Hafner*innen stellen Öfen, Kachelöfen und andere Heizungsanlagen für verschiedene Brennstoffe (z. B. Holz, Strom, Öl und Gas und alternative Energieträger) aber auch Grill- oder Pizzaöfen her. Sie planen nach den Wünschen der Kund*innen die Öfen hinsichtlich Größe, Aussehen und Farbe und berechnen die benötigten Materialien. Sie führen z. B. Wärmebedarfsberechnungen durch und erstellen Energieausweise für die von ihnen erstellen Öfen. Außerdem reinigen und reparieren sie Öfen, verlegen keramische Wand- und Bodenbeläge (z. B. Fliesen und Mosaike) und führen Beratungsgespräche über energiesparendes Heizen durch. Hafner*innen arbeiten gemeinsam mit Berufskolleg*innen in Werkstätten von Hafnerbetrieben und direkt bei ihren Kund*innen vor Ort.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Hafner*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Hafnerin“ bzw.“Hafner“ zu tragen.
Berechtigungen:
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf Baustellen, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie im Kontakt mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Landesberufsschule Dornbirn 1
Eisengasse 38a
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 243 18
Fax: +43 (0)5572 / 243 18 -70
email: sekretariat@lbsdo1.snv.at
Internet: https://lbsdo1.snv.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://ceramico-campus.schule/fachschule/
Landesfachschule für Fliese, Keramik und Ofenbau Stoob (CERAMICO Campus)
Keramikstraße 16
7344 Stoob
Tel.: +43 (0)2612 / 424 84 -0
email: office@keramikschule.at
Internet: https://ceramico-campus.schule/
Schwerpunkte:
Kolleg/Aufbaulehrgang für Ofenbautechnik
Fachschule für Fliesen, Keramik und Ofenbau
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
Voraussetzungen: kommend aus:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Info: Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz – Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
email: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design
Höhere Lehranstalt für Medien:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie – Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:
Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:
Bauhandwerkerschule für Maurer*innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Meisterschule für Kunst und Gestaltung:
Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Die Bezeichnung „Hafner*in“ ist die in Österreich gebräuchliche Bezeichnung für den Beruf des/der Ofensetzer*in oder Kachelofenbauer*in und kommt vom umgangssprachlichen Ausdruck „Häfen“. Kachelöfen bestehen aus wärmespeichernden Materialien. Die Hitze wird nicht sofort an die Umgebung abgegeben, sondern im Inneren des Kachelofens gespeichert. Der Raum wird dadurch langsam und gleichmäßig erwärmt.
Hafner*innen stellen Kachelöfen für alle Brennstoffe wie Holz, Strom, Gas und Öl, aber auch alternative Energieträger und andere Feuerungsstätten (z. B. offene Kamine, Zentralheizungs- und Warmluftkachelöfen, Pizza- und Grillöfen usw.) her. Sie führen heizungstechnische Berechnungen (Wärmebedarfsberechnungen, Ofen- und Zugberechnungen) durch, erstellen zeichnerische Entwürfen und verlegen keramische Wand- und Bodenbeläge (Fliesen, Mosaike usw.). Außerdem erstellen sie für die von ihnen errichteten Öfen Energieausweise.
Wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist es inzwischen, dass Hafner*innen moderne Mess-, Steuer- und Regelsysteme für die elektronische Steuerung der Öfen und Heizungsanlagen einbauen.
Nachdem sie eine Konstruktionszeichnung unter Berücksichtigung der heiztechnischen Raumgegebenheiten angefertigt haben, berechnen sie den Materialbedarf. Je nach Aufstellungsort tragen sie eine Schicht aus Zementmörtel („Estrich“) auf, auf den wiederum ein Sockel („Gesims“) aufgemauert wird. Das Gesims dient als Basis für den Ofen. Darauf setzen sie dann die einzelnen Kachelreihen sowie die Ofentür. Die Kacheln schneiden sie zuvor mit einer elektrischen Handschneidemaschine zurecht und bringen auf der Innenseite der Kacheln hitzebeständige Schamotteplatten an. Mit Drahtklammern werden die Teile verbunden. Diesen Vorgang setzen sie solange fort, bis die gewünschte Höhe des Ofens erreicht ist. Zuletzt bringen sie eine Endabdeckung an und verbinden den Ofen durch ein Abzugsrohr mit dem Kamin.
Aber auch industriell hergestellte Heizanlagen oder Nachtspeicheröfen werden von Hafner*innen mit Kacheln verkleidet. Weiters führen sie die Reinigung und Reparatur von Kachelöfen durch und beraten die Kund*innen über Energie sparendes Heizen.
Insbesondere in Zusammenhang mit höherer Energieeffizienz und verbessertem Umweltschutz entwickelt sich die gesamte Heiztechnik und damit auch der Kachelofenbau ständig weiter. Mit Berechnungsprogrammen kann der Kachelofen z. B. perfekt an den Rauchfang angepasst werden und eine deutliche Verminderung von Emissionen erzielt werden.
Typische Arbeitsgegenstände und -behelfe von Hafner*innen sind Kacheln, Fliesen, Schamottesteine, Drahtklammern und Handschneidemaschinen. Sie verwenden aber auch Maurerutensilien wie Zement, Spachtel, Kelle etc., hantieren mit Wasserwaagen und lesen Konstruktionspläne und -zeichnungen oder fertigen diese selbst an. Regelmäßig kommen auch elektronische Bauteile für Mess-, Steuer- und Regelsysteme zum Einsatz.
Beim Entwurf von Kachelöfen verwenden sie Computer-Zeichenprogramme wie z. B. CAD (Computer Aided Design) und Rechenprogramme für die Berechnung und Erstellung von Energieausweisen.
Hafner*innen arbeiten in Werkstätten von Hafnerbetrieben und häufig direkt bei ihren Kund*innen. Je nach Auftrag arbeiten sie alleine oder gemeinsam mit Berufskolleg*innen und Hilfskräften und fallweise gemeinsam mit anderen Gewerken wie Fliesenleger*innen, Bodenleger*innen, Installations- und Gebäudetechniker*innen usw. (siehe z. B. Platten- und Fliesenleger*in (Lehrberuf), Bodenleger*in (Lehrberuf), Installations- und Gebäudetechnik (Modullehrberuf)). Sie haben direkten Kontakt zu ihren Kund*innen und Auftraggeber*innen sowie zu Lieferanten.
Die Tätigkeit von Hafner*innen ist trotz technischer Unterstützung durch viel Handarbeit gekennzeichnet, das kann auch körperlich anstrengend sein (viel Stehen, Bücken, Knien).
Der Beruf Hafner*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Hafner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungsmöglichkeiten werden beispielsweise vom Berufsförderungsinstitut (BFI) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) angeboten, z. B. ein zweiteiliger Lehrgang für Heizungsbau und Klimatechnik für Ofenbau- und Verlegetechniker*innen, aber auch allgemeine Kurse über Heizungs- und Klimatechnik und allgemeine betriebswirtschaftliche Themen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten auch facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Eine häufige Kombinationsmöglichkeit und Doppelausbildung für Hafner*innen ist mit dem Lehrberuf Platten- und Fliesenleger*in gegeben. Im Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik (Lehrberuf) sind Tätigkeiten beider Berufe verbunden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Energieausweis | Der Energieausweis kann mit dem Typenschein beim Auto verglichen werden. Im Energieausweis sind interessante Kennwerte des jeweiligen Gebäudes gesammelt, wie z. B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Der wichtigste Kennwert ist die Energiekennzahl, das ist der spezifische Heizwärmebedarf. Für neue Gebäude wird ein Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren benötigt, dies gilt auch für umfassende Sanierung, Zu- und Umbauten. Seit 2009 ist ein Energieausweis außerdem bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts. Quelle: www.energieausweis.at |
Energiekennzahl | Energiekennzahlen geben den Energieverbrauch pro m2 Energiebezugsfläche an. Man unterscheidet: E-Kennzahl Wärme (Heizung, Warmwasser, inkl.Hilfsenergie), E-Kennzahl Heizung, E-Kennzahl Warmwasser, E-Kennzahl Strom. |
Kachelöfen | Kachelöfen bestehen aus wärmespeichernden Materialien, welche die bei der Verbrennung freiwerdende Hitze nicht sofort an die Umgebung abgeben, sondern in ihrem Inneren speichern. Dadurch erwärmt sich der beheizte Raum langsam und gleichmäßig. Die gleichmäßige Wärmeabgabe beruht einerseits auf der Speicherfähigkeit der verwendeten Kacheln, andererseits aber auch auf der besonderen Konstruktionsweise der Kachelöfen. Dabei werden die Rauchgase nicht direkt abgezogen, sondern sie strömen im Ofen durch ein verzweigtes System von Luftkanälen, wodurch ihre Hitze optimal genutzt wird. |
Ofenkacheln | Der Kachelofen ist eines der ältesten Heizgeräte und besteht größtenteils aus Ofenkacheln. Man unterscheidet Grundofen, Warmluftofen oder Strahlungsfläche als Varianten des Kachelofens. Für die Befeuerung werden meist Holz oder Kohle verwendet. Die Wärme wird dann als angenehme Strahlungswärme an den Raum abgegeben. Bei neueren Modellen kommen aber auch andere Brennstoffe wie z. B. Erdgas zum Einsatz. Im Gegensatz z. B. zu Kaminöfen sind Kachelöfen individuell fest gemauert und nicht mobil einsetzbar. |
Schamott / Schamottsteine | - bestehend aus feuerfestem, doppelt gebranntem Ton, werden zur Auskleidung von Ofenräumen verwendet. Schamottsteine bzw. Schamottziegel sind vor allem dafür bekannt, dass sie Wärme speichern und langsam abgeben - ideal für den Bau von Kachelöfen und Backöfen. |