Parkraumüberwacher*innen bzw. vereidigte Straßenaufsichtsorgane überwachen den sogenannten ruhenden Verkehr (parkende Fahrzeuge) und halten sich dabei an die Straßenverkehrsordnung. Durch eine Überwachung abgestellter Fahrzeuge wird die Einhaltung der Parkordnung, der Zugang von Anrainer*innen zu Parkplätzen, aber auch ein flüssiger Straßenverkehr gewährleistet. Dazu kontrollieren Parkraumüberwacher*innen die Parkscheine und Dauerparkberechtigungen (Parkpickerl) bei Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen und Zonen mit Parkraumbewirtschaftung oder andere Park- und Verkehrsgenehmigungen (Vignette, GO-Box). Werden die jeweiligen Parkvorschriften nicht eingehalten, sind Parkraumüberwacher*innen von der Verwaltungsstrafbehörde befugt mit einer Organstrafverfügung bzw. einem Strafzettel Geldstrafen einzuheben.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Für Parkraumüberwacher*innen gibt es in Österreich keine geregelte Ausbildung. In der Regel erfolgt daher eine innerbetriebliche Ausbildung. Beispielsweise werden die Überwachungsorgane mit blauer Uniform und weißer Kappe in Wien von der Landespolizei Wien intern ausgebildet. Parkraumüberwacher*innen, welche von der Gemeinde oder einem privaten Sicherheitsdienst angestellt sind, werden ebenfalls betriebsintern speziell geschult.
Wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf sind:
Eine selbstständige Berufsausübung als Parkraumüberwacher*in ist nicht möglich.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Parkraumüberwacher*innen sind im Bereich der Parkraumbewirtschaftung tätig, welche zwar theoretisch geplant werden kann, aber ohne entsprechende Überwachung wirkungslos ist. Ihre Aufgabe ist es, den zur Verfügung stehenden Parkraum und dessen Benutzung durch geparkte Autos möglichst effizient zu verwalten und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu überwachen.
Parkraumüberwacher*innen sind einerseits als Überwachungsorgane tätig, indem sie den ruhenden Verkehr unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung überwachen. Andererseits sind sie im Aufgabenbereich der Polizei tätig, wenn sie Vergehen wie das Halten in zweiter Spur, in einer Kreuzung, innerhalb eines Kreisverkehrs, am Gehsteig, am Radweg oder ohne Parkschein etc. durch Strafzettel oder Anzeigen bestrafen. Durch eine Überwachung abgestellter Fahrzeuge unterstützen sie bei der Einhaltung der Parkordnung, sichern den Zugang von Anrainer*innen zu Parkplätzen und gewährleisten einen flüssigen Straßenverkehr, insbesondere die ungehinderte Fahrt von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen.
Parkraumüberwacher*innen nehmen verschiedene Aufgaben im Bereich der Verkehrsüberwachung wahr und stellen somit eine Unterstützung für die örtliche Polizei dar. Sie kontrollieren die Gebührenentrichtung in Kurzparkzonen (Parkscheinkontrolle) und Parkpickerl von Anrainer*innen, bestrafen mögliche Verstöße gegen Halt- und Parkverbote, überprüfen Vignetten und GO-Boxen auf Autobahnen, bestrafen das Halten an verbotenen Stellen (Gehsteig, Radweg etc.) und lassen falls notwendig Fahrzeuge abschleppen.
Auch wenn Parkraumüberwacher*innen die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bestrafen müssen, ist im Umgang mit Verkehrsteilnehmer*innen eine freundliche, verständnisvolle und aufgeschlossene Art wichtig für diesen Beruf.
Parkraumüberwacher*innen arbeiten mit kleinen tragbaren Computern (PDA) mit integriertem Drucker, um die Strafzettel gleich vor Ort ausstellen zu können. Mit diesen Geräten werden außerdem die Parkberechtigungen (Mobile Parkschein) anhand des Kfz-Kennzeichens geprüft. Bei Verwendung modernster Technologie werden die Anzeigen der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten sofort per Mobilfunk bzw. WLAN an die zuständige Ordnungsbehörde übermittelt.
Parkraumüberwacher*innen arbeiten überwiegend im Freien und primär in städtischen Gebieten, da in Städten die Parkraumbewirtschaftung eine große Rolle spielt. Sie arbeiten teilweise alleine, teilweise aber auch im Team und haben in erster Linie Kontakt zu den Verkehrsteilnehmer*innen, aber auch zu Exekutivbediensteten im Polizeidienst und zu anderen Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst (z. B. Verwaltungsfachbeamter / Verwaltungsfachbeamtin).
Die Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachungsgruppe sind entweder der örtlichen Polizei unterstellt und unterstehen deren Dienst- und Fachaufsicht oder sie sind Angestellte bzw. Beamt*innen einer Gemeinde bzw. einer Stadt (eines Magistrats). Das Einsatzgebiet der Parkraumüberwacher*innen als gemeindliche oder polizeiliche Dienstkräfte ist meist räumlich aufgeteilt.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Parkraumüberwacher*innen bieten
Parkraumüberwacher*innen müssen immer auf dem neuesten Stand der Veränderungen und Entwicklung in ihrem Beruf bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend ergänzen und vertiefen.
Erforderliche Weiterbildungen werden in der Regel durch innerbetriebliche Schulungen angeboten.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
GO-Box | Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden. |
PDA | Ein Personal Digital Assistant (PDA - persönlicher digitaler Assistent) ist ein kompakter, tragbarer Computer, der neben vielen anderen Programmen hauptsächlich für die persönliche Kalender-, Adress- und Aufgabenverwaltung benutzt wird. |