßnahmen zur Verbrechensvermeidung.

Kriminaltechnik

Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehören z. B.: Formspuren, Urkundentechnik, DNA-Analyse, Daktyloskopie oder Handschriftenuntersuchung.(Quelle: Wikipedia)

Kriminologie

Kriminologie bedeutet wörtlich 'Lehre vom Verbrechen'. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt auch der Ökonomie.
Im deutschsprachigen Raum ist die Kriminologie eher rechtswissenschaftlich ausgerichtet. In angloamerikanischen und skandinavischen Ländern dagegen ist die Kriminologie vorwiegend psychologisch und sozialwissenschaftlich orientiert. (Quelle: Wikipedia)

nichtletale Waffen

Letal bedeutet "tödlich". Nicht-letal sind demnach nicht-tödliche "Waffen" wie z. B. Pfeffersprays, Wasserwerfer oder Tränengas.