Installationskunst – auch Raumkunst oder Objektkunst genannt – ist ein Zweig der Bildenden Künste. Installationskünstler*innen entwickeln Werke, Skulpturen und Projekte, sogenannte „Installationen“, mit Ausdrucksmitteln wie Fotografie, Video oder Performance, und Materialien wie Holz, Metall und verschiedenen Objekten, die sie zu Installationen zusammenstellen. Installationskünstler*innen haben in der Regel eine Ausbildung in einem Zweig der Bildenden Künste absolviert (z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei oder Film & Video).
Installationskünstler*innen arbeiten zumeist als freie Künstler*innen auf selbstständiger Basis. Als solche arbeiten sie in künstlerischen Kooperationen mit anderen Künstler*innen zusammen und haben Kontakt und Austausch mit Galerien, Museen und Kunstforen. Die Gestaltung von Bühnenbildern für moderne Theater, Oper oder Performance bieten weitere berufliche Möglichkeiten.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Installationskünstler*innen sind in der Regel im Rahmen eines „Freien Berufes“ als Künstler*inselbständig bzw. freiberuflich tätig.
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
Darüber hinaus ist z. B. eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen des freien Gewerbes:
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Installationskünstler*innen bearbeiten verschiedene Materialien wie Holz, Metall, Textilien und Papier und gestalten daraus sogenannte „Installationen“, mit denen sie ihre künstlerische Botschaft zum Ausdruck bringen. In ihren Installations- bzw. Raum- oder Objektkunst-Projekten setzen sie Ereignisse, Empfindungen oder Ideen künstlerisch um. Dazu verarbeiten sie die unterschiedlichen Materialien, gebrauchte/gefundene Objekte (found objects) und dergleichen mehr und bauen aus ihnen Skulpturen und Installationen. Meist setzen sie auch Medien wie Foto, Video oder Live Performance ein.
Auf diese Weise inszenieren sie Museums- und Ausstellungsräume, indem sie ihre Installationen visuell möglichst wirksam aufstellen. Dabei beachten sie Raumgröße und Lichtverhältnisse, sie setzen Lichtspots oder auch Verdunkelungen ein und sorgen so für eine dramatische Wirkung ihrer Installationen.
Im Unterschied zu Skulpturen, welche im klassischen/traditionellen Sinn aus einem Materialblock wie Holz, Stein oder Marmor gemeißelt sind (siehe Bildhauerei), sind Installationen gezielt unkonventionelle, mitunter auch provokante Zusammenstellungen von Materialien, Objekten, Gebrauchsgegenständen und ähnliches, oft in Kombination mit multimedialen Elementen wie Film, Foto oder Video.
Installationskünstler*innen kennen visuelle, grafische und raumplanerische Gestaltungs- und Arbeitstechniken. Jede*r Künstler*in entwickelt eigene Methoden und eigene, individuelle Ausdrucksmittel. Auf kunstgeschichtlicher und kurstheoretischer Ebene sind sie in der Lage, ihre Arbeit zu reflektieren, in Wort und Schrift zu kommentieren und in den gegenwärtigen Kontext einzuordnen.
Auf der Grundlage von Skizzen und Modellen setzen sie ihre Installations- bzw. Raumkunstprojekte um. Hierbei hantieren sie zum Teil mit hohem körperlichem Einsatz mit verschiedenen Werkzeugen und Geräten wie z. B. mit Schweißgeräten, Bohrern oder Hydraulik-Kränen. Neben ihrer künstlerischen Arbeit betreiben Installationskünstler*innen intensive Kontaktpflege mit Galerien, Museen, Kunstsammlern und Förderstellen, d. h. mit Kund*innen und Auftraggeber*innen. Sie verfassen Kataloge, Broschüren, und begleiten den Aufbau ihrer Installationen im Rahmen von Ausstellungen und Kunstmessen. Mitunter sind sie auch in der Bühnenbildgestaltung bei Opern- und Theaterhäusern oder in Bereichen der Kunst- und Kulturwirtschaft tätig.
Installationskünstler*innen arbeiten mit Materialien wie z. B. Metall, Holz, Metall, Stein, Kunststoff, Textilien und Papier sowie mit gebrauchten/gefundenen Objekte (found objects). Sie hantieren mit Handwerkzeugen, Sägen und Schweißgeräten sowie mit Öl- und Acrylfarben und Lösungsmittel. Bei ihrer Arbeit verwenden sie teilweise Gerüste, Hebebühnen, Hydraulik-Kräne usw. Darüber hinaus setzen sie Film-, Video- und Fotoapparate und Projektionsgeräte in ihrer Arbeit ein.
Für die Kommunikation, Organisation und Projektdokumentation verwenden sie Telefone, Mobiltelefone, Computer, Notebooks, Tablets, Drucker, Scanner usw.
Installationskünstler*innen arbeiten in Werkstätten, Studios und Ateliers; weiters in den Ausstellungsräumen von Galerien, Museen und Kunstmessen. Sie arbeiten vielfach eigenständig, aber auch im Team mit anderen Kunstschaffenden und haben Kontakt zu Auftraggeber*innen, Galerist*innen, Mitarbeiter*innen von Museen, zu Fördergeber*innen und zu Besucher*innen und Kund*innen.
Ästhetik | Eine philosophische Teildisziplin. Dabei geht es um die Theorie des Schönen und dessen Erscheinungsformen in Kunst und Natur. |
found object | Gebrauchte oder gefundene Objekte wie Metallteile, Dosen, Fahrräder und vieles mehr, welche im Rahmen der Installationskunst zu "Installationen" verarbeitet werden. |
kuratieren | bedeutet eine Ausstellung betreuen bzw. organisieren. |