Bildhauerei (Lehrberuf)

Bildhauer*innen (Lehrberuf) stellen aus den verschiedensten Materialien (Holz, Stein, Kunststoffe, Modelliermassen usw.) kunsthandwerkliche und künstlerische Gegenstände sowie Gebrauchsgegenstände her (z. B. Holzdecken und Wandvertäfelungen, Verkleidungen, Schmuckelemente für Möbel, Türen, Fassaden sowie Skulpturen, Reliefs, Modelle, Lampen, Leuchter, Luster, Spiegelrahmen, Souvenirs, Grab- und Denkmäler und Freiplastiken). Sie arbeiten händisch mit Hämmern, Meißeln etc. oder maschinell mit Hilfe von Steintrennmaschinen, Torpedosägen oder pressluftbetriebenen Werkzeugen. Bildhauer*innen arbeiten häufig selbstständig in eigener Werkstatt oder in den Werkstätten von Betrieben der Holz- und Steinverarbeitung, bei Montagearbeiten auch bei ihren Kund*innen vor Ort.

Lehrberuf
Hauptberuf
Lehrzeit:
3 Jahre

Tätigkeiten und Aufgaben

  • Skizzen und Werkzeichnungen anfertigen, technische Unterlagen lesen und anwenden
  • Werk- und Hilfsstoffe (Holz, Stein, Kunststoffe, Modelliermassen) fachgerecht auswählen, überprüfen und lagern
  • Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Sicherheitsstandards bearbeiten
  • Modelle, Formen und Abdrücke herstellen
  • Werkstoffe unter Berücksichtigung von Stilkunde, Proportionslehre und Perspektiven bildhauerisch gestalten
  • Oberflächen behandeln
  • Kund*innenberatung

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • selbstständiges Arbeiten
  • Einsatzfreude
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
  • Lernbereitschaft

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

    Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?

  • ausgeprägter Tastsinn
  • Fingerfertigkeit
  • gute körperliche Verfassung
  • Unempfindlichkeit gegenüber Staub

     

    Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?

  • gestalterische Fähigkeit
  • gutes Augenmaß
  • handwerkliche Geschicklichkeit
  • Kunstverständnis
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • technisches Verständnis

     

    Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?

  • Aufgeschlossenheit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innenorientierung

     

    Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?

  • Aufmerksamkeit
  • Ausdauer / Durchhaltevermögen
  • Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit
  • Eigeninitiative
  • Flexibilität / Veränderungsbereitschaft
  • Sicherheitsbewusstsein
  • Umweltbewusstsein
  • Zielstrebigkeit

     

    Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?

  • Kreativität
  • Planungsfähigkeit
  • systematische Arbeitsweise

Die Ausbildung zum*zur Bildhauer*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Bildhauerei sowie Höhere Lehranstalt für Art und Design (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Bildhauerei
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung „Bildhauerin“ bzw.“Bildhauer“ zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfung, Meisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Studios, im Freien usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Berufsschule für Holz, Klang, Farbe, Lack
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien

Tel.: +43 (0)1 4000 -95262
Fax: +43 (0)1 4000 -99 95262
email: office.915045@schule.wien.gv.at
Internet: https://www.hkfl.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • Eignungstest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • Ablegung der Meisterprüfung nach einjähriger Praxis (in manchen Bundesländern über Antrag schon nach 6 Monaten) – kein Meisterkurs notwendig, aber vorteilhalft
  • Besuch von Meisterkursen und Meisterschulen (z. B. Meisterschule für Bildhauerei in München)
  • Besuch von Aufbaulehrgängen, dadurch mögliche Erlangung der Matura und evtl. Meisterprüfung (Hallein, Hallstatt)
  • Studium im Fachbereich – z. B. an einer Kunstakademie
  • Freischaffende*r Bildhauer*in (Kunstgewerbe)

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
email: office@htl-hallstatt.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie – Raum- und Objektgestaltung

Fachschule für Tischlerei

  • Schulautonome Vertiefung Möbel- und Inneausbau
  • Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Instrumentenbau – Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Bildhauerei/Tischlerei/Drechslerei/Instrumentenbau

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein

Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
email: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik – Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie – Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung

Fachschule für Maschinenbau

Fachschule für Mechatronik

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Tischlerei

Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule Bildhauer

Meisterschule Tischler

Kolleg/Aufbaulehrgang für Design – Produkt- & System-Design

Aufbaulehrgang für Bautechnik – Hochbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieure – Seilbahn- und Beförderungstechnik

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen


Fachschule für Kunsthandwerk und Design (Schnitzschule Elbigenalp)
Dorf 57/Schnitzschule Elbigenalp
6652 Elbigenalp

Tel.: +43 (0)5634 / 62 26
email: office@schnitzschule.at
Internet: https://schnitzschule.tsn.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Malen, Vergolden und Schriftdesign


Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallein
Davisstraße 5
5400 Hallein

Tel.: +43 (0)664 / 804 62
Fax: +43 (0)662 / 234 663 855
email: office@htl-hallein.at
Internet: https://www.htl-hallein.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik – Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie – Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung

Fachschule für Maschinenbau

Fachschule für Mechatronik

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Tischlerei

Bauhandwerkerschule für Steinmetze/Steinmetzinnen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule Bildhauer

Meisterschule Tischler

Kolleg/Aufbaulehrgang für Design – Produkt- & System-Design

Aufbaulehrgang für Bautechnik – Hochbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Wirtschaftsingenieure – Seilbahn- und Beförderungstechnik

Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure – Ausbildungsschwerpunkt Maschinenwesen


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
  • Eignungsprüfung

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
  • Studienberechtigung

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt für Bau und Design Innsbruck
Trenkwalderstraße 2
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5090 2811
Fax: +43 (0)5090 2811-900
email: direktion@htl-ibk.at
Internet: https://www.htl-ibk.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauinformatik

Höhere Lehranstalt für Informatik

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign

Höhere Lehranstalt für Art and Design:

  • Angewandte Malerei – Oberflächendesign – Restaurierungstechnik
  • Bildhauerei-Objektdesign

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik – Ausbildungsschwerpunkt Hochbau

Kolleg für Berufstätige für Medien – Game Design & Usability Engineering

Bauhandwerkerschule für Maurer*innen / Hochbau

Bauhandwerkerschule für Zimmerei / Holzbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
  • Eignungsprüfung

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
  • Studienberechtigung

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Die AbsolventInnen arbeiten in den Bereichen Bildhauerei, Objektdesign und in den unter-schiedlichsten Feldern der Restaurierung. Beispiele dafür sind: Steinmetzbetriebe, Bühnenbild, Filmausstattung und Requisite, Ausstellungsgestaltung, Design- und Gestaltungsbüros, Formen- und Modellbau, 3D-Modelling, Museumstechnik und Sammlungsbetreuung sowie Freischaffende in der Bildenden Kunst, Landschaftsplanung, Rekonstruktion und Konservierung, Denkmalpflege, Dekoration, Vergoldung und mehr. (Quelle: Ortweinschule)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz – Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
email: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie – Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer*innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangst du die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet dir den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes.

Und so geht es:

Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin.

Wie funktioniert die Vorbereitung?

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kannst du nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten.

Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

Link: Häufig gestellte Fragen!

WKO-Bildungspfade:

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Der Bildungspfad Berufsreifeprüfung steht in allen Lehrberufen offen:

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:

a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke:

  • Handwerk der Bildhauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Art. 44 BGBl. II Nr. 399/2008
  • Gewerbe der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher, BGBl. Nr. II 86/2003, Novelle mit Art. 41 BGBl. II Nr. 399/2008

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe.

b) Freie Gewerbe:

  • Herstellung von Bilderrahmen

Informationen zum „Freien Gewerbe“:
Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.

In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:

Verwandte Lehrberufe

Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). In manchen Fällen wird die Lehrzeit und die Lehrabschlussprüfung auch vollkommen ersetzt.

Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag „1. voll“ bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.)

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.

Berufsinfos werden zur Verfügung gestellt von:

Folgende Inhalte löschen:

Arbeitsbereiche

Der Beruf des Bildhauers/der Bildhauerin hat eine lange Tradition. Handwerkliches Bearbeiten von Holz oder Natursteinen wird seit Jahrhunderten auf unterschiedliche Weise praktiziert. Viele bedeutende Kulturdenkmäler, Bauwerke und Kunstwerke aus Stein oder Holz sind durch die Hände von Bildhauer*innen entstanden. Das Berufsbild des/der Bildhauer*in hat sich durch technische Entwicklungen und Erneuerungen stark modernisiert. Kunsthandwerkliches Können gehört jedoch bis heute zur Ausübung des Berufs.

Zu ihren Arbeitsmaterialien gehören vorwiegend Stein, Holz und Kunststoffe. Bildhauer*innen formen Modelle (aus Ton oder Gips), verwandeln sie durch die technische Übertragung in Architekturplastiken, Brunnen, Denkmäler, Reliefs, Rauminstallationen oder Figuren für Kirchen, private oder öffentliche Räume. Sie schnitzen von Hand oder unter Verwendung von Maschinenwerkzeugen Holz und andere Materialien zu Flach- und Hochreliefs verschiedenster Art: Rundplastiken, Schriften und Ornamente, Möbel und Möbelteile, Täfelungen und Wandverkleidungen, Heiligenfiguren oder Beleuchtungskörper.

Sie führen aber auch Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Möbeln, Kunstgegenständen, historischen Gebäuden und Denkmälern durch. Bei Restaurierungsaufträgen müssen sie zunächst ein Schadensgutachten erstellen und Art und Umfang der erforderlichen Restaurierungsarbeiten bestimmen. Dabei werden zuerst die Steinteile durch das Auftragen von chemischen Festigungsmitteln gefestigt. Danach können die erforderlichen Reinigungsarbeiten mit Wasser oder chemischen Reinigungsmitteln durchgeführt werden. Ersatzteile für beschädigte Fassadenteile werden in der Werkstatt angefertigt. Bei der Restaurierung von Figuren, Reliefs und Möbeln ergänzen sie fehlende Stücke und schadhafte Stellen durch Neuanfertigungen bzw. wechseln diese aus.

Arbeitsmittel

Zu den Werkzeugen von Bildhauer*innen gehören Hämmer, Meißel, Schlägel, Scharniereisen, Stockhammer, Schlageisen oder Spitzeisen. Technische Geräte und Maschinen sind längst Bestandteil ihrer Arbeit. Zu den maschinellen Arbeitshilfen gehören Steintrennmaschinen, Torpedosägen oder pressluftbetriebene Werkzeuge. Wenn nötig verwenden Bildhauer*innen auch Gehörschutz, Schutzbrillen und Staubmasken.

Speziell für das Design werden Computer mit speziellen 3-D-Programmen eingesetzt. In der industriellen Fertigung kommen computergesteuerte Maschinen zum Einsatz, z. B. Kopierfräsen. Bei Kopierfräsen handelt es sich um elektronische bzw. computergesteuerte CNC-Fräsen, die in der Lage sind, komplexe 3-D-Strukuren simultan mehrflächig herauszuarbeiten.

Arbeitsumfeld

Bildhauer*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleg*innen in den Werkstätten von Bildhauereibetrieben. Bei Montage- oder Restaurierungsarbeiten sind sie auch vor Ort bei ihren Auftraggeber*innen tätig. Teilweise arbeiten sie gemeinsam mit Künstler*innen (siehe Bildhauer*in) oder Steinmetz*innen (siehe Steinmetz*in (Lehrberuf) und Steinmetztechnik (Lehrberuf)).

Bildhauer*innen sind bei ihrer Arbeit zum Teil Staub und Lärm ausgesetzt. Manchmal können in der Arbeit von Bildhauer*innen auch Mehrarbeit und Überstunden erforderlich werden, um zum Beispiel einen Liefertermin einzuhalten.

Beschäftigungsmöglichkeiten für Bildhauer*innen bieten insbesondere:

  • Klein- und Mittelbetriebe des Bildhauer-Gewerbes
  • Betriebe der Souvenir-Erzeugung

Der Beruf Bildhauerei (Lehrberuf) ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Produkt- und Fachbereiche wie z. B. Fassaden, Stuck, Skulpturen, Decken und Vertäfelungen
  • Produktdesign, Technisches Zeichen, CAD
  • handwerkliche/kunsthandwerkliche Einzelfertigung
  • Holz- und Steinverarbeitungstechniken
  • Flach- und Hochreliefs
  • Oberflächenbehandlung
  • Endfertigung, Montage
  • Restauration von Denkmälern, Denkmalschutz

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Bildhauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten beispielsweise Weiterbildungsmöglichkeiten für Bildhauer*innen in den Bereichen Holz- und Steinbearbeitung, Restauration aber auch kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Buchhaltung und Kostenrechnung, Unternehmensführung, Marketing an, siehe dazu beispielsweise die aktuellen Kursprogramme des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In vielen Betrieben werden innerbetriebliche Kurse zur Schulung an neuen Maschinen und technischen Zusatzeinrichtungen oder neuer Verfahren und Methoden durchgeführt.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Insbesondere das Universitätsstudium „Bildhauerei“ an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, an der Universität für angewandte Kunst Wien und an der Akademie der bildenden Künste Wien bietet für Bildhauer*innen die Möglichkeit eine künstlerische Richtung und Laufbahn einzuschlagen.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

Ästhetik

Eine philosophische Teildisziplin. Dabei geht es um die Theorie des Schönen und dessen Erscheinungsformen in Kunst und Natur.

CNC

Abkürzung für Computerized Numerical Control (= computerunterstützte numerische Maschinensteuerung). Produktionsmaschinen (z. B. Drehbänke) werden mit Hilfe eines Computers gesteuert. Der Computer ist dabei direkt in die Steuerung der Maschine integriert. Die Produktion kann teil- oder vollautomatisch erfolgen, wodurch eine ständige Betreuung der Fertigungsmaschinen nicht mehr notwendig ist.

CNC-Maschine

Computergesteuerte Maschine; CNC = computer numerical control.

Plastik

a) Kunstform der Bildhauerei; Formgebung durch Hinzufügen von Material wie z. B. Gips, Ton oder Bronze

b) umgangssprachliche Bezeichnung für Kunststoff

Relief

Art der Gestaltung der Bildhauerkunst, die plastisch vorstrebende Darstellung wächst dabei fest aus dem tragenden Grundmaterial heraus

Skulpturen

Skulpturen sind dreidimensionale Kunstwerke aus Stein, Holz, Metall, Plastik oder anderen Materialien, zum Beispiel Statuen.