Die Ausbildung zum/zur Glasbauer*in erfolgt im Modullehrberuf Glasbautechnik im Hauptmodul Glasbau.
Glasbautechniker*innen im Hauptmodul Glasbau sind mit der Herstellung, Montage, der Instandsetzung und Reparatur von Verglasungen und Glasbauten aller Art befasst. Sie verglasen Außenbereiche von Gebäuden wie z. B. Türen, Fenster- und Schaufenster und errichten Glasfassaden oder Glasdächer. Für den Innenausbau stellen sie Schiebetüren, Zierverglasungen oder Spiegel her.
Glasbautechniker*innen – Glasbau hantieren mit Glasschneidemaschinen, Glassägen und Glasbohrern. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes und in Produktionshallen von glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben. Sie führen alle Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards durch. Im Rahmen von Fassaden- und Außenverglasungen arbeiten sie mit Fachkräften des Baugewerbes direkt an den Baustellen vor Ort.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.
Und so geht es:
Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.
Wie funktioniert die Vorbereitung?
Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.
Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Link: Häufig gestellte Fragen!
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.
Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Entspiegelung | Trifft Licht auf eine Glasfläche, wird es zum Teil als Spiegelung zurückgeworfen. Weil das z. B. für Brillenträger*innen eine große Beeinträchtigung darstellt, werden die Brillengläser entspiegelt. Aber auch andere Glasanwendungen und -konstruktionen werden entspiegelt. Dabei werden mit Vakuum mehrere hauchdünne Beschichtungen auf die Brillengläser aufgebracht. Dieses Verfahren wurde 1935 von Carl Zeiss entwickelt. Eine andere Methode ist das sogenannte Reflexarm-Mattieren. |
Flachglas | Oberbegriff für alle ebenen Scheiben, farblos, aber auch farbig. Unter den Flachgläsern ist das Maschinen- oder Tafelglas, das im Bauwesen, für Fahrzeuge und für viele andere Zwecke am meisten verwendete Glas. Es wird als breites Band kontinuierlich aus der Wanne gezogen. Durch Abkühlung nimmt es nach einer gewissen Strecke eine solche Zähigkeit an, dass es mittels Transportrollen über eine Kühlstrecke geführt und an deren Ende geschnitten werden kann. Je höher die Ziehgeschwindigkeit und die Temperatur liegen, um so geringer ist die Dicke des erzeugten Glasbandes. |
Glasätzung | Die chemische Behandlung des Glases mit Fluss- oder Salzsäure. Flusssäuredämpfe ergeben matte Ätzfiguren, Eintauchen in Flusssäure verursacht blank bleibende Vertiefungen. Die Glasätzung bietet eine Fülle dekorativer Möglichkeiten. |
Kieselglas | Für spezielle Zwecke im chemischen Apparatebau, in der Optik und der Elektrotechnik wird Kiesel- oder Quarzglas aus Bergkristall hergestellt. Der Schmelzpunkt des Bergkristalls liegt bei über 1.700° Celsius. |
Nuppen | zur Verzierung von Glasgegenständen einzeln aufgelegte Glastropfen. |
Optisches Glas | Optisches Glas kühlt ab und erstarrt, ohne zu kristallisieren, denn optische Gläser müssen absolut frei von Schlieren, Bläschen oder mechanischen Spannungen sein. Um solche Materialspannungen zu vermeiden, lässt man große Glasblöcke monatelang abkühlen, und zwar gleichmäßig um nur wenige Grade pro Tag. |