Ein Butler / eine Butleress (auch Housemanager (m./w./d.) oder Private Personal Assistant (m./w./d.)) arbeitet in privaten Haushalten, Botschaften, Hotels und auf Kreuzfahrtschiffen im gehobenen Einkommenssegment. Sie leiten und organisieren einen oder mehrere Haushalte ihrer Arbeitgeber*innen, koordinieren die Tätigkeiten des weiteren Personals und verwalten das Haushaltsbudget.
Der Butler / die Butleress kennt die persönlichen und privaten Wünsche und Gewohnheiten der Arbeitgeber*innen und steht oft rund um die Uhr für diese zur Verfügung. Sie verfügen über Grundkenntnisse in der Reinigung und Pflege von exklusiven Kleidungsstücken und Möbeln und sind versiert in den Bereichen Service und Etikette sowie im Umgang mit Genussmitteln (z. B. Wein, Zigarren).
Für den Beruf des Butler / der Butleress ist ein hohes Maß an Diskretion, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Feingefühl wichtig. Als Butler / Butleress hält man sich mit dem Service stets im Hintergrund und sorgt für einen reibungslosen Ablauf im alltäglichen Privatleben der Arbeitgeber*innen.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.
BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.
Etikette | Etikette bezeichnet die Benimmregeln bzw. Umgangsformen in einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht oder Kultur. |
Protokoll | a) Als Protokoll wird die schriftliche Zusammenfassung von Besprechungs- und Sitzungsergebnissen bzw. -verläufen bezeichnet. b) Das Protokoll wird aber auch in der Diplomatie und im innerstaatlichen Umgang mit hochrangigen Persönlichkeiten angewandt. Das Protokoll regelt dann z. B. die Abläufe des Auftritts, der Begrüßung oder die Tischordnung. |