Youtuber (m./w./d.) veröffentlichen regelmäßig Videobotschaften, -beiträge und -Clips im Internet, vor allem auf der Video-Plattform Youtube. Ähnlich wie Blogger*innen berichten sie in ihren Beiträgen über Themen, die sie selbst interessant finden z. B. Mode/Lifestyle, Reisen, Technik oder Musik. Es werden aber auch einfach alltägliche Geschichten und Anekdoten erzählt, Musik gemacht oder Videospiele gespielt.
Youtuber (m./w./d.) mit einer großen Anzahl an Followern und Zuseher*innen, können dieser Tätigkeit auch beruflich nachgehen, indem sie durch Werbung und Product Placement ein Einkommen erwirtschaften. Einige Youtuber (m./w./d.) haben es zu so großer Bekanntheit gebracht, dass sie ihre Kenntnisse und Kompetenzen auch in anderen Bereichen einsetzen können, z. B. Fernsehen, Musik-Business und für PR-Aktivitäten.
In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.
Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:
Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.
DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Bei einer selbstständigen Berufsausübung im Bereich Social Media muss immer geklärt werden, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit als „neue*r Selbstständige*r“ handelt oder um eine gewerbliche Tätigkeit. Die Abgrenzung ist dabei manchmal nicht ganz eindeutig und im Zweifelsfall sollte eine Beratung z. B. beim Gründerservice der Wirtschaftskammer in Anspruch genommen werden. Handelt es sich beispielsweise um eine künstlerische, journalistische Tätigkeit liegt kein Gewerbe vor, sondern neue Selbstständigkeit. Geht die Tätigkeit eher z. B. in Richtung Marketing/Werbung liegt vermutliche ein Gewerbe vor und es gibt andere Meldepflichten.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch:
a) freiberufliche Tätigkeit / neue Selbstständigkeit:
Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
b) Freies Gewerbe:
abhängig von der konkreten Tätigkeit z. B.
Informationen zum „Freien Gewerbe“: freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
c) Reglementiertes Gewerbe:
Denkbar wäre auch, dass die Tätigkeit unter ein reglementiertes Gewerbe fällt.
Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.
Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:
Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.
Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.
Affiliate Marketing | Auch Partnerprogramm genannt, bezeichnet ein Provisionssystem das häufig im Online-Handel eingesetzt wird. Betreiber*innen von Websiten oder Blogs verlinken oder empfehlen bestimmte Produkte. Folgen Besucher*innen dem Link und kommt es zu einem erfolgreichen Kauf, wird eine Vermittlungsprovision ausbezahlt. Diese Einkommensmöglichkeit wird z. B. von öffentlichen Personen im Internet (z. B. Blogger*in, Youtuber (m./w.)) genützt. Aber auch Händler*innen mit Online-Shops nützen diese Möglichkeit, indem sie bestimmte Produkte besonders hervorheben und bei erfolgreicher Bewerbung eine Provision dafür erhalten. |
Content | engl. für = Inhalt, Fassungsvermögen, Umfang. Inhalte von Datenbanken, Webseiten und dergleichen. |
Content-Marketing | Content-Marketing ist eine Form des Marketing, das den Schwerpunkt auf den Content (= Inhalt) legt. Im Gegensatz zu klassischen Werbestrategien (z. B. Printprodukte, Inserate, Werbespots) werden die Werbeinhalte beim Content-Marketing über Social Media, Blogs, Unternehmenswebsites, aber auch über Videos, Webinare oder Newsletter verbreitet. Diese Inhalte sollen die Kund*innen informieren, unterhalten, Vertrauen aufbauen und die Meinung bzw. Kaufentscheidung beeinflussen. Sie sind oft locker und unterhaltsam aufbereitet (z. B. Form von persönlichen Geschichten) und nützen einen Mix aus verschiedenen Medien (Fotos, Videos, Text). |
Follower | Follower (engl. follow = folgen) sind Personen, die ausgewählte Inhalte im Internet z. B. auf Social Media-Anwendungen (Facebook, Twitter, Instagram), Blogs oder auf Youtube mitverfolgen. Software-Funktionen auf den Social Media-Plattformen oder Blogs machen es möglich, dass z. B. durch abonnieren eines Newsfeeds, einer Seite, eines Kanals oder eines Profils, die Nutzer*innen immer über die neuesten Ereignisse informiert werden. |
Hashtag | (engl. Doppelkreuz # -Markierung) ist ein Schlagwort mit dem Informationen im Internet, vor allem auf Social Media-Plattformen, versehen werden, um sie leichter auffindbar zu machen. Sie haben eine ähnliche Funktion wie Schlagworte in Archiven, die darüber informieren, welchen Themen der Beitrag (Posting, Foto, Video) zugeordnet werden kann. Im Marketing werden auch Marken- oder Produktnamen als Hashtags verwendet, um neue Produkte zu bewerben oder Marken zu stärken. |
Influencer-Marketing | Influencer-Marketing nutzt das Prinzip der "Mundpropaganda", um bestimmte Marken oder Produkte gut zu positionieren, die Kundenbindung zu erhöhen, neue Produkte auf dem Markt einzuführen oder den Produktabsatz zu steigern. Die Werbestrategien werden nicht direkt, sondern indirekt über sogenannte "Einflussnehmer" (Influencer (m./w./d.)) und über ihre Informationskanäle (Blogs, Social Media) umgesetzt. Sie präsentieren und empfehlen Produkte, die für ihr Zielpublikum interessant sein könnten (z. B. ein neues Smartphone auf einem Technik-Blog) und beeinflussen so die Kaufentscheidungen ihrer Zielgruppe. |
Instagram ist eine im Jahr 2010 veröffentliche Social Media-App, die ihren NutzerInnen das Teilen von Fotos und Videos ermöglicht. Zunächst wird ein eigenes Konto (Account) angelegt, der von anderen Nutzer*innen abonniert werden kann. Mit Hashtags, Geotags (Geografische Zuordnung) und kurzen Texten werden die Fotos und Videos gepostet, geliked und verbreitet. Instagram bietet seinen Nutzer*innen zahlreiche Filter an, um die Fotos zu bearbeiten, sodass diese bereits ein Markenzeichen unter Online-Fotos geworden sind. Instagram wird von Millionen von Menschen verwendet und immer öfter auch im Marketing genutzt. | |
laterales Denken | auch "Querdenken" genannt hilft bei der kreativen Lösung von Problemen. Aufgaben werden von unterschiedlichen Seiten auf unkonventionelle Weise betrachtet, was oft zu unkonventionellen Lösungswegen zum Erfolg führt. |
Product Placement | Mit Product Placement (Englisch für Produktplazierung) wird in allen Medienformen als Werbe- und Finanzierungsmittel genutzt. Hersteller von bestimmten Produkten bezahlen an z. B. Produktionsfirmen einen gewissen Betrag, als Gegenleistung wird das Produkt im Film gezeigt. In den letzten Jahren wird Produkt Placement vermehrt für Marketingmaßnahmen im Social Media-Bereich angewendet, wenn z. B. Youtuber (m./w.) sich mit dem Getränk eines bestimmten Getränkeherstellers zeigen oder Instagrammer (m./w.) sich mit einer bestimmten Tasche fotografieren lassen. Produkt Placement kann auch als "Schleichwerbung" gesehen werden, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass hier geworben wird. |
Recht am eigenen Bild | Das "Recht am eigenen Bild" ist ein im österreichischen Urheberrechtsgesetz verankertes Persönlichkeitsrecht. Es betrifft die Veröffentlichung von Bildern (Fotos und Videos) von Personen und schützt diese vor der ungewollten Darstellung in Medien (Zeitungen, Social Media, Blogs, etc.). Die veröffentlichten Fotos oder Videos dürfen die abgebildete Person nicht "bloßstellen" oder "herabsetzen". Im Zweifelsfall sollte für die Veröffentlichung des Materials immer die Zustimmung von den betreffenden Personen eingeholt werden. |
Snapchat | Snapchat ist eine im Jahr 2011 veröffentliche Social Media-App, die ihren NutzerInnen das Teilen von Fotos und Videos ermöglicht. Im Gegensatz zu vergleichbaren Apps (z. B. Instagram, Facebook) können NutzerInnen jedoch festlegen, wie lange ihr "Snap" angezeigt wird (z. B. max. 10 Sekunden) bevor er wieder gelöscht wird. So wie Instagram bietet auch Snapchat verschiedene Filter und Editier-Funktionen für Fotos und Videos an. |
Sponsored-Content | Als Sponsored-Content (engl. bezahlter Inhalt) wird ein Inserat oder eine Produktbesprechung in Zeitungen, Online-Medien oder auf Social-Media-Kanälen bezeichnet, für die der/die Verkäufer*in des Produkts bezahlt hat. Händler*innen und Hersteller*innen nützen diese Möglichkeit, Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu machen und diese bekannt(er) zu machen oder die Marke zu stärken. Sponsored-Content ist meistens informierend und unterhaltend geschrieben und muss gekennzeichnet sein, sodass Leser*innen einer Zeitung oder eines Blogs zwischen richtigen Artikeln und dem bezahlten Inhalt unterscheiden können. |
Suchmaschinenoptimierung (SEO) | Suchmaschinenoptimierung (engl. SEO = search engine optimization) ist neben dem Search Engine Advertising (SEO) ein Begriff aus dem Suchmaschinenmarketing. Ziel ist, dass die Inhalte der eigenen Website, des Unternehmensblogs oder des Video-Channels möglichst weit oben in allen relevanten Suchmaschinen gelistet werden. Optimierende Maßnahmen sind z. B. eine bestimmte Wortwahl bei den Texten und die richtige Auswahl von Stichwörtern (Onpage-Optimierung) sowie die gezielte Angabe von relevanten Links, die dem eigenen Themenbereich entsprechen (Offpage-Optimierung). Für die Suchmaschinenoptimierung gibt es zahlreiche Software-Programme und Analyse-Instrumente. |
Thumbnail | (engl: Vorschaubild) ist jenes Standbild, das bei Videoplattformen wie z. B. Youtube in der Auswahlansicht als Vorschau für das Video angezeigt wird. Die richtige Gestaltung des Thumbnails beeinflusst, wie oft ein Video aufgerufen wird und so ist es das Ziel eines guten Thumbnails, den Videoinhalt möglichst attraktiv darzustellen. |
Tutorial | (engl: Gebrauchsanleitung) ist ein Online-Format in dem Personen eine Anleitung oder Erklärung für eine bestimmte Tätigkeit oder Technik geben. Tutorials werden über Video-Plattformen z. B. Youtube verbreitet und von Privatpersonen, Unternehmen aber auch professionellen Youtubern (m./w./d.) und Let's Playern (m./w./d.) oder Blogger*innen erstellt. Tutorials gibt es zu den verschiedensten Themen: von Stricktechniken, über die Reinigung eines Haustürschlosses bis hin zu Kochrezepten. Die meisten Tutorials gibt es zu Technik-Themen z. B. Austauschen eines Lüfters, Reparatur einer Festplatte, Einführung in ein Grafik-Programm. |
Urheberrecht | Das Urheberrecht legt fest, wie künstlerische bzw. kreative Werke z. B. Texte, Videos/Filme, Fotos, Musik verwendet werden dürfen. Urheber*innen dieser Werke können anderen Personen ein sogenanntes Verwertungsrecht geben, d. h. die Zustimmung, dass das Werk für eigene Zwecke (z. B. als Hintergrundmusik für einen Film) verwendet werden darf. Bevor kreative Produkte für eigene Zwecke verwendet werden z. B. für ein Video, einen Zeitungsartikel, ein Werbeprospekt oder einen Blogbeitrag, sollte unbedingt geklärt werden, ob der/die Urheber*in damit einverstanden ist bzw. unter welcher Lizenz (freie Verwendung, Verwendung unter bestimmten Bedingungen, Verwendung nur mit Bezahlung) das künstlerische bzw. kreative Werk steht. Urheber*innen können ansonsten Schadenersatz verlangen. Der/Die Urheber*in muss bei Verwendung immer angegeben werden. Das Urheberrecht gilt übrigens auch für Software und Computerprogramme. |
Video-Tool | Video-Tools (Tool ist engl. für Werkzeug) sind Computerprogramme zur Bearbeitung von Videomaterial, z. B. für analogen oder digitalen Videoschnitt, weiters für Effekte wie Überblendungen, Schriften, Schattierungen usw. |
Webinar | Ein Webinar (Kombination aus den Wörtern "World Wide Web" und "Seminar") ist ein neues Format der Wissensvermittlung bei dem Vorträge, Kurse oder Vorlesungen live mittels Videotelefonie gehalten und "besucht" werden. In den meisten Fällen ist die Kommunikation interaktiv und so können die Teilnehmer*innen, so wie in einem herkömmlichen Seminar, Fragen stellen oder kommentieren. Webinare machen es möglich, dass Teilnehmer*innen aus aller Welt ein Seminar oder einen Vortrag "besuchen" können. |