Harmonikamacher*in (Lehrberuf)

Harmonikamacher*innen bauen Harmonikas, Akkordeons und Mundharmonikas. Sie erstellen Werkzeichnungen der Einzelteile und bearbeiten dann das Material (Holz, Metall, Kunststoffe). Dafür verwenden sie spezielle Mess- und Schleifgeräte, Fräsmaschinen und Sägen. Beim Herstellen der Instrumente achten sie vor allem auf die guten Klangeigenschaften der Instrumente. Außerdem reinigen und warten sie die Instrumente und führen gegebenenfalls Reparaturen durch. Harmonikamacher*innen beraten ihre Kund*innen bei der Auswahl der Instrumente und sind auch für die Verkaufsabwicklung zuständig.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Technische Unterlagen, Pläne und Werkzeichnungen lesen und anwenden
  • Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen
  • Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen
  • erforderliche und geeignete Werkstoffe und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen und überprüfen
  • Werkstoffe (Metall, Holz, Kunststoff, Filz und Leder) unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards be- und verarbeiten
  • Harmonikateile anfertigen und zusammenbauen
  • Harmonikas warten, reparieren und restaurieren
  • Harmonikas stimmen
  • Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle fachgerecht durchführen
  • Oberflächen behandeln
  • Dokumentationen über Arbeitsabläufe erstellen
  • Kund*innenberatung

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Fingerfertigkeit
  • gutes Hörvermögen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • kaufmännisches Verständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld
  • Musikalität

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum*zur Harmonikamacher*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten besteht derzeit nicht.

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Harmonikamacher*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Harmonikamacherin“ bzw.“Harmonikamacher“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie im Kontakt mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Berufsschule für Holz, Klang, Farbe, Lack
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien

Tel.: +43 (0)1 4000 -95262
Fax: +43 (0)1 4000 -99 95262
email: office.915045@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.hkfl.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Harmonikamacher, BGBl. II Nr. 72/2003 (Novelle Art. 34, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Harmonikas sind so genannte Zungeninstrumente, die Zungen werden durch Luftstrom in Schwingung versetzt und erzeugen dabei Töne. Der Luftstrom wird durch Ziehen und Pressen am Blasebalg oder Blasen mit dem Mund (z. B. Mundharmonika) erzeugt.

Für den Harmonikabau wurden früher in erster Linie Materialien wie Holz und Celluloid verwendet, die neuen Modelle bestehen vorwiegend aus Metall, Kunststoffen und hochwertig brennlackierten Gehäuseteilen. Bei der Fertigung achten Harmonikamacher*innen vor allem auf die Klangeigenschaften der Materialien.

Zu den Arbeitstechniken von Harmonikamacher*innen gehören Messen, Anreißen, Raspeln, Feilen, Sägen, Schneiden, Stechen, Bohren, Zahnen, Fügen, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Furnieren, Schleifen, Biegen, Löten, Oberflächenbehandeln usw. Dazu verwenden Sie u. a. spezielle Mess- und Schleifgeräte.

Nach dem Zusammenbau eines Instruments überprüfen sie den Klang. Sie sind auch für das Reparieren, Warten oder Restaurieren (z. B. bei alten kostbaren Instrumenten) zuständig.

Arbeitsmittel

Harmonikamacher*innen setzen unterschiedliche Materialien wie Holz, Kunststoff und Metall ein und lesen Konstruktionspläne und -zeichnungen. Sie verwenden für die Herstellung der Instrumente Messwerkzeuge (z. B. Winkel, Mikrometer, Feuchte- und Temperaturmessgeräte), verschiedene Handwerkzeuge (z. B. Hobel, div. Messer, Hämmer, Feilen) und Maschinen und Geräte wie Fräs-, Hobel- und Schleifmaschinen sowie Band- und Kreissägen.

Arbeitsumfeld

Harmonikamacher*innen arbeiten in Werkstätten gemeinsam mit ihren Arbeitskolleg*innen. Sie haben Kontakt zu ihren Auftraggeber*innen und Kund*innen sowie zu Lieferant*innen von Werkstoffen. Bei speziellen Einzelanfertigungen besprechen sie die Aufträge mit ihren Auftraggeber*innen (z. B. Instrumentalmusiker*innen). Je nach Größe des Betriebs haben sie auch Kontakte zu Mitarbeiter*innen des Musikalienhandels sowie zu Kolleg*innen, die in der Herstellung anderer Instrumente oder Instrumentenzubehör tätig sind.

Weitere Lehrberufe des Musikinstrumentenbaus sind
Streich- und Saiteninstrumentenbau – Streichinstrumente (Lehrberuf)
Streich- und Saiteninstrumentenbau – Zupfinstrumente (Lehrberuf)
Streich- und Saiteninstrumentenbau – Bogen (Lehrberuf)
Klavierbau (Lehrberuf)
Blechblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)
Holzblasinstrumentenerzeugung (Lehrberuf)
und Orgelbau (Lehrberuf)

Beschäftigungsmöglichkeiten für Harmonikamacher*innen bestehen insbesondere in:

  • Kleinbetrieben des Harmonikamachergewerbes
  • Musikalienhandlungen, denen eine Reparaturwerkstätte angeschlossen ist

Der Beruf Harmonikamacher*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Herstellung von bestimmten Harmonikas, Akkordeons und Mundharmonikas
  • Umbau von Harmonikas, Akkordeons und Mundharmonikas
  • Reparatur und Instandhaltung
  • Restaurierung historischer Instrumente
  • Handel und Vertrieb

Harmonikamacher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Harmonikamacher*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten aber in verschiedenen technischen und handwerklichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Harmonikamacher*innen relevant sein können. Auch Weiterbildungen in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) werden von zahlreichen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.

Auch der Besuch von Fachtagungen, Veranstaltungen (z. B. Exkursionen), der Austausch mit Berufskolleg*innen und das Lesen von Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung zu neuen Entwicklungen in ihrem Arbeitsbereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Akustik

Die Lehre vom Schall, von den Tönen; Klangwirkung.

Diskant

Obere Hälfte der Tastenreihe beim Klavier.

Intarsien

Einlagen aus Holz oder Metall in Holzarbeiten. Intarsien waren früher ein beliebter Möbelschmuck. Heute sind diese zeitaufwendigen Arbeiten in der Herstellung zu teuer und nur noch selten anzutreffen.

Intonation

Einstimmung. Im Instrumentenbau, besonders bei Orgeln, die Harmonie der Töne und ihrer Klangfarben.

Klaviatur

Die Gesamtheit der dem Spiel dienenden Tasten bei Klavier, Orgel, Harmonium etc.

Musikalien

Ursprünglich in Kupfer gestochene, seit dem 18. Jhd. gedruckte Musikwerke. Im Alltag meistens einfach kurz Noten genannt.

Register

a) Der (gesamte) Umfang der Klangfarben.
b) eine systematische Sammlung von Informationen, ein Aktenverzeichnis