Hohlglasveredler*in – Glasmalerei (Lehrberuf)

Hohlglasveredler*innen im Bereich Glasmalerei bemalen und restaurieren Hohlgläser wie z. B. Trinkgläser, Vasen, Krüge, aber auch Flachgläser wie Glasfenster von Kirchen, Festhallen und öffentlichen Gebäuden. Sie stellen Ornamente aus buntem Glas her, bemalen Glastafeln und erzeugen Glasmosaike aus nichttransparenten Glassteinen. Hohlglasveredler*innen im Bereich Glasmalerei arbeiten händisch mit Pinseln, Farbsprühgeräten (Luftpinseln), Spritzschablonen und Retuschiernadeln, aber auch maschinell mit Siebdruckmaschinen oder Spritzanlagen sowie Öfen zum Einbrennen von Schmelzfarben.
Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten in Werkstatträumen (z. B. Ätzraum, Spritzkabine).

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Muster, Formen und Dekore entwerfen
  • Schriften, Dekore, Muster und Vorlagen einteilen, anzeichnen und skizzieren
  • Schriften, Dekore, Muster und Vorlagen mit Email- und Transparentfarben auslegen
  • Mal-, Pinsel-, Pinseldruck- und Federtechniken anwenden
  • Schattierungs- und Schwarzlötarbeiten durchführen
  • Schwemmen und Fassen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • Auge-Hand-Koordination
  • Fingerfertigkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Unempfindlichkeit gegenüber chemischen Stoffen
  • Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • Gefühl für Farben und Formen
  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • räumliches Vorstellungsvermögen

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Geduld

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität

Die Ausbildung zum*zur Hohlglasveredler*in mit Schwerpunkt Glasmalerei erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Glasgestaltung und Glastechnik (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Hohlglasveredler*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Hohlglasveredlerin“ bzw.“Hohlglasveredler“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie im Kontakt mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Tiroler Fachberufsschule für Glastechnik
Mariatal 2
6233 Kramsach

Tel.: +43 (0)5337 / 626 23
email: direktion@tfbs-glas.tsn.at
Internet: https://www.glasfachschule.ac.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Abschluss: Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berechtigt die Ausübung facheinschlägiger Gewerbe sowie des Handelsgewerbes.

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Weitere Infos: http://www.htl-kramsach.ac.at/

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach

Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
email: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure – Chemische Betriebstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Objektdesign und Produktion

Kolleg/Aufbaulehrgang für Fassadentechnik

Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hohlglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Flachglas und Gestaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Technisches Glas und Gestaltung

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, BGBl. II Nr. 53/2003, Novelle durch Art. 18, BGBl. II Nr. 399/2008)

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) freie Berufstätigkeit als Künstler*in

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

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Arbeitsbereiche

Hohlglasveredler*innen im Bereich Glasmalerei üben kunsthandwerklich-gestalterische Tätigkeiten aus. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Bemalung von Hohlgläsern wie z. B. Trinkgläser, Vasen, Krüge, Flaschen mit unterschiedliche Maltechniken, aber auch die Herstellung und Restaurierung von bunten Flachgläsern, wie z. B. Glasfenstern für Kirchen, Festhallen und öffentlichen Gebäuden sowie von Ornamenten aus buntem Glas und die Herstellung von Glasmosaiken aus nichttransparenten Glassteinen.

Je nach zu bearbeitenden Glas und Maltechnik wählen sie die erforderlicher Materialien aus und überprüfen, ob diese den Anforderungen für die Bemalung entsprechen. Sie entwerfen Muster und Formen und zeichnen bzw. skizzieren Schriften, Muster und Dekore als Vorlage auf dem Glas. Mit verschiedenen Mal-, Pinsel- und Federtechniken bemalen, bespritzen oder bedrucken sie die Gläser und tragen Schriften auf. Dabei verwenden sie auch Schablonen, Einbrennfarben und legen Gläser mit Email- und Transparentfarben aus.

Neben den künstlerisch-handwerklichen Fertigkeiten sind für die Hohlglasveredler*innen in der Glasmalerei Kenntnisse des Materials und die Behandlungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Glas (z. B. von Gussglas oder Spiegelglas) von grundlegender Bedeutung. Beim Einbrennen von Schmelzfarben muss beispielsweise der Brennvorgang genau auf die Eigenschaften des Materials und auf die Farbmaterialien abgestimmt werden.

Arbeitsmittel

Durch die laufende technische Entwicklung und Verfeinerung der Farbrezepturen stehen den Hohlglasveredler*innen – Glasmalerei heute eine große Anzahl guter Farben und Präparate zur Verfügung. Die Hohlgläser werden manuell mit Hilfe von Anzeichenmaterialien, diversen Malwerkzeugen wie z. B. Pinseln, Federn und maschinell z. B. durch den Einsatz von Siebdruckmaschinen oder Spritzanlagen bearbeitet. Zur Nachbehandlung verwenden sie Schmelzfarben, Metall- und Edelmetallpräparate oder Oberflächenbeizen sowie Brennöfen zum Einbrennen der Schmelzfarben.

Arbeitsumfeld

Hohlglasveredler*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten in den Werkstätten ihrer Betriebe. Bei speziellen Einzelanfertigungen besprechen sie die Aufträge mit ihren Auftraggeber*innen. Gegebenenfalls arbeiten sie auch gemeinsam mit Designer*innen (siehe z. B. Industrial-Designer*in) oder Künstler*innen, die in der Glasgestaltung tätig sind.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Hohlglasveredler*innen in der Glasmalerei bestehen insbesondere in:

  • Glasmalbetrieben, die auch Kunstglaserarbeiten durchführen

Der Beruf Hohlglasveredler*in – Glasmalerei ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • Entwurf, Design
  • digitale Siebdruckmaschinen und Spritzanlagen steuern und bedienen
  • bestimmte Glasmaltechniken
  • Restaurierung historischer Glasmalereien
  • Produktendkontrolle, Qualitätsmanagement

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hohlglasveredler*innen – Glasmalerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Auch die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung, Glasbau, Glasverfahrenstechnik usw. kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Größere Unternehmen für Hohlglasveredelung führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: